20. Mai 2015

Pet 4-18-07-45-016343 (Oberamtsrat Dierig): Drittgeheimnis-Kontroverse / GGkonforme § 203 StGB- Exegese

Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender) &
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
c/o: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471

Saalfeld, den 18.05.2015

An
Herrn Wolfgang Dierig
-Oberamtsrat-
Ausschussdienst im
Bundestags-Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 36911


Betr. *:* Pet 4-18-07-45-016343. Bedenken gegen die inhaltliche Bewertung meiner
-beim Landtag Thüringens eingegebenen- Petition vom 22.12.2014. Ihr
Schreiben vom 7. Mai 2015.


Sehr geehrter Herr Oberamtsrat Dierig,

ich bedanke mich für die freundliche Übersendung der Kopie des Schreibens
vom 13. Juli 2010 aus dem Justizministerium.

Der Autor Dr. Milke hat damals für die Abgeordnete
Leutheusser-Schnarrenberger (zugleich Justiz-Ministerin) geantwortet, die
ich und andere über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ angeschrieben
hatten.

Ich übersende Ihnen unten Ausdrucke von 9 Bürger-Anfragen und (so
vorliegend) Antworten von Abgeordneten aus dieser Zeit (bis 17.07.2010),
damit Sie besser verstehen können, daß sich Dr. Milke seinerzeit einfach in
„Basta!-Manier“ auf die „SCHÜNEMANN“-Exegese festgelegt (und die unter
Jura-Professoren und auch Abgeordneten offenkundig existierende Kontroverse
damit wohl ganz willkürlich „aufgelöst“ bzw. ausgeblendet) hatte.

Daß meine nun in Thüringen eingereichte Petition über das seinerzeit
Bearbeitete hinausgeht und eben doch unbedingt gesetzlicher Klärungsbedarf
im Sinne der zu fordernden Normenklarheit besteht, wird Ihnen nun
hoffentlich deutlich
http://www.wilfriedmeissner.de/meissner-blog/im-petitionsausschuss-des-bundestages-petition-in-sachen-aufloesung-der-drittgeheimniskontroverse-fwd-scientology-ciantology-conspiracy-uncloaked-332-fwd-gegen-cia-admin-tech-von-landtag-th.html
.

Bitte bedenken Sie bei der Sachbearbeitung mindestens zweierlei:

1.  Zur Drittgeheimnisgeheimniskontroverse hat I. DITTRICH[1] eine
lesenswerte Monografie vorgelegt, die ich in der Petition unter Fn 7
erwähne. In einer –nicht von mir stammenden- Kurzbesprechung wird
ausgeführt: „Iris Dittrich behandelt die Drittgeheimnisse im Rahmen des §
203 StGB. Die Norm stellt ein allgemeines bundesrechtliches Verbot der
unbefugten Offenbarung von Geheimnissen durch Berufsgeheimnisträger (bspw.
Ärzte und Rechtsanwälte) dar. Bei Drittgeheimnissen handelt es sich um jene
Geheimnisse, die den Angehörigen dieser Berufsgruppen anvertraut werden -
oder ihnen auf sonst einem Wege im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt
werden - und die nicht den Rat- oder Hilfesuchenden selbst betreffen
sondern eine dritte, dem Schweigepflichten unter Umständen völlig fremde
Person. Anvertrauender und Geheimnisbetroffener sind damit beim
Drittgeheimnis personenverschieden. Die Verfasserin untersucht zunächst,
welche allgemeinen Tatbestandsmerkmale von § 203 StGB gefordert werden und
welches Schutzgut der Norm zu Grunde liegt. Diese Frage ist bis heute
streitig. Im weiteren Verlauf wird untersucht, ob und ggf. in welchem
Rahmen die Drittgeheimnisse in den Schutzbereich dieser Norm fallen. Weiter
wird zu der in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls höchst strittigen
Frage Stellung genommen, wer im Falle der Offenbarung des Drittgeheimnisses
seine Einwilligung erteilen muss. In Betracht kommen hier der
Anvertrauende, bzw. der Partner der Sonderbeziehung zu dem
Schweigepflichtigen, sowie der Dritte - sowohl in einem alternativen als
auch kumulativen Verhältnis. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass
ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen
abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss.
Im Weiteren werden die Voraussetzungen der Strafantragsstellung nach § 205
StGB untersucht sowie das Verhältnis von § 203 StGB zu § 53 StPO, dem
Zeugnisverweigerungsrecht. Die Studie stellt in diesem Themenbereich die
einzige Monographie der letzten 25 Jahre dar und gibt einen umfassenden
Überblick über den Meinungsstand der Gegenwart und jüngeren Vergangenheit.“
[2]



Die Autorin stellt sich also nach ausführlicher Sachbefassung eindeutig
gegen die MILKEsche bzw. SCHÜENEMANNsche Auslegung.



2.  Stellen Sie sich bitte einmal vor, wie es Ihnen ginge, würden Ärzte
oder andere Berufsgruppenvertreter mit den Sie betreffenden Geheimnissen
(oder auch Gerüchten, Fehldiagnosen) so umgehen, wie das Dr. Milke nahe
legt: Der Richter/Arzt/Anwalt/Psychotherapeut usw. eines früheren Freundes
/ einer früheren Freundin dürfte dann straffrei über Sie Intimstes
weitergeben, bloß weil Sie seinerzeit im Vertrauen auf die Loyalität Ihres
Freundes Einblick in Ihr Leben gaben. Ihnen könne man „unzureichenden
Selbstschutz vorwerfen“. Wollen Sie in einer solchen Gesellschaft leben?

Weder Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch das
Vertrauen in den Vertrauensberuf eines Richters usw. (lt. Kommentaren
Schutzzwecke des § 203)  würden auf diese Weise geschützt sein.

Ich bitte vor diesem Hintergrund darum, das Anliegen unbedingt sehr ernst
zu nehmen auch mit Blick auf die Geheimdienst-Affären um CIA,OSA,NSA, BND,
GCHQ usw.. Die Abgeordneten sollten sich damit befassen.

Mit freundlichen Grüßen



Dipl. med. W. Meißner

*PS:* AUS 9 Bürgeranfragen/ Abgeordneten-Antworten zwischen 23.2.2009 und
17.07.2010:


------------------------------

[1] Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von
Privatgeheimnissen: gemäß § 203 StGB,   Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2007

[2] Quelle, abgerufen heute:
http://www.amazon.de/Drittgeheimnisse-Rahmen-Verletzung-von-Privatgeheimnissen/dp/3830030665

--------------

1.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f168532.html#q168532

Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte

23.02.2009

Von: Wilfried Meißner


Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

ich möchte gern auch von Ihnen wissen, ob Sie schon einmal Kontakt zu der
Psychoorganisation \"GWG\" (mit Zentrale in München) hatten, die seit
vergangenen Sommer von Bürgern öffentlich kritisiert wird: www.moehnle.eu
<http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm>
Der Anführer der warum auch immer noch einflußreichen Profit- NGO hat u.a.
folgenden Satz niedergeschrieben:
\"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die
den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im
Miteinander beschritten werden.\"
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter
ökonomischen Gesichtspunkten\" in \"Familie, Partnerschaft und Recht\" FPR
10/2003 (S. 559))
Hierzu hätte ich gern gewußt, ob dieser Satz eines angeblich öffentlich
bestellten Rechtspsychologen nach Ihrem ganz persönlichen Rechtsempfinden
mit dem Grund- Gesetz eines doch auch auf klaren prozessualen Normen
beruhenden Rechtsstaates vereinbar ist oder nicht.
Darüber hinaus interessiert mich, ob Kritik an der GWG, deren Arbeitsweise
u.a. von den namhaften Psychologie- Professoren Klenner und Jopt schon 2001
in einer ARD- Sendung (1) angegriffen worden war, auch schon an Sie
herangetragen wurde und wie Sie gegebenenfalls damit umgegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
W.

(1) de.video.yahoo.com
<http://de.video.yahoo.com/watch/3232443/9123396>   *(Anmerkung
18.05.2015: Link dysfunktional, GWG-kritisches Video jetzt z.B. hier:
https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY
<https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY>  )*



Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

1Empfehlung

12.08.2009

Sehr geehrter Herr ,

natürlich habe ich mich schon GWG auseinandergesetzt. Ich stehe zudem im
regelmäßigen Kontakt zu meinem Parteikollegen Dr. Andreas Fischer, Mitglied
des bayerischen Landtages und des Ausschusses für Verfassung, Recht,
Parlamentsfragen und Verbraucherschutz. Der Ausschuss hat auch bereits eine
Reihe von Eingaben zum Thema GWG behandelt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr
Dr. Fischer zur Verfügung. Seine Email-Adresse lautet
Andreas.Fischer@fdp-fraktion-bayern.de

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger



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2.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f224574.html#q224574



Frage zum Thema Inneres und Justiz

08.09.2009

Von: Peter Eisner


Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

Sie waren am 23.2.09 gefragt worden (vgl. 1.), was Sie von folgendem Satz
des GWG- Leiters Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber halten:

"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die
den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im
Miteinander beschritten werden."
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter
ökonomischen Gesichtspunkten" in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR
10/2003 (S. 559))"
Hiermit bitte ich Sie, diese Frage noch zu beantworten.
Auch hätte ich gern gewußt, was Sie als Rechtsanwältin davon halten, daß
das Landesjugendamt Werbung für die Übersendung von psychol.
Sachverständigengutachten an das Jugendamt macht (vgl. die unteren Fragen
der Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr unter 2.)).
Schließlich hätte ich noch gern von Ihnen gewußt, ob Sie hinter der
Auffassung des Münchner Anwaltsvereins stehen, ein psychologischer
Sachverständiger in Sorgerechtsverfahren unterliege nicht der
Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt (vgl. Punkt "14." in 3.))
Mit freundlichen Grüßen

Vorsitzender der Männerpartei
1.) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f168532.html#q168532>
2.) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_ursula_von_der_leyen-180-23967--f221497.html#q221497>
3.) www.muenchener.anwaltverein.de
<http://www.muenchener.anwaltverein.de/Muenchner_Modell/Leitfaden_MueMo_08_12_08.pdf>

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3.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_andreas_fischer-512-19171--f237940.html#q237940



Frage zum Thema Inneres und Justiz

19.10.2009

Von: Wilfried Meißner


Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

Ihre Kollegin Leutheusser- Schnarrenberger hatte mich an Sie verwiesen
bezüglich meiner Fragen zum Agieren der Firma "GWG" und ihres Anführers
www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/%28http:/www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f168532.html#q168532%29.>
Wenn ich mich recht besinne, hatte ich Sie auch unter der von ihr
angegebenen E- Postanschrift angeschrieben, ohne allerdings bis jetzt eine
Antwort zu erhalten.

Erinnere ich mich richtig?

Inzwischen hat die Männerpartei bei Frau Leutheusser- Schnarrenberger
nachgefragt und ebenfalls bis jetzt noch keine Antwort auf doch wichtige
Fragen zum - von manchen wohl nicht mehr gewollten - Schutz sensibelster
personenbezogener Daten / Privatgeheimnisse/ Gerüchte durch Richter und
Sachverständige bekommen www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/%28http:/www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f224574.html#q224574%29.>

Was ist da los?

Wie steht denn nun die FDP zu der international agierenden und vermehrt
kritisierten ( www.moehnle.eu <http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm> )
Psychofirma GWG und wie zum strafbewehrten Schutz von Privatgeheimnissen
(eben auch Gerüchten/ Irrtümern hierzu) durch Familienrichter (
maennerpartei.eu
<http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/36-prof-kunkel%29>
und Sachverständige in Bayern (vgl. o.g. Anfrage der Männerpartei)?
Gibt es womöglich persönliche oder weitere Interessen innerhalb der
"organisierten Liberalen", welche einer unbefangenen Auseinandersetzung mit
den nachprüfbaren Tatsachen entgegenstehen?
Mit freundlichen Grüßen
W.
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

Antwort von Dr. Andreas Fischer

1Empfehlung

17.11.2009

Sehr geehrter Herr ,

sollte ich eine Email von Ihnen nicht beantwortet haben, bedaure ich dies.
Das Thema GWG hat bereits mehrfach aufgrund verschiedener Petitionen den
Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen beschäftigt, dem ich
angehöre. Festzustellen ist Folgendes: Die Entscheidung, welche Gutachter
ausgewählt werden, fällt unter die richterliche Unabhängigkeit und kann
richtigerweise auch durch Parlamente oder einzelne Abgeordnete nicht
bewertet oder gar überprüft werden. Das folgt aus dem Grundsatz der
Gewaltentrennung. Allerdings hat der Rechtsausschuss das Bayerische
Staatsministerium der Justiz gebeten, darauf zu achten, dass künftig keine
von der GWG angebotenen Fortbildungsveranstaltungen für Richter oder
Ähnliches besucht werden, da dadurch der Eindruck der Unparteilichkeit
nachhaltig gestört wäre. Abschließend möchte ich betonen, dass sich die
Thematik nicht für eine parteipolitische Diskussion eignet.

Dr. Andreas Fischer MdL



-------------------------------------------------------------------------------------------------------



4.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovi-575-37837--f239154.html#q239154



Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte

03.11.2009

Von: Wilfried Meißner


Sehr geehrter Herr Neškovi?,

Sie schrieben am 23.10. - für Dr. Gysi - über denkbare
Entkriminalisierungen (1).

Mich interessiert das Thema, weil ich mit Sorge eine schleichende
"Entkriminalisierung" bei der Beurteilung von Verletzungen beruflicher
Schweigepflichten (§ 203 StGB) bzw. des Datenschutzes beobachte.
Es geht z.B. um die Frage der Drittgeheimnisse, welche - warum auch immer -
womöglich nicht mehr so geschützt sein sollen wie traditionell (seit
Hippokrates, Benedikt von Nursia...).

Aufgrund einer "viktimodogmatischen" Beweisführung, welcher Frau MdB
Zypries hier beitritt, soll es nun genügen, wenn allein der "Anvertrauende"
dem gem § 203 StGB Schweigepflichtigen erlaubt, des Dritten Geheimnis zu
offenbaren. Dieser müßte sich "unzureichenden Selbstschutz" vorwerfen
lassen, weil er sein Geheimnis ja seinerzeit gegenüber dem Informanten
"ausgeplaudert" hatte (vgl. 2).

Diametral dagegen stehen mir vertraute Auffassungen und Kommentare, welche
das Grundrecht auf informat. Selbstbestimmung und zugleich das Vertrauen in
die absol. Diskretion der Schweigepflichtigen im Fokus behalten, z.B.
CIERNIAK (Münchn. Komm. StGB, Rz 76 ff) oder auch KARGL (NomosKommentar, Rz
55).

Was entspricht - Ihrer Auffassung nach - dem Willen des insoweit
aufgeklärten Volkes?

Ist es aus Sicht der Linken, der man noch gern Verwurzelung im sogen.
Stasi- Staat nachsagt, vertretbar, daß der Schweigepflichtverletzende in
einem konkreten Fall neuerdings nach ZYPRIES (SPD) u.a. wohl keine, nach
klassischer Auffassung aber sehr wohl Strafverfolgung riskieren würde?

Ist womöglich eine Klarstellung im Wortlaut des § 203 StGB nötig?

Mit frdl. Grüßen
W.
Arzt
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

1)
www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-650-5874--f222640.html#q222640>
2)
www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f236877.html#q236877>

Antwort von Wolfgang Neškovic

bisher keineEmpfehlungen

11.11.2009

Sehr geehrter Herr ,

anders als so oft hat Frau Zypries in ihrer Stellungnahme Entscheidendes
bereits gesagt: "[...] eine detaillierte Erörterung des komplexen Themas
[sprengt] den Rahmen dieses Forums."

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neškovi?





5.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585--f239281.html#q239281



Frage zum Thema Verbraucherschutz

05.11.2009

Von: Wilfried Meißner


Sehr geehrter Herr Geis,

in einem SPIEGEL- Artikel wurden Sie einmal einer Gruppe Unbeugsamer
zugeordnet (1).

Da Sie zudem von Beruf Rechtsanwalt sind und von daher ohnehin hohe
Erwartungen in Sie als ein von Pressionen / Ideologien unabhängiges Organ
der Rechtspflege gesetzt werden, möchte ich auch Ihre Haltung in der
offenkundiger werdenden "Drittgeheimnis- Kontroverse" in Erfahrung bringen.

Es geht konkret darum, wem Sie die - zur straffreien Offenbarung
erforderliche - Verfügungsberechtigung über Privatgeheimnisse (auch
diesbezügliche Gerüchte) im Sinne des § 203 Strafgesetzbuch zusprechen,
wenn diese einem Schweigepflichtigen zwar von einem Mandanten (bzw.
Klienten, Patienten, Probanden usw.) anvertraut oder sonst bekannt gemacht
werden, diese Informationen aber nicht den Informanten selber betreffen,
sondern einen Dritten (z.B. Nachbarn, früheren Ehepartner oder sonst
Vertrauten /vertraut Gewesenen usw.).

Gehören Sie mit Frau MdB Zypries (SPD) zu denen, welche neuerdings
grundsätzlich dem Informanten die alleinige Verfügungsberechtigung über das
Drittgeheimnis zusprechen wollen oder zu jenen, welche - wie tradiert -
grundsätzlich das informierte Einverständnis auch und gerade des Dritten in
die Offenbarung verlangen und damit wohl das Grundrecht auf informat.
Selbstbestimmung und zugleich das Vertrauen in die absolute Diskretion der
Schweigepflichtigen im Fokus behalten, wie z.B. die Juristen CIERNIAK
(Münchn. Komm. StGB, Rz 76 ff) und KARGL (NomosKommentar, Rz 55) ?

Wie sollte eine klärende Novelle des § 203 StGB im sogenannten
Informationszeitalter (in dem z.B. auch intime Desinformationen/ Gerüchte
schneller die Runde machen) aufgrund Ihrer Überzeugung gegebenenfalls
aussehen?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Arzt
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland


(1) www.spiegel.de <http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-56299103.html>
(2) so Frau Zypries hier: www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f236877.html#q236877>

Antwort von Norbert Geis

3Empfehlungen

09.11.2009

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich bin ebenso gegen die
Weitergabe von "Drittgeheimnissen".

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis

------------------------------------------------------------------------------------



6.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-575-37773--f241418.html#q241418



Frage zum Thema Inneres und Justiz

03.12.2009

Von: Wilfried Meißner


Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

ich habe fünf Fragen an Sie.

Mich interessiert zunächst, ob die von Herrn Max Glogger erwähnte These vom
"Ende der Solidarität" (1) nach Ihrer Auffassung einem Befund entspricht
oder einem von wem auch immer (von Ihnen vielleicht auch?) und warum auch
immer erstrebten Desiderat.
Desweiteren wüßte ich gern, was Sie an der Beantwortung der Fragen hindert,
welche Ihnen der Vorsitzende der Männerpartei Anfang September stellte (2).
Drittens möchte ich wissen, wie Sie in Bezug auf die
"Drittgeheimniskontroverse" denken. Sollte der "Anvertrauende" neuerdings
allein verfügungsberechtigt sein (SCHÜNEMANN- Variante, z.B. von Frau
ZYPRIES (SPD) und anderen MdB vertreten (3)) oder doch eher nicht ohne den
Dritten, wie dies mir als Arzt vertraut ist und offenbar auch von Herrn MdB
GEIS (CSU) vertreten wird (4).
Was ist, wenn der Anvertrauende ein bloßes Gerücht über den Dritten
"anvertraut" und dem Berufsgeheimnisträger die Erlaubnis erteilt, dieses zu
verbreiten?
Muß nicht unbedingt rasch eine Klarstellung im Gesetz erfolgen, wenn
offenbar nicht mehr klar ist, was strafbar sein bzw. bleiben soll?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Psychiater, Psychotherapeut & Anatom
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland


(1) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-575-37773--f239153.html#q239153>
(2) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f224574.html#q224574>
(3) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovi-575-37837--f239154.html#q239154>
(4) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585--f239281.html#q239281>

Standard-Antwort
<http://www.abgeordnetenwatch.de/layer-471-0.html#standardantworten> von
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

bisher keineEmpfehlungen

21.12.2009

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass
ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht
beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern
möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu
kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in
meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen
wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine
anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir
gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch
weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen
zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige
ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort
direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de
). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (
sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im
Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen
lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem
Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu
beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei
Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde
mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger







7.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f244854.html#q244854



Frage zum Thema Inneres und Justiz

20.01.2010

Von: Andrea Jacob


Sehr geehrter Herr Gysi,

Ihre Antwort auf meine Frage vom 11.01.2010 hat mir keine Klarheit
verschafft. Deshalb frage ich nochmal ganz konkret: Drittgeheimnisse sind
solche, die ich erfahre, wenn ich z.B. einen Hausbesuch als psychologischer
Gutachter bei einer Familie mache und dabei feststelle, daß der anwesende
Gast Äußerungen macht, die evtl. "auffällig" sind. Oder wenn A mir im
Patienten Gespräch erzählt, daß B früher in der Psychiatrie war.
Hat ein Arzt, Psychologe, Jurist oder ein Richter die
Verfügungsberechtigung für die straffreie Offenbarung richtiger
Drittgeheimnisse gem. § 203 StGB oder ist er schweigepflichtig? Sind
Auskünfte über Dritte (Verwandte, Freunde etc.) z.B. in Gutachten zulässig,
obwohl deren Zustimmung nicht vorliegt? Hierüber bitte ich um eine klare
Aussage.

Herzlichen Dank

 Antwort von Dr. Gregor Gysi

4Empfehlungen

22.01.2010

Sehr geehrte Frau ,

die klare Aussage, die Sie sich wünschen, ist mir nicht möglich, weil die
Frage umstritten ist. Ich selbst hüte als Anwalt auch Drittgeheimnisse und
meine, dass das die Pflicht von Personen ist, die einer Schweigepflicht
unterliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

----------------------------------

 8.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-575-37773--f258086.html#q258086

Frage zum Thema Inneres und Justiz

28.05.2010

Von: Wilfried Meißner

Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,
Sie hatten im Dezember hier geschrieben, ich könne mich mit meinen (fünf)
Fragen gern direkt per E- Post an Sie bzw. Ihr Büro wenden (1).
Das tat ich am 20.12.09 auch, weil Sie ausdrücklich herzlich dazu
eingeladen hatten.
Entgegen Ihrer Ankündigung, schnellstmöglich antworten zu wollen, warte ich
noch.
Da sich an den Antworten, wie Sie wissen, mehrere Personen interessiert
gezeigt hatten, möchte ich nun anregen, daß Sie ausnahmsweise doch noch
hier - öffentlich - auf die Fragen eingehen.
Noch immer ist z.B. unklar, ob ein nach § 203 StGB Schweigepflichtiger
tatsächlich neuerdings straffrei bleibt, wenn er das Geheimnis eines
Dritten offenbart (z.B. in einem Gutachten verkauft) allein mit
Einverständnis des Anvertrauenden bzw. Hinterbringenden.
Der Gesetzestext sieht einen insoweit minderen Schutz von Drittgeheimnissen
meines Erachtens nicht vor.
Jeder bisher von mir  befragte Arzt sieht das so, unter den Juristen im
Bundestag neben dem konservativen MdB Geis auch der sonst ja eher nicht
konservative MdB Gysi (2).

Warum sollte denn von dem Grundsatz abgewichen werden, daß vor einer Tat
klar sein muß, ob sie unter Strafe steht (Art. 103 Abs. 2 GG )?

Wer hat Ihrer Ansicht nach ein Interesse daran, daß seit langem
strafbewehrte Grenzen zum Schutz auch von "Drittgeheimnissen" neuerdings
aufgeweicht werden?

Werden Sie als Ministerin für Klarheit eintreten, vielleicht den Dammbruch
(z.B. bei bestimmten Psycho- Firmen, Jugendämtern) rückgängig machen?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Justizkontrolle/ Scientologyabwehr Deutschland

1) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-575-37773--f241418.html#q241418>
2) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f244854.html#q244854>


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erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die
untenstehende* *Benachrichtigen-Funktion* *ein.*

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9.)
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_andreas_fischer-512-19171--f262105.html#q262105

Frage zum Thema Inneres und Justiz

17.07.2010

Von: Wilfried Meißner


Sehr geehrter Herr Fischer,
Herr Wunderlich, MdB, hatte am 7.9.09 zum Thema der organisierten
Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren - zumal in Bayern - folgendes
geschrieben (1):
"Selbstverständlich ist es ... skandalös, wenn derartige sensible Daten
tatsächlich verschickt werden sollten. .... Eine Novellierung des Gesetzes
erscheint nicht erforderlich, da es sich hier um ein Vollzugsproblem
handelt."
Ich wurde auf einen im Netz veröffentlichten Vorgang aufmerksam gemacht,
der m.E. eindrucksvoll belegt, wie das genannte "Vollzugsproblem" auch dann
im Einzelfall funktioniert, wenn ein Bürger / Opfer sich zu wehren
versucht:

Ein Münchner Staatsanwalt, der dem Verdacht auf unbefugte Offenbarung von
Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 2 S.1 StGB) durch einen Familienrichter
nachzugehen hatte, behauptete flugs (2), das Kreisjugendamt (Adressat der
Kopie eines (GWG-) Gutachtens, das natürlich DEM RICHTER als Beweismittel
dienen sollte), sei GESETZLICH ZUR MITWIRKUNG an der
familien-/sorgerechtlichen ENTSCHEIDUNG (sic!, W.M.) BERUFEN".
Das beinhalte dann "DENKLOGISCH" "UND IM SINNE DES GESETZES AUCH", daß das
Jugendamt "informiert" wird. Der promovierte Sachbearbeiter versucht dann
noch den Eindruck zu erwecken, die Offenbarung von Privatgeheimnissen durch
den Richter sei sogar Ausfluß einer "GEBOTENEN InformationsPFLICHT" (was
sicher auch nicht stimmt) und auch deshalb kein Problem, weil das Jugendamt
ebenfalls "Schweigeverpflichtungen" unterworfen sei.

Was sagen Sie als Jurist zu so viel Unsinn?

Ist das nicht eine kriminelle Angelegenheit, die auch die angebl.
Gewaltenteilung (und das GWG- Problem, vgl. 3) berührt und Sie im Landtag
doch endlich einmal auf den Plan rufen müßte?

Mit frdl. Gruß
W.

1) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.html#q220130>
2) www.lets-goerg.de
<http://www.lets-goerg.de/dokumente/STA_M_RiaG203_20100502_Einstellung_black.pdf>
3) www.abgeordnetenwatch.de
<http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_andreas_fischer-512-19171--f237940.html#q237940>


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[1] Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von
Privatgeheimnissen: gemäß § 203 StGB,   Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2007

[2] Quelle, abgerufen heute:
*http://www.amazon.de/Drittgeheimnisse-Rahmen-Verletzung-von-Privatgeheimnissen/dp/3830030665*
<http://www.amazon.de/Drittgeheimnisse-Rahmen-Verletzung-von-Privatgeheimnissen/dp/3830030665>



 ---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.wahlen@googlemail.com>
Datum: 16. April 2015 um 16:44
Betreff: Pet 4-18-07-45-016343 (Oberamtsrat Dierig):
Drittgeheimnis-Kontroverse / GGkonforme § 203 StGB- Exegese
An: vorzimmer.pet4@bundestag.de
Cc:



Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
c/o: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471

Saalfeld, den 16.04.2015

An
Herrn Wolfgang Dierig
-Oberamtsrat-
Ausschussdienst im
Bundestags-Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 36911


*Betr.
<http://www.wilfriedmeissner.de/meissner-blog/im-petitionsausschuss-des-bundestages-petition-in-sachen-aufloesung-der-drittgeheimniskontroverse-fwd-scientology-ciantology-conspiracy-uncloaked-332-fwd-gegen-cia-admin-tech-von-landtag-th.html>:*
Pet 4-18-07-45-016343. Ihr Schreiben vom 10.04.2015. Bedenken gegen die
inhaltliche Bewertung meiner -beim Landtag Thüringens eingegebenen-
Petition vom 22.12.2014.


Sehr geehrter Herr Oberamtsrat Dierig,


meine Bedenken gegen Ihre Sachbearbeitung begründe ich wie folgt:

Unser am 22.Dezember 2014 in Erfurt vorgetragenes  Anliegen ist sicher
nicht dasselbe wie das, welches im  Schreiben des BMJV vom 13. Juli 2010
gemeint war.

Eine Prüfung meiner Anliegen (damals und heute) allein durch Vertreter der
Exekutive wird der angesprochenen Probleme um die eindeutig GGfremde
desinformationelle Fremdbestimmung  nicht gerecht, welche heutzutage viele
Betroffene (z.B. Opfer von so genanntem „Jugendamtsgeschwätz“) erdulden
sollen.


Ich bitte also, den Vorgang zur unabhängigen Prüfung an die Abgeordneten zu
übergeben, wie seitens der Thüringer Landtagsverwaltung im Rahmen der
Sachbearbeitung offenbar angedacht
<http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF08022015_0001.pdf>.


Freilich liegt mir das Schreiben des BMJV vom 13.Juli 2010 nicht mehr vor.
Deshalb bitte ich Sie auch um  freundliche Übersendung einer Kopie dieses
Ihnen wohl noch vorliegenden Dokumentes, gern als .pdf-Datei-Anhang an die
E-Mail- Adresse .... .

Mit freundlichen Grüßen



Dipl. med. W. Meißner
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