12. Mai 2014

Petition zur Durchsetzung des Legalitätsprinzips im Fall Merkel, Landtag Thüringen

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------

Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 18. März 2014 10:39
Betreff: CIAntology Conspiracy in Thuringia (Germany) uncloaked (27) Landtagspetition wegen Staatsanwaltschaft Gera: Nichteinschreiten gegen mutmaßliche Mitverantwortliche der mutmaßlichen CIAntology-Verschwörung
An: petitionsausschuss@landtag.thueringen.de

 

 

Dipl.- Med. Wilfried Meißner

Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
(wegen – bis zum Beweis des Gegenteils willkürlichen-
Berufsausübungsverbots)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32

Saalfeld, den 18.03.2014

An den
Thüringer Landtag
Petitionsausschuß
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 37 72076
Fax: 0361 37 71050

 

Betr.: Der Landtag möge eine Aufforderung beschließen, der zufolge bei der Staatsanwaltschaft Gera das Legalitätsprinzip einzuhalten ist auch dann, wenn z.B. die Genossin der Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht, die „C“DU-Anführerin Merkel, z.B. von einem Parteilosen angezeigt wird. Beschwerde über die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Gera. Aktuelles Beispiel: Az 127 AR 115/14 (Staatsanwalt Petzel).

Sehr geehrte Abgeordnete,

in meiner Strafanzeige vom 15.12.2013 gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und eine Clique um sie herum (u.a. wegen  V. a. bandenmäßigen Betrug im Rahmen z.B. eines 2011 willkürlich verhängten Berufsausübungsverbots, im Raum stehende Zuarbeit zum Geheimdienst einer fremden Macht in Form des Unterlassens gebotenen Einschreitens u.a.) hatte ich gegenüber der Polizeidirektion Saalfeld im Antrag (am Ende) angegeben: „Ich beantrage ferner … Vernehmung durch einen vertrauenswürdigen Beamten, der die Sache ernsthaft und furchtlos bearbeitet. Denn es sind weitere Angaben zu machen.“

Beweis: Vorlage der Strafanzeige – mit Sendebericht - im Anhang 1 der E- Post.

Obwohl ich um die Gelegenheit weiterer Aussagen gegenüber den Ermittlern bat, am 19.01.2014 zusätzlich Strafanzeige wegen Meineides erstattete und obwohl ich mich in der Anzeige auf Aussagen anderer berief und mindestens eine weitere Person (Kontaktdaten auf Anfrage) sich gegenüber der Polizeidirektion Saalfeld der Strafanzeige anschlossen hatte, erhielt ich am 15.03.2014 aus Gera ein Schreiben vom 13. 03.2014 mit der  Nachricht, daß ein Ermittlungsverfahren nicht eingeleitet wurde. Völlig wahrheitswidrig wird darin von „bloßen Vermutungen“ geschrieben und behauptet, das Anzeigevorbringen basiere „allein auf den Vorstellungen des Anzeigeerstatters“.

In der Betreffzeile wurde  lediglich der Betrugsvorwurf erwähnt.

Beweis: Kopie des nicht unterschriebenen, angeblich von einem Sachbearbeiter Petzel stammenden, Schriftstücks in Anhang 2 (bzw. Anlage 1)

Es verdichtet sich dadurch der Eindruck, daß die Angelegenheit ohne zu erwartende Anstrengungsbereitschaft  lediglich fiktional bearbeitet wird, womöglich, weil auch bekannte Politiker aus Thüringen verwickelt sind. In der Strafanzeige vom 15.12.2013 waren nämlich die beiden Landtagsabgeordneten Kowalleck (CDU) und Walsmann (CDU, 2011 als Chefin der Staatskanzlei agierend) genannt worden.

Antrag

Ich beantrage eine Untersuchung des Gesamtvorganges, effektive Maßnahmen zur  Durchsetzung des Legalitätsprinzips und in dem Zusammenhang auch die Klärung der Grundwerte-Frage: Darf  in Thüringen unter Umgehung geltenden Rechts (hier: u.a. Datenschutzbestimmungen, § 5 HBKG) unter der Hand psychiatrisiert bzw. „für verrückt erklärt“, mit Berufsverbot  oder / und kriminalisiert werden, wer Weltanschauung und – GGfeindliche, totalitäre, auch antichristliche, psychopathogene – Herrschaftsmethoden des Privatgestapo-Systems Scientology/CIAntology/OSA/ABLE/WISE/FreeZone/CCHR… politisch bzw. publizistisch angreift und Verantwortliche bezüglich eventueller Kollaboration mit dem – kriminogenen, neufaschistischen[1] - Korruptions-System befragt?

Der Landtag soll sich auch mit der Frage befassen, was noch gegen  eine Resolution spricht, welche von der Landesregierung das Verbot der Verbreitung der CIAntology-Ideologie ("Mach Geld, mehr Geld…", „Gut ist noch jede Schandtat, wenn sie dem System nützt“ …) und ein Verbot der CIAntology- Herrschaftspraxis (der schamlosen Desinformation/Lüge/Abkehr von der rationalen/nachvollziehbar gesetzeskonformen Sachbearbeitung, Rechtsbeugung usw.) fordert. Denn es ist mit der Vernunft unvereinbar, wenn man hierzulande 500 Jahre Reformation feiern und zugleich die Augen vor der evident antichristlichen – totalkapitalistischen -  System-Deformation (und Reformationsbedürftigkeit) der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung weiter verschließen will. Für weiterführende Auskünfte stehe ich zur Verfügung.

Mit frdl. Grüßen

 

Dipl. med. W. Meißner

 

Anlage: 1 Seite (Strafanzeige gegen Merkel & Co kommt mit E- Post nach)

 

[1] So Dr. KELTSCH, vormals bayer. Innenministerium (http://www.ingo-heinemann.de/Muelltonnen.htm#Keltsch), Autor der Aufklärungsschrift „Was ist Scientology? Die Fabrikation der Mensch-Maschine im kybernetischen Lernlabor“, in der auch die Begriffe „Cyberfaschismus“  und „Technototalitarismus“ verwendet werden:  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/was_ist_so_dtsch.pdf

 
 
16_12_2013 Hinweis an Bundestagspräsident LAMMERT Anzeige Merkel
13 03 2014 StAGera Nichtermittlungsbescheid
Az Petition Staatsanwaltschaft wegen Merkel 2014
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