06. Jan 2015

An OLG Naumburg wegen endlich zeitgemäßer - wissenschaftsüblicher - Transparenz - und gegen Willkür & Korruption.

Arbeitsgruppe Recht/ Psychiatriemißbrauch
in Zusammenarbeit mit dem
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 (e.V.) 
(1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld (Korrespondenzadresse)
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471

Saalfeld, den 10.12.2014

Oberlandesgericht Naumburg
Domplatz 10
06618 Naumburg
Tel.: 03445 28-0
Fax: 03445 28 20 00

 

Betr.: Landtags Petition Nr. 6-J/00183 Videografie bei Begutachtungen durch Psychiater und Psychologen zur Irrtumsvermeidung/Rechtssicherheit, der  Verbesserung der medizinischen Treffsicherheit, der Steigerung der Effizienz der medizinischen Ausbildung und der Verbesserung des Ansehens der deutschen Psychiatrie – und der Justiz in Ihrem  Letztverantwortungsbereich.

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit gebe ich Ihnen in der Anlage Einblick in die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses vom 14. November 2014. Darin wird auch Bezug genommen auf Einlassungen aus Ihrem Haus. Leider ist das Schreiben nicht beigefügt.

 

Daher bitte ich Sie hiermit höflichst um Vorlage einer Kopie dieses Schreibens.

 

Begründung: Dem Schreiben aus dem Landtag entnehme ich keinen Hinweis auf wirklich tiefgründige Sachbefassung. Es muß also nachgebessert werden durch Einbringen medizinischen bzw. humanmedizinischen Sachverstandes. Erwägungen grundsätzlich sachunkundiger Juristen allein können in einer für Betroffene und die ganze Gesellschaft so wichtigen Angelegenheit nicht ausschlaggebend sein. Noch dazu, wo Juristen immer mehr in die Kritik geraten, so auch Ihre Einrichtung zuletzt in BLÜM, „Einspruch“[1].

Die offenbar ausschlaggebenden Phantasien zweier Juristen, Ärzte würden sich an einer Videografie stören bzw. es würde da eine vor Videografie schützenswerte „Interaktion“ geben, sind völlig weltfremd bzw. sachlich falsch und geeignet, wer weiß welche Zaubersachen zu vermuten, wenn ein Bürger zu einem ordentlich ausgebildeten -und nicht korrupten- Facharzt für Seelenheilkunde geht und ggf. – nach Aufklärung - einverständlich unversucht wird.

Kurz und gut: Hier muß durch einen – in wissenschaftsüblicher Weise eindeutig identifizierbaren - Sachkundigen nachgebessert, wirklich zeitgemäßer  humanwissen-schaftlicher Sachverstand erst noch eingebracht werden. Bloßes Meinen oder Wähnen genügt natürlich nicht

Sonst würden die Juristen z.B. auch aus Naumburg in den Verdacht geraten können, sie wollten (als -mit JORDAN/GRESSER vielleicht „Tendenzvorgeber und Tendenzvorgeberinnen“ zu nennende - Auftraggeber[2])  hinter verschlossenen Türen „Ihre“ Gutachter Dossiers gewünschten Inhaltes schreiben lassen. Und die Ärzte z.B. in Naumburg gerieten in den Verdacht, entgegen der Berufsordnung sich solchen unsittlichen Verhaltenserwartungen sogar hinzugeben, welche Nichtärzte an sie herantragen aus Motiven, die natürlich keine höheren sein können, sondern kriminelle.

Sie können unmöglich  wollen, daß ein solcher Verdacht auf Sie persönlich fällt, Herr Schubert.

Daher bitte ich um zügige Zuarbeit (möglichst bis übermorgen), gern via E- Post.

 

Hochachtungsvoll

 

 

Dipl. med. W. Meißner

 

Anlage (6 Seiten)

 

 

 

 

http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18.06.2013%20Fax%20an%20Staatsschutz%20Eberswalde%20Strafanzeige%20Obama.pdf

http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/25_08_2013_Anzeige_wegen_Verschwoerung_Hochverrat_Regierung_Seehofer.pdf

http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/16_12_2013_Hinweis_an_BTP_LAMMERT_Anzeige_Merkel.pdf 

 

 

 -------------------

 

http://mikemcclaughry.wordpress.com/2013/04/17/scientology-roots-chapter-twenty-one-3-the-first-scientologists-and-their-masters

 

Scientology and the CIA are dance partners on the dance floor of social engineering…

scientology & CIA are dance partners on the dance floor of social engineering

 
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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 20. Mai 2014 14:26
Betreff: Petition pro Transparenz / verbesserten Schutz vor irrtümlich oder intendiert falschen Begutachtungen. (Psychiatrie/ Psychologie) in Sachsen-Anhalt.
An: landtag@lt.sachsen-anhalt.de
Cc: wahlkreisbuero.wanzek@yahoo.de, bernward.rothe@spd.lt.sachsen-anhalt.de, Thomas Saschenbrecker <anwalt@gmx.com>, info@norbert-born.de, RAin Annett Hein <anwaltskanzlei@hein-pdm.de>, Tronje Döhmer <kanzlei-doehmer@t-online.de>, ....

 

Arbeitsgruppe Recht/ Psychiatriemißbrauch 

in Zusammenarbeit mit dem
Verein Antikorruption/ Reformation 2014 e.V. i.G.
(1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld (Korrespondenzadresse)
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471

Saalfeld, den 19.05.2014

An den
Landtag Sachsen-Anhalt
Petitionsausschuß
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Fax voraus: 0391 / 560 - 1123

 

Betr.: Petition zur Verbesserung der Rechtssicherheit durch Verminderung der Irrtumswahrscheinlichkeit bzw. des Risikos von Datenkriminalität: Videodokumentation der Untersuchungsgespräche von Ärzten  oder Dipl. Psychologen jedenfalls auf Wunsch.

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt möge beschließen, daß künftig jeder Bürger, der sich einer Begutachtung durch Berufsgruppen- Vertreter der Psychiatrie oder der Psychologie  unterziehen soll, das Recht auf eine komplette Video-Dokumentation zugesprochen bekommt.

Über diese Möglichkeit ist er vom Gutachter aufzuklären.

Begründung:

Immer wieder gibt es mehr oder weniger begründete Kritik an der Zuverlässigkeit diagnostischer und prognostischer Einschätzungen von Sachverständigen der Fachgebiete der Psychiatrie und der Psychologie, die für die Verwaltung bzw. für die  Justiz arbeiten und aus welchen Gründen auch immer einen besonderen Vertrauensvorschuß genießen[1].

Was im Einzelfall insbesondere bei der Anamnese- und bei der explorativen Befunderhebung (auf welcher die Befundinterpretation vor allem beruht) besprochen wurde und wie Untersucher und Proband sich verhielten / äußerten, bleibt oft strittig. Darauf gründende Fehlbeurteilungen und folgenschwere Justiz- Irrtümer lassen sich dann ebenfalls nicht mehr – oder nur schwer - nachweisen. Juristen vertrauen im Streitfall wohl eher dem Gutachter.

Andererseits hat die technisch heute leicht mögliche Videoüberwachung auch des „öffentlichen“ Raumes bedenkliche Ausmaße angenommen und staatliche wie „überstaatliche“ Geheimdienste fremder Mächte (und Komplizen im Inland) dürfen -womöglich sogar ungestraft- Personen belauschen, die sich in Privatwohnungen oder Büros aufhalten.

Vor diesem Hintergrund muß die Forderung Betroffener gesehen werden, die eine Verbesserung der Rechtssicherheit durch Komplett-Videografie des Begutachtungsgespräches  (von der Aufklärung über das freie Gespräch und die Exploration mit Anamnese) durchsetzen wollen. Diese Forderung stünde im Einklang mit annehmbaren Interessen von Richtern und der Allgemeinheit nach Vermeidung von Justizirrtümern mit entsprechenden menschlichen wie auch finanziellen Folgen. Nachwuchsvertretern der Psychiatrie und der Psychologie entstünden Nutzeffekte durch Möglichkeiten der Ausbildung (Lernen am Vorbild bzw. aus Fehlern) nach Einholen des informierten Einverständnisses Betroffener. Videografie im informierten Einverständnis von Patienten ist bekanntlich auch in der Psychotherapie-Ausbildung /  Fortbildung heute Standard. Warum das in der Begutachtungspraxis noch nicht so ist, konnte uns noch niemand erklären.

Unsererseits wurden in der Vergangenheit einige Versuche gestartet, hier voranzukommen:

1.  Seit 2005 existiert eine Transparenzinitiative (pro Videografie), die verschiedentlich aufgegriffen – sachlich jedenfalls von keinem Arzt oder Dipl.- Psychologen als unsinnig zurückgewiesen- wurde. Die Initiative ist nachlesbar unter

http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Transparenzinitiative_2005.pdf.

2.  Der bundesweit bekannte Facharzt Prof. Dr. med. Nedopil (LMU München), der unter anderem schwere  Fehlbeurteilungen in der Steuerfahnderaffäre in Hessen nachgewiesen hat, äußerte sich im vergangenen Jahr schriftlich dahingehend, daß er Videografie grundsätzlich erlaubt: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf .

3.  Wir und andere befragten verschiedene Parlamentarier bezüglich ihres Interesses und der Möglichkeiten, Vorschriften wie ZPO und StPO dahingehend zu ergänzen, daß irgendwann ein Rechtsanspruch für Betroffene entsteht. Dabei machten wir die Erfahrung, daß keiner die Forderung zurückwies. Es übernahm aber auch keiner konkret Verantwortung[2], nicht der bekannte SPD- Landtagsabgeordnete GANTZER (SPD Bayern)[3], ein Professor der Rechtslehre, auch nicht der Chirurg Dr. med. SPIES, MdL[4]. Eine – irgendwann vielleicht von Beratungsmultis vorangebrachte - Agenda pro Transparenz ist auf diesem Gebiet wohl auch nicht zu erwarten.

4.  Im Zusammenhang mit einem in Halle (Saale) anhängigen Sozialgerichtsverfahren wandte sich  der Erstunterzeichner als Arzt am 01.03.2014  und am 26.03.2014 an den  Gutachter Dr. med. Christoph Benz (Facharzt  für Neurologie und Psychiatrie) vom Institut für Medizinische Begutachtung, Landgraf-Karl-Str. 21, 34131 Kassel. Der Arzt antwortete aber bis heute nicht, so auch nicht auf die entscheidende Bitte, ggf. Vernunft-Gründe zu benennen, welche es ihm offenbar  unmöglich machen, dem wiederholt vorgetragenen Wunsch eines (nach Aktenlage und eigenem Bekunden an den Folgen von Stasi-Machenschaften leidenden) Betroffenen nach einer Videografie zu entsprechen. Solche Vernunftgründe sind auch nicht zu erkennen.

Vor dem hier skizzierten Hintergrund wenden wir uns an Sie mit der vorliegenden Petition.

Sie könnten allerhand zum Nutzen der Bürger des Bundeslandes und darüber hinaus beitragen, wenn Sie bald einen effektiven Schutz vor folgenreicher (des)informationeller Fremdbestimmung in Sachsen-Anhalt einzuführen sich entschließen könnten.

Möglicherweise ist es auch an der Zeit, vermittels Ihrer Parteiapparate längst fällige Änderungen von Bundesgesetzen (inklus. ZPO und StPO)  auf den Weg zu bringen, die im Einklang mit Geist und Buchstaben  von GG und den Länder-Verfassungen stünden und zur Verbesserung der Qualität von Begutachtungen beitragen könnten. Zugleich würden sich solche gesetzlichen Vorgaben gegen skrupellose Daten-Kriminelle[5] richten, welche Betroffene hinter geschlossenen Türen schlimmstenfalls zu Objekten pseudowissenschaftlichen (psychiatrisierenden oder auch euphemistisch banalisierenden) - und betrügerischen, ggf. Freiheit einschränkenden und vermeidbare Kosten verursachenden- Etikettenschwindels herabwürdigen.

Bei Unklarheiten bitten wir um Rückfragen über die o.g. Korrespondenzadresse.

Über eine Einladung zum Erörterungstermin würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

DM W. Meißner   Brigitte Schneider   Hajo Gärtner    

(Saalfeld)          (Leipzig)         (Halle a.d.S.)         

 

 

[1] Vor den Folgen der Privilegierung von Psycho-Fachvertretern hatte LANG  schon 1979 – leider ganz vergeblich – gewarnt vgl. SCHÖNPFLUG http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Schoenpflug,%20FU%20Berlin,%202004%20%20ueber%20staatliche%20Privilegierung%20von%20bestimmten%20Vertretern%20der%20Psychoberufe.pdf

[2] Vgl. beispielhaft Rechtsanwältin Kramme, MdB (SPD Bayreuth): http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-778-78267--f409500.html#q409500

[5] Über die leider auch in Sachsen-Anhalt und Sachsen  agierende – regelmäßig Pseudowissen schaffende – Problem- „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“  (Sitz in München, Rabl-Str. 45) wäre gesondert zu berichten vgl.  das Flugblatt wider die GWG http://www.betroffene-eltern.com/Online%20Grafiken/Flugblatt%207,%2025.9.09.pdf

 

 
 
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