20. Feb 2014

Strafanzeige gegen Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Anti-Korruption / Reformation
2014<http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Satzung%20Anti-Korruption,%20Reformation%202014.pdf>

Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 528932
www.wilfriedmeissner.de

Saalfeld, den 17.02.2014

An den
Polizei-Bezirksdienst Mönchengladbach
Polizeihauptkommissar Peter Michael Modespacher
Vierhausstraße 24
41236 Mönchengladbach
Fax: 02161 291409

 *Strafanzeige und Strafantrag*


 *Beschuldigter:* Jörg Ziercke,  geboren am 18. Juli 1947 in Lübeck,
Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden.

*Opfer: *

1.  Sebastian Edathy, MdB ("SPD") a.D., Grundrechtsträger. Aktuelle
ladungsfähige Adresse (im Ausland?) mir unbekannt.

2.  Das Ansehen (und das souveräne Funktionieren)  der Bundesrepublik als
Rechtsstaat

*Vorwurf:* Unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen, die dem
 Beschuldigten irgendwann im Dienst bekannt geworden sind, als GG-fremdes
 Amtsdelikt. Möglicherweise damit auch bezweckte Strafvereitelung im Amt
und Begünstigung einer dubiosen Clique, womöglich unter Einbeziehung
geheimdienstlicher Kreise aus dem - mangels Friedensvertrag und
hinsichtlich der die Menschenwürde mit Füßen tretenden Methoden feindlichen
- Ausland.

*Sachverhaltsschilderung*

Die meisten Medien berichten gleichlautend, daß BKA- Präsident ZIERCKE  (im
 Amt, angeblich SPD- Genosse) im Oktober 2013 (?) einen Dritten (nämlich
MdB Sebastian Edathy, SPD) betreffende sensible personenbezogene Angaben an
den ehemaligen Minister Friedrich (CSU) weitergegeben hat, ohne zuvor den
Geheimnisbetroffenen um Erlaubnis gefragt zu haben. Hierzu kursiert das
Gerücht, die Weitergabe von schützenswerten Privatgeheimnissen  bzw.
Gerüchten über Dritte an einen Vorgesetzten hinter dem Rücken des
Betroffenen sei Amtsträgern in solchen Situationen  noch erlaubt  bzw. gar
(durch eine Übermittlungsbefugnis bei vernünftigem Sachzweck gedeckt)
geboten.

Ich hörte nun gestern (abends) einer  Gesprächsrunde in der ARD bei Herrn
JAUCH zu (u.a. mit den Herren Bosbach, MdB (CDU) und Lauterbach, MdB (SPD)
sowie Kubicki (MdL, FDP).

Dabei fiel mir auf, daß die Anwesenden  das oben Angesprochene nicht
bedachten, was deshalb hier zur Sprache kommt.

Es läßt sich nach meiner Überzeugung dem Beamtengesetz bzw. dem BKA- Gesetz
(und dem § 203 StGB) keine Übermittlungsbefugnis für die besagte konkrete
Offenbarung der -aus Sicht Edathys schützenswerten - Geheimnisse entnehmen,
allenfalls gewissen - interessensgeleiteten oder auch im Einzelfall
charakterpathologisch begründbaren  - Phantasien hierüber.  Man müßte
sozusagen vom Vorliegen einer konkreten Bestimmung ("Meldepflicht")
ausgehen, welche in informationeller Hinsicht die Gewaltenteilung teilweise
aufheben würde, schon weil der Adressat der Datenübermittlung
(Innenminister Friedrich) seinerzeit auch Abgeordnetenstatus hatte.

In den - bekanntlich interessensgeleiten (vgl. Bülows Hinweise auf die CIA-
Kreation "BILD"[1]) Medien wird nun offenbar die Kollektiv-Mähr
transportiert, man könne Herrn Ziercke den Gedanken an die
"Staatssicherheit" abnehmen, welche er durch die Weitergabe der Angaben
(zur Identität des Betroffenen und zu der Tatsache, daß irgendwer irgend
 etwas ermittle, Herrn Edathy verdächtige...) gewahrt wissen wollte.  Das
wäre aber nur eine Schutzbehauptung, welche der Beschuldigte wohl nicht
ernsthaft zu seiner Verteidigung vorbringen wird.

Denn natürlich war die Sicherheit der Bundesrepublik gerade nicht dadurch
gefährdet, daß einer aus dem NSU- Untersuchungs-Ausschuß  das Sittengesetz
verletzt, indem er sich - unter den Augen der NSA-/GCHQ- Spitzel -  seit
Jahren pädopornografisches Bildmaterial besorgt.

Eher war die angloamerikanische NSA-/GCHQ Spitzeltruppe gefährdet durch
das, was im Untersuchungsausschuß (auch Herrn Edathy) schon bekannt wurde
und noch werden könnte, würden die darin Verantwortung Tragenden furchtlos
alles zu Ende und zusammen denken, was sie mittlerweile wissen könnten
bezüglich der dunklen Seiten unseres Staatswesens bzw.  der Fortsetzung der
Besatzung und Ausbeutung mit anderen (geheimdienstlichen Bespitzelungs- /
Zersetzungs- / Lenkungs- bzw. Meinungsbeeinflussungs-) Methoden. Diese
schmutzigen Methoden hat  sich eine illegitime Clique ausgedacht, nicht das
im Großen und Ganzen Wahrheit und Selbstbestimmung schätzende Volk.

Der Gesprächskreis der gestrigen Sendung, dessen Teilnehmer leicht
ermittelt werden können, hat das offenbar nicht richtig bedacht.

Immerhin wurde geäußert, das Schweigen des Beschuldigten auf die später
erfolgten Rückfrage des SPD- Abgeordneten Oppermann könne vielleicht als
"Geheimnisverrat" gedeutet werden.  Dabei wird es so gewesen sein, daß
Ziercke im Moment nach der Nachfrage des Herrn Oppermann vor allem
sprachlos war, weil er sofort  Folgen seiner - eben doch strafbewehrt
verbotenen - vor seinem inneren Auge gesehen haben wird. Ob Herr Ziercke,
der sich eigentlich schon in Pension befinden könnte,  inzwischen selber
Anzeige gegen sich oder Oppermann (dem wohl Unkundige versuchte Anstiftung
zum Geheimnisverrat nachsagen wollen) erstattet  hat, ist hier nicht
bekannt.



*Beurteilung aus juristisch laienhafter, humanmedizinisch-seelenkundig
sachverständiger Sicht*

Der Beschuldigte hat unbefugt mindestens zwei den Herrn Edathy betreffende
- aus der Sicht des SPD- Abgeordneten zu diesem Zeitpunkt eindeutig
schützenswerte  - Privatgeheimnisse verletzt, nämlich daß ermittelt werde
und weswegen. Es handelte sich um einen Vorgang in Amtsausübung, sodaß ein
Amtsdelikt im Raum steht und eine Strafanzeige auch durch einen
Außenstehenden erfolgen darf bzw. muß.

Die Staatsicherheit  der BRD wäre nicht dadurch gefährdet worden, daß der
Beschuldigte auf die Indiskretion (und die damit verbundene amtliche
Herabwürdigung eines Bürgers zum Objekt willkürlicher informationeller
Fremdbestimmung)  verzichtet hätte, welche womöglich nur seiner Partei
(SPD) bzw.  der Partei des Nachrichtenempfängers und womöglich denjenigen
zugutekommen sollte, die den Beschuldigten zu seinem Tun "inspiriert" haben
könnten.  Nach hiesiger Überzeugung wäre  das überhaupt kein "höheres"
Tatmotiv.

Das Gegenteil davon wäre - auch und gerade vor dem Hintergrund der
sinnvollerweise zu ziehenden Lehren aus der Geschichte - zu befinden.

*Antrag*

Hiermit beantrage ich rasche und gründliche Ermittlungen entlang der Pfade,
welche allein das Gesetz vorsieht, nicht Wunschdenken oder Angst z.B. vor
Obama<http://lupocattivoblog.com/2013/06/18/strafanzeige-anregung-der-sofortigen-inhaftierung-des-barrack-hussein-obama/>
[2] und <https://www.cia.gov/kids-page> seinen
sinistren<http://www.youtube.com/watch?v=mL7a5e56zwE>- aber nicht
besonders <http://www.perlentaucher.de/buch/tim-weiner/cia.html> gescheiten
- Leuten.

Desweiteren bitte ich um Mitteilung des Haupttermins und Rückfragen, falls
etwas unverständlich geblieben sein sollte.

Hochachtungsvoll





Dipl. med. W. Meißner

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[1] Aussage Andreas von BÜLOW, Minister a.D. im Sommer 2013(?): BILD sei
für 7 Millionen Dollar von der CIA geschaffen worden
http://www.youtube.com/watch?v=t0fCpXVWKRU

[2] Vgl. am 18.06.2013 beim LKA Brandenburg eingegebene Anzeige gegen den
CIA- IM:
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18.06.2013%20Fax%20an%20Staatsschutz%20Eberswalde%20Strafanzeige%20Obama.pdf
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