05. Feb 2015

Wegen mutmaßlicher CIAntology-/NATO- "Ethik" in Gericht/ Psychiatrie: Präsident am Sozialgericht Halle

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr  
& Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.

(1.     Vorsitzender)

Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21 
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 

Saalfeld, den 19.01.2015

An 
Herrn Werner Ulrich, Jurist
-Präsident-
Sozialgericht Halle
Thüringer Straße 16
06112 Halle
per Fax voraus: 0345/220-4000

 

Betr.: Mutmaßliche CIA-/NATO- "Ethik" in Gericht/ Psychiatrie. Ihre Dienstpflichten/ Hinweise auf GGfeindliche Verfahrensweisen und Bestrebungen?

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

 

hiermit informiere ich Sie darüber, daß mir Ihre Kollegin Schuh seit dem 19.01.2015 nicht antwortet.

 

Ich hatte um eine kurzfristige –begründete, auf meine heute niedergeschriebenen Erwägungen Bezug nehmende - Stellungnahme gebeten zu der Frage, ob ihre letzte Entscheidung in der Sache Gärtner/Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt von dem Vorsatz getragen war, "insofern Rechtsbeugung, seelische Folter und Nötigung zu versuchen", s.u..

 

Bitte teilen Sie mir mit, ob nun Sie als ebenfalls privilegiertes unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig werden oder - warum - nicht.

 

Mit frdl. Gruß

 

Dipl. med. W. Meißner

 

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 19. Januar 2015 um 11:37
Betreff: Frau Schuh, Richterin am Sozialgericht Halle
An: sg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Cc: Hajo Gärtner <hajoaushalle@googlemail.com>, "wolfram adH. schmidt" <bruwolsch@googlemail.com>, Christina Schmauch <coachingphilosophie@christina-schmauch.de>, Christina Schmauch <christinaschmauch@web.de>, "Diplom-Psychologe Dr. phil. Freihart Regner" <regner.f@web.de>

 

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr  
& Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.

(1.     Vorsitzender)

Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21 
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32
www.wilfriedmeissner.de

Saalfeld, den 19.01.2015

An
Frau RIaSG Schuh
Sozialgericht Halle
Thüringer Straße 16
06112 Halle
Fax: 0345/220-4000

 

Betr.:  Klarstellung und Nachfrage zum Verhalten des Dr. med. Benz, Institut für Medizinische Begutachtung, Landgraf-Karl-Str. 21, 34131 Kassel in der Sache mit dem Az S12 VE 24/12.

 

Sehr geehrte Frau Schuh,


mit Schriftsatz vom 29.09.2014 hatte die Rechtsanwältin Schmauch extra noch einmal darauf hingewiesen, daß der von Ihnen beauftragte Gutachter Dr. med. Benz Fragen nicht beantworte.

 

Glaubhaftmachung: Akteninhalt.

 

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Dr. Benz schweigt mir gegenüber.

 

Zur Erinnerung: Vor dem Hintergrund des geheimdienstartigen „Kommunikationsverhaltens“ (an mir und Herrn Gärtner vorbei) und der Weigerung, einem – nach Traumatisierungen durch Stasi- Mitarbeiter u.a. in bestimmten Situationen ängstlichen – Probanden eine von diesem gewünschte Videografie des Begutachtungsgespräches zuzusichern, hatte ich Dr. Benz am 14. Mai 2014 bekanntlich folgende Fragen gestellt:

(ZITATANFANG)

1.  Haben Sie für das Ministerium f. Staatsicherheit oder einen anderen Geheimdienst ohne Bindung an das GG gearbeitet (inklus. CIA, OSA/Scientology)?

2.  Haben Sie Einkünfte aus der Behandlung von Patienten, die sich Ihnen freiwillig über längere Zeit anvertrauen?

(ZITATENDE)

 

Beweis: Kopien von Sendebericht und den zwei erwähnten Schreiben mit den zitierten Fragen in der Anlage.

 

Bis heute liegen weder mir noch Herrn Gärtner bzw. seiner Anwältin Antworten auf diese Grundfragen zur Qualifikation des Dr. Benz vor.

Der von Ihnen warum auch immer zum Sachverständigen Bestellte hatte  meine Anliegen jeweils lediglich an das Gericht weitergeleitet.

Meiner Überzeugung zufolge handelt der Kollege Benz nicht entsprechend der ärztlichen Ethik/ Berufsordnung, worin er aber dadurch bestärkt wird, daß Sie offenbar noch immer keinen Anstoß an diesem Verhalten nehmen.

Herr Dr. Benz nimmt die verständlichen Ängste / Seelenqualen des Betroffenen offenbar nicht ernst.

 

Sie offenbar auch nicht.

 

Obwohl Sie wissen, daß Herr Gärtner Opfer von Mißhandlungen unter Stasi- Bedingungen wurde, klären auch Sie  ihn nicht auf zu der -nach allem naheliegenden- Frage, ob der Gutachter selber geheimdienstliche Bindungen hatte bzw. hat und also z.B. erpreßbar ist.  

 

Haben Sie solche Bindungen, Frau Schuh?

 

Dr. Benz hat den Gutachtensauftrag bis jetzt nicht – in Ausübung pflichtgemäßer ärztlicher, von nichtärztlicher Weisung unabhängiger Entscheidungsfreiheit– wegen der doch greifbaren Besorgnis eigener Befangenheit von sich aus zurückgegeben.

Wie seitens eines Arztes zu verfahren ist, wenn Probanden sich nicht untersuchen lassen möchten, z.B. weil sie in den konkret beauftragten Untersucher kein Vertrauen haben, sich ihm gegenüber also nicht öffnen wollen, hat BARBEY[1] schon 1994 klar beschrieben: 

„Erscheint der Proband beim Gutachter, verweigert aber seine Mitarbeit, weil er mit der Begutachtung nicht einverstanden ist, so kann eine Begutachtung nicht erfolgen. Ein  kleiner Teil der Probanden bringt seine Ablehnung aber dadurch zum Ausdruck, daß er die Einbestellungsschreiben des Gutachters negiert und gar nicht erst zum Untersuchungstermin erscheint. Der Gutachtensauftrag muß dann unerledigt an den Auftraggeber zurückgegeben werden.“

Es gibt kein Gesetz, welches dem Arzt erlauben würde, z.B. in Absprache mit einem Nichtarzt (Jurist oder nicht) anders zu verfahren.

Dr. Benz will seinem Probanden offenbar eine Untersuchung unter Bedingungen völliger Intransparenz zumuten, welche vorhersehbar – normalpsychologisch- bei diesem zu extremen Befürchtungen (er könne wieder von einem Agenten „gelinkt“/ mißhandelt/ retraumatisiert werden) führen werden.

Das wäre  nach meiner Einschätzung – vor dem Hintergrund der gesamten individuellen Vorgeschichte des Herrn Gärtner und auch der deutschen und internationalen Psychiatriegeschichte - nichts anderes als von Ihnen wissentlich mit verantwortete –qualifizierte- psychische Folter.

 

Das von Ihnen mit getragene -völlig intransparente, gegen das Gebot der Aufklärung des Probanden gerichtete – Vorgehen kollidiert

·         mit dem universellen Nihil nocere Grundsatz ärztlicher Tätigkeit,

·         mit Geist und Buchstaben der Declaration of Hawaii sowie

·         mit der sittlichen bzw. Berufsordnung.

 

Es läuft nach meiner Überzeugung eindeutig auf Beugung weltweit geltenden (Schutz-vor-Folter-) Rechts hinaus.

 

Wäre ich an Herrn Gärtners Stelle, so würde ich mich genötigt fühlen, entweder zu einem Gutachter zu gehen, der ein –stasiartig seelische Folter bzw. Retraumatisierung praktizierender- Agent sein (und eine Geschichte über mich erfinden wollen) könnte, oder aber von vornherein keine Chance im Verfahren zu haben, weil meine Richterin warum auch immer unbedingt den Gutachter ihres Vertrauens beauftragen will, der im Unterschied z.B. zu dem Hochschullehrer Prof. Dr. med. Nedopil (LMU München) und anderen die heute wissenschaftsübliche und technisch leicht verfügbare Transparenz ohne nachvollziehbaren Grund gerade nicht zuläßt und auch nicht sagen muß, ob er Agent z.B. des –GGfeindlichen- CIA- / CIAntologysystems ist.

 

Ich habe nun noch diese Bitte:

 

Ich bitte Sie um eine kurzfristige –begründete, auf meine heute niedergeschriebenen Erwägungen Bezug nehmende - Stellungnahme zu der Frage, ob Ihre letzte Entscheidung in der Sache Gärtner/Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt von dem Vorsatz getragen war, insofern Rechtsbeugung, seelische Folter und Nötigung zu versuchen.

 

 

Mit frdl. Grüßen

 

 

 

 

Dipl. med. W. Meißner

 

Anlage: 3 Seiten

 

PS: Übrigens gibt es hinsichtlich meiner Initiative, endlich eine gesetzliche Pflicht zur Komplettvideografie bei Begutachtungen durch Psychiater bzw. Psychologen[2] einzuführen, Bewegung: Die Petitionsausschüsse der Landtage in Hessen und Thüringen[3] (sowie des Abgeordnetenhauses Berlin) haben die Sache an den Bundestag weitergegeben.

 

 

 

[1] Ilse BARBEY (1994) in VENZLAFF, U. , FOERSTER, K. (Hrsg.) Psychiatrische Begutachtung.  Ein praktisches Handbuch für Ärzte und Juristen, Kapitel 1.4.1.4., S. 121. Fischer-Verlag Stuttgart, Jena, New York

[3] Diese Petition  ist veröffentlicht: http://www.wilfriedmeissner.de/blog/meissner-blog/petition-zur-verbesserung-der-rechtssicherheit-in-der-psychiatrie-bzw-psychologie-bei-begutachtungen.html




Um Kommentare zu hinterlassen, logge dich bitte ein.

Meissner-Blog