Schreiben an Richter und Staatsanwälte

07. Jun 2016

Von: Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>
Datum: 6. Juni 2016 um 12:45
Betreff: "Scientology"/CIAntology Conspiracy uncloaked (899) Fwd: An die Richter und an die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, okernber med.cornell.edu, Harald Kamm <harald.kamm@bnv-bamberg.de>, noe@verein-menschenrechte.at
Cc



Irrtum verlässt uns nie
(Goethe)


Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
c/o: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Saalfeld, den 06. Juni 2016

Herrn
Dr. Michael Allmendinger,
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 9101-0
Fax: 0721 9101-382

Betr.: Anträge (Unverzügliche Lesebestätigung, Zustellung an alle Juristen, ggf. Rückmeldungen bzgl. meine Hinweise vom 3. Juni auf Verschwörung; schwerwiegende Diskrepanzen zwischen de jure Rechtsstaat und de facto „Scientology“-(besser: CIAntology[1]-) Praktiken u.a. in der deutschen Sorgerechtspraxis, dem Gesundheitswesen, den Psychofächern)

Sehr geehrter Herr Dr. Allmendinger,
hiermit bitte ich Sie um

  • die sofortige Übermittlung Ihrer Lesebestätigung (für die Fernkopie meines Schreibens in der Anlage / die E- Post vom 3. Juni),
  • Ihre Zusicherung, die Nachrichten sofort allen 16 Richtern und allen 64 (?) wissenschaftlichen Mitarbeitern weiterzuleiten zur unabhängigen -gewissensgeleiteten- Urteilsbildung,
  • Übermittlung von juristisch sachverständig begründeten Einlassungen -binnen 2 Wochen- für den Fall, daß die Verschwörung Modus CIA/"Scientology" von einem oder mehreren Juristen Ihres Hauses als nicht existent bzw. bloß phantasiert beurteilt werden sollte, nicht als real/objektiv/nachweislich existent.
Bitte erinnern Sie alle noch einmal daran: Irren ist menschlich/ Irrtum verläßt uns nie (GOETHE). Wer aber trotz Aufklärung am Aufrechterhalten seines Irrtums festhält, ist dumm bzw. –wenn er den „Irrtum“ (bzw. die Lüge) in Entscheidungen einfließen läßt–diabolisch böse (nach CICERO, SENECA u.v.a.) bzw. des Wahnsinns, wenn er sich in der Lüge einrichtet (nach A.GEHLEN[2]).
Mit freundlichen Grüßen

Dipl. med. Wilfried Meißner

28. Mai 2016

An Dr. iur. Fuchs & Kollegen

vom VG Gera / Justizmister LAUINGER / Ministerpräsident RAMELOW / Vorgängerin LIEBERKNECHT.
 
Es wird daran erinnert, daß -ausweislich des Protokolls und des  Urteils- am 8. Juli 2014 nicht über das gesprochen werden durfte, was eigentich zu besprechen gewesen wäre.
 
Die E-Post vom 7.Juli 14:51 wird als fortgeleitete Nachricht nochmals übermittelt in der Absicht,
"Justizirrtümer" (womöglich Verwaltungs-/Justiz-/Politik-Schulterschluß - Verbrechen)  in Erinnerung zu rufen und Justiz-Folgeirrtümer zu vermeiden.
 
Etwaige Agenten von CIA/"Scientology" unter den Berufs- / und Laienrichtern sollten die Gelegenheit erhalten, sich selber wegen der zwingend begründeten Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
Denn man kann -denklogisch- nicht zugleich dem Freistaat Thüringen/ der Verfassung gegenüber loyal sein und dem rechtsextremistischen  Betrugs- und Irreführungs-System des "Imperium  CI'Antologicum" mit dem  "Handbuch des Rechts" des weltbekannten skrupelosen Konfidenztricksers, Ausbeuters, Willkürherrschers und Verschwörers HUBBARD
Das wissen Sie doch.
Und es wäre -mit A. GEHLEN- Wahnsinn, sich in der Lüge einzurichten, ein "Scientology" höriger Richter könne unabhängig sein wie gemäß GG zwingend verlangt ist.
Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. Wilfried Meißner
Kläger
-deckte bekanntlich die Verschwörungspraxis Modus CIAntology auf, welche grundsätzlich auch in der nachprüfbaren  Praxis der Wahrheitssuche von Thüringer Richtern  und von  Spitzenpolitikern  feststellbar gewesen (und z.T. beanzeigt worden) ist -
 
Ladung
Ladung
hubbard.jpg

26. Mai 2016

An die
Polizeidirektion Saalfeld
-Herrn Kriminaldirektor Dirk Löther persönlich-
Promenadenweg 9
07318 Saalfeld
Fax: 03671 561 599

Betr.: Strafanzeige und Strafantrag

Sehr geehrter Herr Kriminaldirektor Löther,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.

Beschuldigte:
1.  Rechtsanwalt Dr. Lutz Klose, August-Bebel-Straße 225 Bielefeld
2.  Staatsanwältin Kirsten Sauer, Staatsanwaltschaft Frankenthal (RLP), Emil-Rosenberg-Straße 2
3.  Richterin am LG Frankenthal, Frau Blankenhorn.
4.  drei namentlich bekannte Mitarbeiter der Kreisverwaltung (darunter das Ehepaar Potje) von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Vorwürfe: V.a. Bandenbetrug, Verschwörung.
Zu 1.: V.a. Nötigung. V.a. Parteiverrat, Mittäterschaft (u.a. durch pflichtwidriges Dienen, irreführende Aufklärung/ Rechtsberatung vor dem Verhandlungstermin, Unterlassen von Hilfe gegen Korruption der 4.)
Zu 2. Rechtsbeugung, vorsätzl. Strafvereitelung im Amt, falsche Verdächtigung.
Zu 3.:Rechtsbeugung. vorsätzliche Strafvereitelung im Amt
Zu 4. V.a. systematischen SGB II- Betrug/ Korruption/ Führen eines Kontos unter falschem Namen. Sabotage von seriöser Beratungstätigkeit (nach SGB VIII) durch Abgreifen von Sozialdaten (aus Sorgerechts- /Unterhaltsverfahren), auch Gerüchten, die –offenbar ohne Kenntnis des Landrats als Letzverantwortlichen- unter Mißachtung des DS- Prinzips der Zweckbindung und des § 64 Abs. 2 SGB VIII in andere Verfahren (zur Erstattung einer Strafanzeige falsch verdächtigenden Inhaltes) eingebracht werden, womit die Primäraufgabe des Jugendamtes konterkariert wird.
Tatzeitraum:  November 2015 (4.: schon vorher)
Geschädigte:
1.  Bernd Rieder Kurpfalzstraße 37, Maxdorf (RLP) und Familie
2.  Weitere  Familien/ Kinder
Zeugen:

Strafanzeige an die Polizei Saalfeld, Dirk Löther

05. Feb 2016

An das
Amtsgericht Auerbach
- zu Händen des Direktors -

Besucheradresse:
Parkstraße 1

Telefax: (+49) (03744) 83 91 40

Nachrichtlich: Redaktion Zeitgeschehen / Exakt

Betrifft:  Nonsens – Gutachten?

Sehr geehrte Frau Direktor,

hiermit bitte ich Sie für den Fall, daß ein in Ihrem Haus tätiger Jurist tatsächlich einen Sozialpädagogen mit einer psychologischen Dienstleistung (Begutachtung in einem Sorge- bzw. Umgangsrechtsstreit) beauftragt und danach einen Krankenhausaufenthalt angeordnet haben sollte[1], um einen Gesprächstermin.

Ich würde für diesen - mir kaum glaubhaft erscheinenden – Fall wissen wollen, was den Anordner in dem Moment seiner Entscheidung durch den Kopf ging. Denn es müßte eine Entscheidung gegen die Absicht  einer vernünftigen Sachverhaltsaufklärung vorausgegangen sein.

Sozialpädagogik ist nämlich keine Humanwissenschaft[2].

Mit frdl. Gruß
 

09. Jan 2016

Sehr geehrter Herr Präsident,


unter Verweis auf erste Informationen (über ein folgenschweres, zu Datenkriminalität/ Nichtbeachtung gesetzlicher Geheimhaltungs- bzw. Schweigepflichten aufforderndes Desinformationsdokument[2]), welche wir Ihnen am 29. Dezember 2015 übermittelten[3], erstatten wir hiermit Strafanzeige und stellen Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.


Bitte leiten Sie alles an die geeignete Stelle –den Generalbundesanwalt?-  weiter und bitte teilen Sie dort mit, daß wir nach Bekanntgabe der Kontaktdaten des federführenden Ermittler als Zeugen vernommen werden möchten und umgehend auch einige Zeugen aus der Stadt und dem Landkreis München angeben werden.


Zugleich beantragen wir bei Ihnen ein eigenständiges amtspflichtgemäßes Agieren, insbesondere – wie schon beantragt- die Ermittlung der für die Implementierung des „Münchner Modells“ persönlich Verantwortlichen und der Anwender (Justizbeamte und Richter) in Ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich.


Bitte sorgen Sie ohne Verzögerung dafür, daß das unbefugte Ausreichen an das AG München adressierten Schreiben (Partei-/Anwaltsschreiben, Psycho-„Gutachten“ -und die damit verbundene unbefugte (und nicht zuletzt psychopathogene, zumal liebevolle bzw. Familienbeziehungen zersetzende bzw. zerstörende) Offenbarung von Privatgeheimnissen bzw. Dienstgeheimnissen-  an Jugendämter augenblicklich gestoppt wird.
 

 

21. Sep 2015

Sehr geehrte Frau von Schmettau,
in einem bei Ihnen anhängigen Verfahren 1 WF 460 / 15 sollen Sie als Einzelrichterin am 7. September 2015 geäußert haben: „Diese Norm darf nicht zu schematisch gehandhabt werden“. Hierzu möchte ich gern von Ihnen wissen, wie Sie den Gesetzestext auslegen (Zitat: „Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.“) Verstehe ich Sie richtig, daß Sie die Vorschrift dahingehend auslegen, als wäre es sozusagen „ganz schön, käme es innerhalb eines Monats zum Termin“, oder hat ein Richter die Norm als Handlungsverpflichtung aufzufassen?

11. Aug 2015

Nachrichtl.: Diverse Stellen
Betr.:  Staatsanwaltschaft Bayreuth Az 214 Js 69997/15.  Scientologytypische /CIAtypische Rechtsbeugung/ Bandenbetrug/ Komplottverdacht  gegen Richter Redel (OLG Nürnberg) u.a..  Antrag auf rasche Abgabe des Verfahrens an den Generalbundesanwalt wegen Interessenskollisionen und wegen annehmbarer Zuständigkeit.


Sehr geehrter Herr Ober-Staatsanwalt,
am 31. Juli hatte ich Sie um zeitnahe Auskunft zu Aktenzeichen und Kontaktdaten des Ermittlers gebeten (Anlage).  Leider haben Sie sich  aber noch nicht gerührt. Nun eröffnet  sich infolge der Ablösung des bisherigen Generalbundesanwalts – und Dienstantritt des von LEYENDECKER u.a. in der „DZ“ als  juristisch belesen und mit anspruchsvollen Aufgaben belastbar beschriebenen Nachfolgers – die Möglichkeit, daß dort ernsthaft ermittelt werden könnte ohne Gefahr des Dreinredens durch die mutmaßlichen Mitverschwörer / Gewohnheitslügner Seehofer, Merk, Haderthauer, Beckstein, Stoiber, Bombe, Preuß & Co[1].
Sie würden Ihrem - bislang hierzu sprachlosen[2]- Juristen-Kollegen  Prof. Dr. iur. Bausback (Ihren amtierenden  Justizminister, Dienstvorgesetzten) auf diese Weise  sicher entgegenkommen und sich zu weiterer Verwendung vielleicht besser empfehlen können als irgendwie sonst. 

31. Jul 2015

Betr.: Videodokumentation bei der Forensischen Begutachtung (Psychiatrie, Psychologie). Ihre Beurteilung 2005.
 
Sehr geehrter Herr Janovsky,
in meiner Bayreuther Transparenzinitiative pro Videografie von Explorationsgesprächen hatte ich 2004/2005 explizit auf Ihren Aufsatz  Bezug genommen[1]. Auf meine Bitten um einen Gedankenaustausch hatten Sie aber –realitätsflüchtig, wie ich meine- am 23.11.2015 geschrieben, es seien „keine dienstlichen Belange berührt“ (Anlage), auf meine Nachfrage vom 21.12.2005 nicht mehr reagiert.
Ich möchte nun in Erfahrung bringen, ob sich Ihre Meinung nun – u.a. nach dem Schwindel des Dr. Leipziger (der z.B. ein „Gutachten“ über Herrn Mollath ausreichte, ohne überhaupt exploriert zu haben) und dem Artikel von Prof. A. MOSBACHER[2]-  geändert hat oder ob Sie weiterhin dem  Psycho- Obskurantismus bzw. der Pseudowissenschaft Vorschub leisten wollen.
Es ist andernorts schon die Rede davon, Psychiater/Psychiaterinnen würden sich vor der Videografie fürchten wie der Teufel vor dem Weihwasser[3].

29. Jul 2015

Betr.: Anfragen anläßlich Ihres Verhaltens (z.B. zuletzt gestern 13-13:50 Uhr)
Sehr geehrte Frau Cura,
da Sie bislang (seit 27.04.2015) schweigen und sich m.E. im Amt weiterhin auffällig -im Sinne von unberechenbar, verschlagen, intransparent und sittenwidrig herablassend- verhalten, möchte ich Sie um sofortige Auskünfte gemäß anliegendem Formular bitten. Bitte füllen Sie das Formular gewissenhaft aus und übersenden Sie mir das ausgefüllte und persönlich unterschriebene Original-Dokument kurzfristig -innerhalb von vier Werktagen hier eingehend-  an meine Anschrift.