Stellungnahmen zur eigenen Verwendung gegenüber Gerichten bzw. Behörden

BARBEY in VENZLAFF FOERSTER 1994

BARBEY, Ilse "Die forensisch-psychiatrische Untersuchung" in VENZLAFF, U. und FOERSTER, K. (Hrsg.): PSYCHIATRISCHE BEGUTACHTUNG. Ein praktisches Handbuch für Ärzte und Juristen, 2. Auflage 1994 Fischer- Verlag Stuttgart, Jena, New York.
S. 119-138.
Ein sehr guter -und nicht etwa veralteter- Beitrag unter anderem zum ärztlichen Ethos, und zu diversen Fehlermöglichkeiten/ "Variablen der forensisch-psychiatrischen Untersuchung" (1.4.5.). Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund der Tatsache, daß neuere Lehr- / Handbücher diesbezüglich eindeutige Verflachungs-/Desinformationstendenzen aufweisen. Auch die übrigen Beiträge des VENZLAFF, U. und FOERSTER, K. z.B. zu Rollenproblemen des Arztes (1.3.6.) übertreffen i.d.R. (hinsichtlich der ethischen Orientierung, der Klarheit der Sprache und der Tiefe des Gedankenganges das, was Lehrbücher der "New Age"- Psychiatrie in Deutschland heute bieten.

Petition Bayerischer Landtag vom 17.05.2005

Soz. Mini zu § 624 (4) ZPO am 25.8.05

Mini Merk 30.8.05

Proksch zu Paragr. 17 Abs. 3 SGB VIII im Frankf. K. 2006

STRUCK - WIESNER - Kommentar SGB VIII 2004

Prof. Kunkel 7.9.04

Von DS- Beauftr. einer sueddeutschen Stadt 22.04.09

29.11.2005 - Bayr. Datenschutzbeauftragter an WM Broschüre

Fundstellen in StGB K. zu § 203 bezgl. Geruechten und D

16 Juli 2015 - Stellungnahme des Vereins Antikorruption . Reformation 2014 zur Befragung Minderjähriger durch Behörden

Diese Stellungnahme kann für eigene Gerichtsverfahren gern verwendet werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

26 September 2015 - Juristische Darstellung von Mitwirkung und Verfahrensbeteiligung des Jugendamtes in Kindschaftssachen

Mit keiner der wissenschaftlichen Auslegungsmethoden ist es möglich, das Ergebnis zu erzielen, dass das Jugendamt in allen Familiensachen pauschal zu beteiligen wäre. Die unzulässige Scheinbeteiligung des JA, die aus der gesetzlichen Mitwirkungspflicht entspringen soll, stellt einen essentiellen Grundrechtseingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. In ein Grundrecht darf jedoch nur durch Gesetz eingegriffen werden, welches genau bestimmt, in welches Grundrecht eingegriffen werden soll und wie weit der Eingriff reichen soll.



Diener zweier Herren?

Es ist einem Staatsbediensteten (z.B. Familienrichtern, Jugendamtsmitarbeitern) und anderen Personen logischerweise nicht möglich, zugleich Treue zum Grundgesetz (oder anderswo: zu Verfassungen von Nationalstaaten) zu praktizieren UND gegenüber dem Handbuch des Rechts (angeblich von HUBBARD) bzw. der diabolischen/neufaschistischen "Ethik" der CIA / CIAntology loyal zu handeln. Letzterer zufolge ist -zur Durchsetzung der Weltherrschafts- /Weltbandenbetrugsziele der Finanzoligarchen- erlaubt, was ansonsten verboten ist.

M.W. gibt es auch in Bayern, wo Bewerber im öffentlichen Dienst- anders als z.B. in Sachsen- Fragebögen zu Scientology ausfüllen müssen, keine Kontrollen, ob die gemachten Angaben stimmen oder durch späteren -geheimen- Beitritt zum CIAntology- Geheimdienst unrichtig werden. Ob einer insgeheim Agent der CIA oder eines anderen Geheimdienstes einer fremden Staatsmacht ist, wird meiner Erinnerung zufolge nicht gefragt, jedenfalls nicht effektiv kontrolliert. Dabei gehört die ganze Gesellschaft - der ganze Staat, die ganze Wirtschaft usw.- zum Zielgebiet sowohl von "Scientology" als auch der CIA bzw. der ihr zuarbeitenden Dienste. Vgl. S. 13 mit einer tabellarischen Übersicht zu "Scientology" (1996): http://www.ingo-heinemann.de/Bundesministerium-Die-Scientology-Organisation-Aufl2-1996.pdf und diese Kurzbeschreibung von Pimärzielen und Strukturen/ organisat. Einbettung der CIA aus dem Jahr 1972: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CIA_laut_Meyers_Neues_Lexikon_1972.pdf