19. Feb 2015

Im Petitionsausschuß des Bundestages: Petition in Sachen Auflösung der "Drittgeheimniskontroverse" Fwd: "Scientology" (CIAntology) Conspiracy uncloaked (332) Fwd: Gegen CIA-Admin-Tech.: Von Landtag Th

ehr geehrte Damen und Herren,  
liebe Mitstreiter,
 
die Petition in Sachen Auflösung der "Drittgeheimniskontroverse" wurde an den Petitionsausschuß des Bundestags weitergeleitet und wird dort unter Az Pet 4-18-07-45-016343 bearbeitet,  s. Anhang.
 
Das Problem der (des)informationellen Fremdbestimmung durch Verwendung von Angaben / Gerüchten in fehlentscheidungsleitenden "Berichten" (z.B. von Jugendamtspersonen über den anderen Elternteil)  und "Gutachten" könnte damit einer Lösung zugeführt werden.
 
Daß Drittgeheimnisse z.B. von Gutachtern unbefugt offenbart werden könnten, hatte er kürzlich verstorbene 
KLENNER in seinem  nach wie vor wegweisenden Arbeit  FamRz 1989, Heft8, "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren" erwähnt.
 
So  wurde ich darauf aufmerksam.
 
Frdl. Grüße
W. Meißner
 
PS: Wesensgleichheit ("wie ein Ei dem anderen") sieht McCLaughry rückblickend im Agieren des Psychiaters E. CAMERON (CIA) einerseits und L.R. HUBBARD ("Scientology"/ CIAntology)  andererseits: https://mikemcclaughry.wordpress.com/2014/11/03/ewen-cameron-and-ron-hubbard-two-peas-in-a-pod/  
Wer eine solche zwischen  Salzgeber, Fthenakis, Seehofer und Leipziger sieht, wird nicht ganz falsch liegen: Irreführung durch fiktionale Sachbearbeitungen "zum Wohle" der Glaubenden und Herabwürdigung der Zeche Zahlenden zu Objekten der desinformationellen Fremdbestimmung hier wie da!
 
 
 
 
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 22. Dezember 2014 um 13:26
Betreff: Thüringer Petition zur Verbesserung des Grundrechts- und Vertrauensschutzes: Auflösung der Drittgeheimniskontroverse entspr. Geist und Buchstaben der Thüringer Verfassung/ des GG.
An: petitionsausschuss@landtag.thueringen.de
Cc: poststelle@datenschutz.thueringen.de, datenschutz@eisenach.de, datenschutz@kreis-saalfeld.de, Katharina Krefft <katharina.krefft@t-online.de>, "mail@dr-beckstein.de" <mail@dr-beckstein.de>, Christian Hirte <christian.hirte@wk.bundestag.de>, Manfred Grund <manfred.grund@bundestag.de>, wahlkreisbuero@dirkadams.de, recht@kreis-slf.de, Dirk.Leube@awo-pzh.de, "Katholisches Krankenhaus St. Johann Nepomuk" <ppp-klinik-oberaerzte@kkh-erfurt.de>, "ppp-klinik-sekretariat@kkh-erfurt.de" <ppp-klinik-sekretariat@kkh-erfurt.de>, "h.goepfert-stoebe" <H.Goepfert-Stoebe@gmx.de>, Jena Klinik für Psychiatrie der FSU Jena <heinrich.sauer@med.uni-jena.de>, "rechtsanwalt-stuenkel@gmx.de" <rechtsanwalt-stuenkel@gmx.de>, rechtsanwalt-bad-blankenburg@t-online.de, "kpi.saalfeld@pdslf.polizei.thueringen.de" <kpi.saalfeld@pdslf.polizei.thueringen.de>, michael.menzel@polizei.thueringen.de, "kristina.rauhut" <Kristina.Rauhut@polizei.thueringen.de>, "korruptionsbekaempfung@tim.thueringen.de" <korruptionsbekaempfung@tim.thueringen.de>, antikorruptionsabteilung@eisenach.de, Thomas Saschenbrecker <anwalt@gmx.com>, ARCHE VIVA <archezeit@gmx.de>,...

 

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
www.wilfriedmeissner.de
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471

Saalfeld, den 22.12.2014

An den
Thüringer Landtag
Petitionsausschuß
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 37 72076
Fax: 0361 37 71050

 

Betr.: Petition zur Verbesserung des Grundrechts- und Vertrauensschutzes: Auflösung der Drittgeheimniskontroverse entspr. Geist und Buchstaben der Thüringer Verfassung/ des GG.

Der Landtag möge beschließen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Vertrauen in Vertreter von (im Gesetzestext des § 203 StGB aufgeführten) Vertrauensberufen zu stärken, indem wieder grundsätzlich der Geheimnisbetroffene zum  Verfügungsberechtigten seiner personenbezogenen Daten / Privatgeheimnisse erklärt wird.

Problemaufriß:

Von der Öffentlichkeit offenbar weitgehend unbemerkt blieben Äußerungen von Lehrstuhlinhabern der Rechtslehre bezüglich der Frage, wer über die Privatgeheimnisse Dritter zu befinden habe, welche Bürger (als Patienten, Mandanten, Rechtsunterworfene usw…) Vertretern von Vertrauensberufen anvertrauen bzw. hinterbringen. Sogar im renommierten „Leipziger“ Großkommentar zum § 203 des Strafgesetzbuches vertritt – seit ein paar Jahren, ohne daß die Vorschrift geändert wurde -  der Schwabinger HS-Lehrer SCHÜNEMANN die Auffassung, es genüge das Einverständnis des „Anvertrauenden“ (der auch ein „Hinterbringender“ eines Gerüchts sein könnte, W.M.) für die strafbefreiende Entbindung des Berufsgeheimnisträgers von seiner Schweigepflicht. Unlängst wurde das Problem in der Variante der so genannten „Edathy-Affäre“ erkennbar: Offensichtlich zur Privatsphäre des MdB Edathy gehörende Angaben (vom Ruf zerstörenden „Beweiswert“, wie sie Gerüchten eigen sind) wurden von Beamten bzw. einem ebenfalls gesetzlich schweigepflichtigen Minister Friedrich ohne vorliegende Erlaubnis des Geheimnisbetroffenen und ohne erkennbaren vernünftigen Sachzweck (auch ohne erkennbare Befugnisnorm) weitergesagt[1] und hinterher darüber gejammert, daß sich der Kreis der „Wissenden“ vergrößert hatte.

Weil mir grundsätzlich ähnliche Vorgänge (das Gerüchtestreuen unter Ausschaltung der Einwilligung davon konkret Betroffener und unter Mißachtung  beruflicher Schweigepflichten) seit mehr als zehn Jahren (z.B. aus Erzählungen von betroffenen Patienten und Bekannten, die auf solche Weise um ihren Seelenfrieden gebracht und an Gestapo- und Stasizeiten erinnert wurden) aufgefallen sind, beschäftigte ich mich damit. Denn auch die traditionelle – strenge – Auslegung des Drittgeheimnisproblems wird noch gelebt.

Ich stieß z.B. auf amtliche Empfehlungen  aus dem Landesjugendamt Bayern und aus dem Landesjugendhilfeausschuß Thüringens, welche solche Verfahrensweisen im Zusammenhang mit – völlig GG fremden – Ratschlägen zur „Kooperation“ von Gerichten mit Jugendämtern und anderen (kooperierenden Rechtsanwälten, Psychologen/Psychiatern, „Verfahrensbeiständen“…)  empfahlen. Vereinzelt von mir bekannten Betroffenen eingegebene Strafanzeigen wurden lapidar abgewiesen z.B. mit der  irreführenden Behauptung, ohne die Angaben einer minderjährigen (geschäftsunfähigen, sicher nicht rechtserheblich über denkbare Folgen ihrer Aussage aufgeklärten) Tochter über das Vorleben ihrer Mutter könne ein psychologisches Sachverständigengutachte nicht auskommen[2]. Ich erfuhr desweiteren, daß gemäß des so genannten „Münchner Modells“ berufliche Schweigepflichten von Psychologen gegenüber Jugendamtsleuten nicht mehr existierten[3] u.v.m.. In vielen mir vorgelegten „Stellungnahmen“ von Mitarbeitern verschiedener Jugendämter (auch Thüringens) sowie in Anwaltsschreiben und Gutachten von Ärzten (Psychiatern)  wie auch  Dipl. Psychologen finden sich Angaben über  identifizierbare Personen, welche ihre Einwilligung in die sie betreffende – und ihre Rechtsposition gefährdende – Datenspeicherung und die hinter ihrem Rücken erfolgende Datenübermittlung (bzw. Offenbarung von Privatgeheimnissen) nicht gegeben hatten und auch die Richtigkeit glaubhaft bestritten[4]. Oft geht es um Daten bzw. Gerüchte, welche Beunruhigung auszulösen geeignet sind mit  so bewirkter Schlaflosigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, Ängstigung, Entmutigung, Depression, erhöhter Unfallgefährdung, Suizidgedanken, Arbeitsunfähigkeit oder auch Ärger, Wut, aggressive Handlungen gegen andere, z.B. gegen Familienangehörige.

Ich unternahm auch einige Versuche, Abgeordnete im Bundestag (und im bayerischen Landtag sowie diversen Kommunen/Landkreisen) für diese Angelegenheit zu interessieren, zuletzt die OBin von Eisenach, Katja Wolf. Andere Personen versuchten das auch[5]. Eine Lösung des Problems konnte aber bislang nicht erreicht werden, weil sich die Abgeordneten (Ärzte, Juristen) der Grundsatz-Frage durch Schweigen entzogen, lediglich persönliche Haltungen andeuteten (z.B. MdB GEIS, CSU[6]) oder das  Problem mehr oder weniger verleugneten, z.B. durch Umdeutung. Ich führe einige Bespiele an:

1.  Frau Zypries, Richterin a.D., MdB (SPD) phantasierte 2009 (mit dem besagten Schünemann), es sei mit der „Sicherung bestimmter Vertrauensverhältnisse“  in Einklang zu bringen, wenn beruflich Schweigepflichtige Wissen aus zweiter Hand mit alleinigem Einverständnis des „Anvertrauenden“ weitergäben.  Der Geheimnisbetroffene müsse sich „unzureichenden Selbstschutz“ vorwerfen lassen, könne deshalb auch dem beruflich Schweigepflichtigen („mittelbaren Plauderer“ nennt ihn die Frau Zypries)  keine strafbare Indiskretion anlasten: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f236877.html#q236877.

2.  Dr. med. Lotter, Facharzt für Allgemeinmedizin und Psychotherapie, also ein Kollege von mir, MdB (FDP), schwieg seit 2010 ganz unkollegial: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_erwin_lotter-575-37788--f267275.html#q267275

3.  Herr Dr. iur. Beckstein, Rechtsanwalt und Ministerpräsident a.D., MdL (CSU)  schwieg:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenther_beckstein-512-11182--f238679.html#q238679. Auch Nachfragen überging der sonst kaum Schweigende: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenther_beckstein-512-11182--f298726.html#q298726

4.  Frau Dr. iur. Beate Merk, Juristin, Staatsministerin, MdL (CSU) verleugnete Ende 2009 die evidenten Rechts-Unklarheiten (bzw. Rechtsbrüche)  und behauptete kurz und bündig, daß „die Bewältigung  der Problematik … keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich werden läßt“:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f239177.html#q239177

5.  Frau Stahl, Juristin, MdL (B90/GRÜNE) blieb im Allgemeinen bzw. Vagen: http://www.abgeordnetenwatch.de/christine_stahl-512-11317--f245066.html#q245066

6.  Herr Schindler, Familienrechtsanwalt, MdL (SPD) ließ Herablassung erkennen und hielt sich heraus:

http://www.abgeordnetenwatch.de/franz_schindler-512-11299--f262111.html#q262111

7.  Es schweigt auch Frau Krefft, Ärztin aus Unterfranken, jetzt Leipzig (B90/Grüne):

 http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_krefft-642-44844--f367094.html#q367094

8.  Seit Jahren schweigt Frau Winkelmeier-Becker, Richterin a.D. (MdB, CDU): http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-575-38049--f299665.html#q299665. Auch Nachfragen beantwortet die Gutbezahlte (die sich wie so viele christlich nur gibt) nicht:

http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-778-78578.html#questions bzw:

http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-778-78578--f415365.html#q415365.

 

9.  Im Schweigen der Rechtsgelehrten Frau Winkelmeier-Becker und anderer drückt sich eine besonders befremdliche wissenschafts- bzw. diskursverweigernde – GGfremde – Grundhaltung aus. Kam doch die juristische Kollegin  DITTRICH  schon 2007 nach tiefgründiger Analyse in einer  Monografie[7]  zu dem Ergebnis, dass ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss." Die Abgeordnete Winkelmeier-Becker ignoriert das seit mindestens Juli 2011, die letzte Erinnerung erfolgte am 17.02.2014 s.o. .

10.Seit einigen Monaten liegt die Frage auch dem MdB Dr. med. Terpe vor: http://www.abgeordnetenwatch.de/harald_terpe-778-78524--f427592.html#q427592

11.Wie z.B. Jugendamtsbedienstete ihres jeweiligen Landkreises /ihrer Kommune mit den Geheimnissen/Gerüchten Dritter umgehen, teilten mehrere Abgeordnete nicht mit, z.B. Frau Behm, MdB (B90/Grüne): http://www.abgeordnetenwatch.de/cornelia_behm-575-37473--f242287.html#q242287, Herr Bouffier jun. CDU,  Gießen: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_bouffier-1073-55096--f369734.html#q369734,  Herr Dipl. Psychol. Preuß, SPD Neukölln: http://www.abgeordnetenwatch.de/marko_preuss-156-49773--f374552.html#q374552. Letzterer schwieg auch auf Nachfragen zu der brisanten Frage, ob es in Neukölln schon einmal Schadensersatz-Forderungen  wegen unrechtmäßigen Umgangs mit personenbezogenen Daten in der Fachbehörde Jugendamt gegeben hat:

http://www.abgeordnetenwatch.de/marko_preuss-156-49773--f404707.html#q404707

12.Seit nun bald zwei Jahren schweigen Verantwortliche des Jugendamtes bzw. der Landrat des Saale-Holzland-Kreises auf ganz spezielle Anfragen nach dem Landes-Datenschutzgesetz. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kommt in der Bearbeitung des Falles angeblich auch nicht weiter, weil der Landrat sich auch seiner – wohl doch ebenfalls gesetzlichen - Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung einfach verweigert (Az beim Landesbeauftragten: 219-3/2012.29). Es geht in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit  um mich betreffende Angaben vom Beweiswert von Gerüchten. Ich war aber kein „Kunde“ der Behörde, die mich betreffende Daten/ Gerüchte wurden von einer Gerüchte streuenden Juristin – sicher unbefugt – eingebracht, die an einem – in Betroffenenkreisen durchaus berüchtigten - Gericht ein und ausgeht.

13.Daß meine Approbation ruht, ist mit nichts anderem zu „begründen“ als mit dem hinter meinem Rücken – von beruflich Schweigepflichtigen - in Umlauf / auf Papier gebrachten Gerücht, man könne an meiner - für Patienten ungefährlichen - Fähigkeit zur Berufsausübung zweifeln, ohne nachvollziehbare Tatsachen vorlegen zu müssen, welche solche Zweifel einem durchschnittlich Vernunftbegabten begreiflich zu machen geeignet wären. Der tiefere Grund für die Anordnung des Ruhens meiner Berufszulassung ist aber doch klar erkennbar meine politische – seit Jahren dezidiert und explizit gegen CIA bzw. CIAntology- Aktivitäten gerichtete Tätigkeit, die auch propagandistische[8] („Whistleblower“-) und juristische Schritte – so die Strafanzeige gegen den Amtspflichtverleugner Seehofer[9] und seine Clique (CSU)[10] – mit einschließt.

Sie mögen anhand der hier aufgeführten Beispiele erkennen, daß hier bundesweit etwas gründlich im Argen liegt.

Womöglich fühlen auch Sie sich an Zeiten erinnert, in welchen hierzulande Zuträger von Gestapo und  später dann von der Stasi  mit diversen – oft pseudowissenschaftlichen – Etiketten bzw. Gerüchten dafür sorgten, daß das Schicksal anderer einen verhängnisvollen – mehr oder weniger absehbaren,   organisierten - Verlauf nahm, weil die Gerüchte/ Etikette/ (Des-) Informationen  Entscheidungen von „Entscheidern“ (Richtern, Verwaltungsleuten, Angehörigen…)  bestimmten. So etwas geschieht derzeit wohl noch täglich, nicht nur in der Sorgerechts- oder Strafrechtspraxis in München und Umgebung[11].

Anträge

Ich beantrage, daß Sie als Vertreter des Volkes im Thüringer Landtag schleunigst  effektive Maßnahmen beschließen mögen, damit im Freistaat Thüringen die Geheimnisse Dritter von beruflich Schweigepflichtgen (vgl. Aufzählungen der Berufe in § 203 StGB) so geschützt werden, wie das die Berufsordnung für die Ärzte jedenfalls in Österreich explizit vorsieht.

In Österreich  ist – in § 54 Abs. 2 (Satz 3)[12] des Arztgesetzes explizit geregelt, daß grundsätzlich nur diejenige Person den Schweigepflichtigen wirksam von seiner Diskretionspflicht entbinden kann, die durch die Offenbarung des Geheimnisses bedroht ist.

Die im Landtag Mitglieder von Parteien mögen desweiteren darüber nachdenken, vielleicht beschließen, daß sie an die Bundespolitik mit dem Ansinnen herantreten könnten, der Bundestag solle die Drittgeheimniskontroverse endlich im Interesse der Bürger auflösen und nicht – im Interesse Dubioser aus aller Herren Länder – weiter  in der Schwebe halten.

Nur wenn grundsätzlich der Geheimnisbetroffene (allein oder zusammen mit dem „Anvertrauenden“) einer Weitergabe seiner – von ihm kontrollierten richtigen - Daten zustimmt, kann der Schutzzweck  des § 203 StGB (Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Vertreter von Berufen, in denen schutzwürdige Geheimnisse offenbart oder sonst bekannt werden und zugleich Erhalt bzw. Herstellung grundsätzlichen Vertrauens in solche Berufsgruppenvertreter) erfüllt werden.

Die Zeit, in der Agenten irgendwelcher Geheim- und Steuerungsdienste – in Arztkittel,  Juristen-Roben oder diverse Helfer-Etikette gekleidet – mit dem Vertrauen der Bürger und Steuerzahler spielen und dieselben im Namen irgend einer Welt-Anschauung in die Irre führen, um ihren Seeelenfrieden bringen und für alles bezahlen lassen konnten, muß endlich vorbei sein.

Dies wäre auch eine Maßnahme zugunsten der Informellen Mitarbeiter/“Humints“/V-Frauen, welche sich aufgrund vorangegangener Erpressung – z.B. nach sittlicher Verfehlung, nach vorangehender Mitarbeit für die „Securitate“, die Staatssicherheit usw. – zum Dienst für verfassungsfeindliche (nach historischen Umständen und nachweisbaren Modi operandi: scientologyartige bzw. „CIAntologisch“ agierende) Netzwerke einspannen ließen.

Verstrickte Abgeordneten wie auch vormals Regierende könnten sich zu einer ernsten Geste des Schuldbekennens und der Umkehr bzw. zu einer Versöhnungsgeste und – soweit sie selber mit agierten – zum Rücktritt von allen Funktionen veranlaßt sehen.

Davon, daß es einige solcher Fälle auch im Thüringer Parlament und in der Administration gibt, gehe ich nach allem aus.

Lassen Sie uns hier in Thüringen endlich das Kapitel der pseudowissenschaftlichen totalitär-(des-)informationellen Fremdbestimmung und Herabwürdigung beenden, den Ungeist der Fremdherrschaft – und die korrupten bzw. kriminellen  Herrscher (Memento: Gewohnheitslügner Obama, CIA-IM seit 21979) mit ihren Geld-Gebern - abschütteln.

Nichts weniger sind Sie dem Volk schuldig, mit dem zusammen Sie und andere den 500. Jahrestag der  ersten Reformation  feiern wollen.

Vor uns steht unzweifelhaft die Aufgabe, eine zweite Reformation auf den Weg zu bringen, um die Grundwerte – bzw. die humanistischen Ideale - überall in das Zentrum gestalterischer Bemühungen zu rücken.

Ob Sie da mitmachen wollen und auch in der Lage sind?

Für Nachfragen bin ich jederzeit offen.

Mit frdl. Grüßen

 

 

Dipl. med. W. Meißner

 

 

[2] Die Zeugin, Frau M. aus Unterfranken, könnte benannt werden.

[4] Jüngst: Fall in Eisenach (Jugendamt). Zeugen können benannt werden.

[5] Z.B. durch Herstellen von TV- Öffentlichkeit in dem am 16.12.2014  öffentlich gewordenen Denunziations- Fall zum Nachteil  des Informatik-Prof. Christidis aus Gießen, vertreten von RA Saschenbreckerhttps://www.youtube.com/watch?v=xbyX8CHeAxw

[7] Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9

[8] „Für unser Land. Für die Landeskinder“, seit 2005 bzw. 13.09.2009 nicht beantwortet:  http://www.bss-by.de/Zersetzung_/Fur_die_Landeskinder/fur_die_landeskinder.html

[9] Der wiederholt zum Ministerpräsidenten Gewählte läßt wissentlich lieber Nichtgewählte entscheiden, gibt sich verantwortungslos, wie er –grinsend- bei „Pelzig“ zum Ausdruck brachte:  https://www.youtube.com/watch?v=0OO-tarb3pU

[11] Ich verweise auf das  seinerzeit von mir verfaßte Flugblatt über die organisierte Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren in Bayern:  http://www.vaeter-aktuell.de/infomaterial/Flugblatt_Datenschutz_in_Sorgerechtsverfahren_2007.pdf




Um Kommentare zu hinterlassen, logge dich bitte ein.

Meissner-Blog