Petitionen

08. Dez 2015

Betr.: Petition pro GGkonforme Transparenz und Rechtsstaatlichkeit  in der Sorgerechtspraxis
Der Landtag möge beschließen:
1.  Herr Minister Dieter Lauinger vom  Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz,  Werner-Seelenbinder-Straße 5, 99096 Erfurt hat wahrheitsgemäß und vollständig zu antworten auf Fragen, die ihm am 29. April (mit Erinnerungen: 18. Mai, 22. Juni) vorgelegt wurden.
2.  Das Dokument „Fachliche Empfehlungen zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht, Neuauflage, Stand 1. Juni 2010 – Beschluss des LJHA vom 7. Juni 2010“ ist vom Netz zu nehmen, weil es jede Menge irreführender Ratschläge enthält.
Tatsachen
Am 29.04.2015 wandten wir uns schriftlich an den o.g. Minister.


Beweis: Kopie des Schreibens mit Sendeberichten vom 29. April und 18. Mai in der Anlage.
Wir griffen darin  Propaganda für totalitären und menschverachtenden – privatgestapoartigen – Umgang mit personenbezogenen Daten bzw. Gerüchten bzw. um organisierte Datenkriminalität  in der Thüringer Sorgerechtspraxis an und verlangten die Beantwortung der Frage, ob Verantwortliche seines Ministeriums an der Ausarbeitung beteiligt waren.
Die Propaganda ist enthalten in -irreführend so genannten- „Fachlichen Empfehlungen zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht Neuauflage Stand 1. Juni 2010 – Beschluss des LJHA vom 7. Juni 2010“, die noch immer im Netz abrufbar sind:

22. Nov 2015

Sehr geehrter Herr Hadamik,
mit Schreiben vom 23. Oktober verlangen Sie von mir eine Zuarbeit, welche Sie für erforderlich halten, weil Sie mich offensichtlich mißverstanden haben.
Ich habe nämlich nicht behauptet, daß Psychologen  bzw. Psychotherapeuten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer „Absprachen mit Geheimdiensten getroffen haben sollen“. Vielmehr können Sie meiner Petition entnehmen, daß ich mich über die –weiterhin- fehlende Vorab- Positionierung des Kammervorstandes zu der ethischen Grundfrage beschwere, ob den Therapeuten eine geheimdienstliche Tätigkeit – z.B. für die CIA, CIAntology usw.- erlaubt wäre und wie man mit Kammermitgliedern umgehen würde, bei denen eine frühere Agententätigkeit („Stasi“, NPD/MI6, BND…, OSA) bekannt würde.
Ich gehe davon aus, daß Sie nun verstehen, worum es uns mit der Petition geht.
Mich würde anderenfalls interessieren:

22. Nov 2015

Der Landtag möge beschließen:
Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer hat sich verbindlich zur Frage zu äußern, ob gemäß ihrer Berufsethik irgendeine geheimdienstliche „Neben“-Tätigkeit mit seriöser Psychotherapeutentätigkeit vereinbar wäre oder nicht.

15. Okt 2015

Petition zur Beendigung rechtsstaatswidriger Diskriminierung von Ärzten
Der Landtag möge beschließen:
Der Letztverantwortliche der Landesverwaltung hat darzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage es einem Beamten des Landesverwaltungsamtes erlaubt ist, unter Psychiatern  zu  diskriminieren.
Tatsachen
Weil ich mich im Mai 2011 weigerte, mir die von einem Beamten des Verwaltungsamtes bloß behaupteten Eignungszweifel zu eigen zu machen und deswegen um eine psychiatrische Untersuchung bei dem Facharzt des Vertrauens des Beamten zu bitten, ruht meine Approbation seit dem Juni 2011. Schriftliche Zeugenaussagen meiner Kollegin Burmeister (Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie), bei der ich angestellt bin, wurden konsequent nicht beachtet.
Auf die Anfang diesen Jahres gestellte Frage nach den Bedingungen, unter denen das Ruhen der Approbation aufgehoben werden könnte, erfuhr ich seitens der Behörde, ich müßte mich der geforderten Untersuchung bei einem von Leuten des Landesverwaltungsamtes benannten Gutachter unterziehen.
Mit Schreiben vom 19.03.2015 verlangte ich schriftlich Auskunft über die rechtliche Grundlage für die – von Nichtrichtern vorgenommene- Diskriminierung unter den Psychiatern.
Da keine Antwort einging, wandte ich mich am 4. Juni an das Innenministerium (bzw. den Innenminister) mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Zu dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, aus der ich unten  zitiere, erhielt ich bislang noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Daher ist meiner Ansicht nach nun eine parlamentarische Untersuchung angezeigt.
Diese erfolgt im öffentlichen Interesse, weil staatliche Willkür –z.B. Modus CIAntology- nicht erlaubt wäre.
 
Ich bitte daher wie immer um sorgfältige Mühewaltung
Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. W. Meißner
PS: Wortlaut meiner bei Innenminister Dr. iur. Poppenhäger eingegebenen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Letztverantwortlichen des Landesverwaltungsamtes:

06. Aug 2015

Sehr geehrte Frau Buddeberg,
ich erhielt per E- Post – z.B. über Herrn Gabler- Einblick in Fotografien von Transparenten und triumphierenden Mitgliedern Ihres Landesverbandes. Bitte teilen Sie mir mit, inwiefern das Verhalten der jungen – schwarz gekleideten – Anhänger(?) bzw. Mitglieder(?) und die unten zitierten Parolen irgendetwas zu tun haben mit der Arbeiterbewegung bzw. einer auf Vernunft basierenden Politik für die Erniedrigten, Beleidigten und Expropriierten Sachsens bzw. aller Länder. Desweiteren möchte ich von Ihnen oder dem Letztverantwortlichen wissen, ob in Ihrer Partei jemand ist, der die Unbedenklichkeit der wohl von Ihren Leuten öffentlich propagierten „Neuen Erziehungsinhalte“/Parolen -in humanwissenschaftlich bzw. humanmedizinisch begründeter Hinsicht- reinen Gewissens behaupten und meine These widerlegen wollte, daß es sich um durchaus viel destruktiven Streit und seelische Leiden verursachenden – tief in das gemäß GG Art. 6 den Eltern zustehende Pflichtrecht zur psychosexuellen Erziehung eingreifenden - Unfug handelt. Dessen kurzfristigen und Langzeit-Folgen sind sowohl für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft gar nicht absehbar.
 

27. Jul 2015

Betrifft: Petition wegen fortgesetzter, Schutzrechte von Familien (z.B. aus § 624 (4) ZPO bzw. § 170 GVG) in Sorgerechtsverfahren klar und rücksichtslos mißachtender offizieller Propaganda aus dem Landesjugendamt, die auch von Spitzenbeamten zweier Staatsministerien wiederholt und mit irreführender Begründung mir gegenüber für unbedenklich erklärt wurde.