Dokumente für das Jugendamt

26 September 2015 - Juristische Darstellung von Mitwirkung und Verfahrensbeteiligung des Jugendamtes in Kindschaftssachen

Mit keiner der wissenschaftlichen Auslegungsmethoden ist es möglich, das Ergebnis zu erzielen, dass das Jugendamt in allen Familiensachen pauschal zu beteiligen wäre. Die unzulässige Scheinbeteiligung des JA, die aus der gesetzlichen Mitwirkungspflicht entspringen soll, stellt einen essentiellen Grundrechtseingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. In ein Grundrecht darf jedoch nur durch Gesetz eingegriffen werden, welches genau bestimmt, in welches Grundrecht eingegriffen werden soll und wie weit der Eingriff reichen soll.

Zweck allgemeiner DS- Umfrage bei Landräten, Bürgermeistern bzw. Jugendämtern

Kindschaftsrecht und Jugendhilfe ZKJ 6 2013 - Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten

Anregung an das bayerische Familienministerium, Abt. VI, die Jugendamtstätigkeit in Bayern vom Kopf auf die Füße zu stellen, vom 9. September 2008

Leider blieb diese Anregung unbeachtet. Dennoch sind die Gedanken veröffentlicht: Es geht um illegale Datenübermittlungen vom Familiengericht ans Jugendamt, die dann dort illegale Datenspeicherung und "Nutzung" sowie die Gedankenbeeinflussung der Jugendamtsbediensteten bishin zur Sabotage der gesetzlich vorgesehenen Beratungstätigkeit durch die Verwendung von Gerüchten anstelle befugt bei den Betroffenen mit deren Wissen erhobenen Daten.

Flugblatt Datenschutz in Sorgerechtsverfahren

In der Sorgerechtspraxis beobachten wir seit Jahren, dass verschiedene Berufsgruppenvertreter ihre höchstpersönliche Schweigepflicht offenbar nicht ernst genug nehmen. Vorgelegt wird eine kurze Skizze mit Berücksichtigung der wichtigsten Berufsgruppen einschließlich Richter. Letztere reichen jede Menge Daten einschließlich Gerüchte an Jugendämter weiter, ohne, dass eine Befugnisnorm oder ein rechtfertigender Notstand dies erlauben würde. (von 2007)

Trennung und Scheidung. Eine Broschöre für Jugendamtbedienstete - oder doch eher Documenta Barbarica?

Es handelt sich um den Auszug auf einer Broschüre des Landesjugendamtes Bayern (2. Aufl.), mit der eine "Verheinheitlichung" der Tätigkeit der Jugendamtsbediensteten bezweckt wird. Sie wurde allen Jugendämtern und Familiengerichten kostenlos ausgehändigt. Es finden sich darin eine Vielzahl desinformierender und z.B. zur "Kooperation" aufrufender Angaben. Entsprechende Kommentare wurden in dem vorgestelltem Auszug angebracht.