21. Jan 2015

Petition zur Verbesserung des Schutzes der Bürger vor intransparenten bzw. geheimdienstartigen (inklus. CIA-/CIAntology Aktivitäten bei behördlichen Maßnahmen und in Gerichtsverfahren

Deutsches <https://www.youtube.com/watch?v=dJelOS-fjrY> Institut
<http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Skizze%20Dt.%20Institut%20f.%20Totalitarismusabwehrx.pdf>
 für Totalitarismusabwehr
<http://lupocattivoblog.com/2013/06/18/strafanzeige-anregung-der-sofortigen-inhaftierung-des-barrack-hussein-obama/>

& Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.
<http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Satzung%20Anti-Korruption,%20Reformation%202014.pdf>

(1.Vorsitzender)

Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32

Saalfeld, den 20.01.2015

An
Landtag Sachsen-Anhalt
-Petitionsausschuß-
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
<http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/mitgestalten/petition/>
Fax: 0391 / 560 - 1123



*Betr.:*  Petition zur Verbesserung des Schutzes der Bürger vor
intransparenten  bzw. geheimdienstartigen (inklus. CIA-/CIAntology
<http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/was_ist_so_dtsch.pdf>-) Aktivitäten bei
behördlichen Maßnahmen und in Gerichtsverfahren:

*Der Landtag möge beschließen, daß  Amtspersonen einschließlich Richter und
Gehilfen der Gerichte (Gutachter/ Sachverständige) größtmöglichste
Transparenz walten lassen müssen und betroffenen Bürgern wahrheitsgemäß
Auskunft zu geben haben über frühere und  gegenwärtige geheimdienstliche
Bindungen. *



*Begründung:*

Anlässe  für die Petition ergeben sich aus diversen Beschwerden über den
Umgang mit personenbezogenen Daten (Privatgeheimnissen, auch Gerüchten bzw.
unrichtigen, ein falsches Bild vermittelnden und falsche
Gerichtsentscheidungen veranlassenden Angaben) durch Amtspersonen und
bestellte Gutachter, z.B. Psychiater und Psychologen. Zuletzt wurde dem
Petenten Einblick gegeben in die beim Sozialgericht Halle unter dem Az S12
VE 24/12 geführte Akte (Hansjoachim Gärtner//Landesverwaltungsamt Halle).
Hier wurde kürzlich der Antrag des  Klägers (ehemaliger politischer
Häftling in der DDR, als Folteropfer anerkannt)  abgelehnt, einen
Beweisantrag abzuändern und einen anderen Arzt zu beauftragen, den
Gutachtensbeweis zu erbringen. Denn der vom Gericht bestellte Gutachter Dr.
med. Benz (Institut für Medizinische Begutachtung, Landgraf-Karl-Str. 21,
34131 Kassel) weigert sich, dem Kläger gegenüber Auskunft zu geben z.B.
über frühere oder gegenwärtige Loyalitätserklärungen zugunsten eines
Geheimdienstes (wie MfS, CIA, „Scientology“) bzw. Tätigkeiten für solch ein
hochkriminelles Spitzel- / Desinformations- System.

Der Arzt leitete entsprechende Fragen lediglich unkommentiert weiter an das
Sozialgericht, als solle dort entschieden werden, ob und wie zu antworten
sei. Die federführende Sozialrichterin nahm an dem Gebaren keinen Anstoß,
läßt den Gutachter gewähren, beantwortet die wichtigen Fragen an den Arzt
nicht, der bezüglich der Transparenz der Begutachtung auch keine
Videografie zuläßt mit der nicht weiter begründeten Behauptung, diese könne
eine „Gefahr“ (für wen? Inwiefern?) heraufbeschwören.

*Zeugen:* Richterin am Sozialgericht Halle, Frau Schuh. Herr Hans- Joachim
Gärtner, Halle, Rechtsanwältin/ Opferanwältin Christina Schmauch,
Hauptstraße 16, 88361 Altshausen
<http://www.christina-schmauch.de/kontakt.html>.

Vor dem Hintergrund des geheimdienstartigen „Kommunikationsverhaltens“ (an
dem Petenten und dem Kläger vorbei) und der Weigerung, einem – nach
Traumatisierungen durch MfS- Mitarbeiter u.a. in bestimmten Situationen
ängstlichen – Probanden eine von diesem gewünschte Videografie des
Begutachtungsgespräches zuzusichern
<http://www.wilfriedmeissner.de/blog/meissner-blog/an-olg-naumburg-wegen-endlich-zeitgemaesser-wissenschaftsueblicher-transparenz-und-gegen-willkuer-korruption.html>,
hatte der Petent - mit Wissen und Zustimmung des Herrn Gärtner – Herrn Dr.
Benz am 14. Mai 2014 konkret folgende Fragen gestellt:

(ZITATANFANG)

1.  „Haben Sie für das Ministerium f. Staatsicherheit oder einen anderen
Geheimdienst ohne Bindung an das GG gearbeitet (inklus. CIA
<http://www.spiegel.de/politik/ausland/cia-folter-feinstein-praesentiert-obama-massnahmenkatalog-a-1011421.html>,
OSA/Scientology <https://www.youtube.com/watch?v=l-Bisxrw7tI>)?

2.  Haben Sie Einkünfte aus der Behandlung von Patienten, die sich Ihnen
freiwillig über längere Zeit anvertrauen?“

(ZITATENDE)

*Beweis:* Kopien von Sendebericht und den zwei erwähnten Schreiben mit den
zitierten Fragen in der Anlage.

Bis heute liegen weder dem Petenten noch Herrn Gärtner bzw. seiner Anwältin
Antworten auf diese Grundfragen zur Qualifikation des Dr. Benz vor.  Nicht
nur nach Überzeugung des Petenten handelt dessen Kasseler Kollege Benz
nicht entsprechend der Verhaltensvorgaben der ärztlichen Ethik bzw. der
Berufsordnung für die Ärzte in Hessen oder anderswo. Der angebliche
Facharzt für Seelenhelkunde nimmt die verständlichen Ängste / Seelenqualen
des Probanden offenbar nicht ernst.

Obwohl er und die Richterin wissen, daß Herr Gärtner Opfer von
Mißhandlungen unter Stasi- Bedingungen wurde, klärt ihn keiner auf zu der
-nach allem naheliegenden- Frage, ob der Gutachter selber Bindungen zu
geheimen Netzwerken hatte bzw. hat und also z.B. erpreßbar ist.



Ob die Richterin solche Bindungen hat, bleibt bislang ebenfalls obskur.



Der bestellte Gutachter hat den Gutachtensauftrag bis jetzt auch nicht – in
Ausübung pflichtgemäßer ärztlicher, von evtl. nichtärztlicher Weisung
unabhängiger Entscheidungsfreiheit– wegen der doch greifbaren Besorgnis
eigener Befangenheit von sich aus zurückgegeben.

Wie seitens eines Arztes zu verfahren ist, wenn Probanden sich nicht
untersuchen lassen möchten, z.B. weil sie in den konkret beauftragten
Untersucher kein Vertrauen haben, sich ihm gegenüber also nicht öffnen
wollen, hatte die Psychiatrie-Professorin BARBEY[1] aber schon 1994 klar
beschrieben:

*„Erscheint der Proband beim Gutachter, verweigert aber seine Mitarbeit,
weil er mit der Begutachtung nicht einverstanden ist, so kann eine
Begutachtung nicht erfolgen. Ein  kleiner Teil der Probanden bringt seine
Ablehnung aber dadurch zum Ausdruck, daß er die Einbestellungsschreiben des
Gutachters negiert und gar nicht erst zum Untersuchungstermin
erscheint. Der Gutachtensauftrag muß dann unerledigt an den Auftraggeber
zurückgegeben werden.“*

Es gibt überhaupt kein Gesetz, welches dem Arzt erlauben würde, z.B. in
Absprache mit einem Nichtarzt (Jurist oder nicht) anders zu verfahren und
eine Begutachtung zu erzwingen unter der stillschweigenden Prämisse, nur er
könne der Justiz „helfen“, keiner sonst und es stünde ihm zu, dem Probanden
Schmerzen zuzufügen, weil ja die „unabhängige Richterin“ (die sich in
Wahrheit vom Gutachter ein Stück abhängig macht) nichts dagegen einwende.

Dr. Benz will seinem Hallenser Probanden offenbar eine Untersuchung unter
Bedingungen völliger Intransparenz zumuten, welche vorhersehbar –
normalpsychologisch- bei diesem zu extremen Befürchtungen (er könne wieder
von einem Agenten „gelinkt“/ mißhandelt/ retraumatisiert werden) führen
werden.

Das wäre  nach meiner Einschätzung – vor dem Hintergrund der individuellen
Vorgeschichte des Herrn Gärtner und auch der deutschen und internationalen
Psychiatriegeschichte - nichts anderes als von Gericht und
Landesverwaltungsamt wissentlich mit verantwortete –also besonders
qualifizierte- psychische Folter.

Das von Gericht und wohl auch dem Landesverwaltungsamt  mit getragene
-völlig intransparente, schon gegen das Gebot der zu fordernden Aufklärung
des Probanden gerichtete – Vorgehen kollidiert

·         mit dem universellen Nihil nocere Grundsatz ärztlicher Tätigkeit,

·         mit Geist und Buchstaben der universell gültigen Declaration of
Hawaii <http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1154636/?page=1> sowie
<http://www.readcube.com/articles/10.1111%2Fj.0902-4441.2000.007s020%5Bdash%5D4.x?r3_referer=wol&tracking_action=preview_click&show_checkout=1>

·         mit der sittlichen bzw. Berufsordnung sowie Geist
<http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde> und Buchstaben
<http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html> des Grundgesetzes.



Es läuft nach meiner Überzeugung eindeutig auf Beugung weltweit geltenden
(Schutz-vor-Folter-) Rechts hinaus.



Wäre der Petent an Herrn Gärtners Stelle, so würde er sich genötigt fühlen,
entweder zu einem Gutachter zu gehen, der ein –stasiartig seelische Folter
bzw. Retraumatisierung praktizierender- Agent sein (und eine Geschichte
über mich erfinden wollen) könnte, oder aber von vornherein keine Chance im
Verfahren zu sehen, weil seine Richterin warum auch immer unbedingt den
Gutachter ihres Vertrauens beauftragen will, der im Unterschied z.B. zu dem
Hochschullehrer Prof. Dr. med. Nedopil (LMU München[2]) und anderen die
heute wissenschaftsübliche und technisch leicht verfügbare Transparenz ohne
nachvollziehbaren Grund gerade nicht zuläßt und auch nicht sagen muß, ob er
Agent z.B. des –GGfeindlichen- CIA
<https://www.youtube.com/watch?v=sNuWpuc_0ds>- / CIAntolog
<http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Geheimdienst-LfV-HH.pdf>ysystems
<http://www.wilfriedmeissner.de/dokumente/bibliotheca-antitotalitaria-grundlagen-aus-philosophie-seelenkun/>
ist.



Ein Begutachtungsgespräch unter solchen Bedingungen beinhaltet auch die
Gefahr einer falschen Befunderhebung unter den Bedingungen höchster
psychosozialer Belastung: Ein Proband, der dem Gutachter gar nicht traut,
kann sich unmöglich möglichst angstfrei öffnen und über seine inneren
Befindlichkeiten (früher/heute) Auskunft geben. Er wird u.a. immer wieder
mehr oder weniger bewußt damit beschäftigt sein, sein Gegenüber (das in
seiner Vorstellung womöglich für die Hauptverwaltung Aufklärung des MfS
gearbeitet haben könnte oder ein verlogen agierendes Mitglied des
„Scientology“-Systems sein könnte) genauestens zu beobachten und zu
überlegen, was dessen gerade gezeigtes Verhalten (z.B. Fragen, Mimik,
Gestik) zu bedeuten habe. Offenbar spielen auch solche Überlegungen bzgl.
der erwartbaren Vertrauenswürdigkeit des Gutachtens und der Vermeidung
eines Justizirrtums bei der Richterin und zumal bei dem Arzt (aber auch dem
Landesverwaltungsamt/ dem Land Sachsen-Anhalt/ der Beklagten) noch gar
keine Rolle.




*Antrag: *Der Landtag möge also endlich – im Einklang mit Geist und
Buchstaben des Grundgesetzes - beschließen, daß  Amtspersonen
einschließlich Richter und Gehilfen der Gerichte (Gutachter/
Sachverständige) in Ausübung ihres Dienstes größtmöglichste Transparenz
walten lassen müssen und betroffenen Bürgern wahrheitsgemäß Auskunft zu
geben haben über frühere und  gegenwärtige geheimdienstliche Bindungen bzw.
Loyalitätserklärungen.



25 Jahre nach der Überwindung des MfS sollte es in Sachsen-Anhalt an der
Zeit sein, auch anders bezeichneten real existierenden klandestinen
Netzwerken des Unrechts das Handwerk zu legen, welche den Bürger in
gleicher – totalitärer - Weise der Willkür von Leuten in diversen Gewändern
ausliefern, welche das de jure Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung de facto verkehren in das von ihnen real praktizierte –
von Politikern womöglich bloß beschwiegene - Unrecht der herabwürdigenden
(des)informationellen Fremdbestimmung und Seelenquälerei.



Der Petent, der in Sachsen-Anhalt aufwuchs und Facharzt a.D. ist,  bittet
 um eine Einladung zum Besprechungstermin und um Rückfragen vorher für den
Fall, daß etwas Wesentliches in der -freilich recht komplexen- Sache unklar
geblieben sein sollte.



Mit frdl. Grüßen







Dipl. med. W. Meißner

*Anlage:* 3 Seiten

------------------------------

[1] Ilse BARBEY (1994) in VENZLAFF, U. , FOERSTER, K. (Hrsg.)
Psychiatrische Begutachtung.  Ein praktisches Handbuch für Ärzte und
Juristen, Kapitel 1.4.1.4., S. 121. Fischer-Verlag Stuttgart, Jena, New York

[2]
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf


Anhang:

Schriftsatz
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