12. Mai 2014

Petition zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der Psychiatrie bzw. Psychologie bei Begutachtungen

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Antikorruption/ Reformation 2014 e.V. i.G.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
www.wilfriedmeissner.de Tel.:03671 528932

Saalfeld, den 18.03.2014

An den
Thüringer Landtag
Petitionsausschuß
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 37 72076
Fax: 0361 37 71050

 

Betr.: Petition zur Verbesserung der Rechtssicherheit durch Verminderung der Irrtumswahrscheinlichkeit bzw. des Risikos organisierter Datenkriminalität: Videodokumentation der Untersuchungsgespräche von Ärzten  oder Dipl. Psychologen jedenfalls auf Wunsch.

Der Landtag möge beschließen, daß künftig jeder Bürger, der sich einer Begutachtung durch Berufsgruppen- Vertreter der Psychiatrie oder der Psychologie  unterziehen soll, das Recht auf eine komplette Video-Dokumentation zugesprochen bekommt.

Begründung:

Immer wieder gibt es mehr oder weniger begründete Kritik an der Zuverlässigkeit diagnostischer und prognostischer Einschätzungen von Sachverständigen, die für die Verwaltung bzw. für die  Justiz arbeiten und aus welchen Gründen auch immer einen Vertrauensvorschuß genießen[1].

Was im Einzelfall insbesondere bei der Anamnese- und bei der explorativen Befunderhebung (auf welcher die Befundinterpretation vor allem beruht) besprochen wurde und wie Untersucher und Proband sich verhielten / äußerten, bleibt oft strittig. Darauf gründende Fehlbeurteilungen und folgenschwere Justiz- Irrtümer lassen sich dann ebenfalls nicht mehr – oder nur schwer - nachweisen.

Andererseits hat die technisch heute leicht mögliche Videoüberwachung auch des „öffentlichen“ Raumes bedenkliche Ausmaße angenommen und staatliche wie „überstaatliche“ Geheimdienste fremder Mächte (und Komplizen im Inland) dürfen sogar ungestraft Personen belauschen, die sich in Privatwohnungen oder Büros aufhalten.

Vor diesem Hintergrund muß die Forderung Betroffener gesehen werden, die eine Verbesserung der Rechtssicherheit durch Videografie des Begutachtungsgespräches  (von der Aufklärung über das freie Gespräch und die Exploration mit Anamnese) durchsetzen wollen. Diese Forderung stünde im Einklang mit annehmbaren Interessen von Richtern und der Allgemeinheit nach Vermeidung von Justizirrtümern mit entsprechenden menschlichen wie auch finanziellen Folgen.

Meinerseits und seitens anderer Personen wurden in der Vergangenheit einige Versuche gestartet, hier voranzukommen:

1.  Im Jahr 2005 verfaßte ich in Bayreuth eine Transparenzinitiative (Pro Videografie), die verschiedentlich aufgegriffen – sachlich von keinem Arzt oder Dipl.- Psychologen als unsinnig angesehen wurde. Die Initiative ist nachlesbar unter

http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Transparenzinitiative_2005.pdf.

2.  Der bundesweit bekannte Facharzt Prof. Dr. med. Nedopil (LMU München), der unter anderem schwere  Fehlbeurteilungen in der Steuerfahnderaffäre in Hessen nachgewiesen hat, äußerte sich im vergangenen Jahr schriftlich dahingehend, daß er Videografie grundsätzlich erlaubt: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf .

3.  Wir und andere befragten verschiedene Parlamentarier bezüglich ihres Interesses und der Möglichkeiten, Vorschriften wie ZPO und StPO dahingehend zu ergänzen, daß irgendwann ein Rechtsanspruch für Betroffene entsteht. Dabei machten wir die Erfahrung, daß keiner die Forderung zurückwies. Es übernahm aber auch keiner konkret Verantwortung[2], noch nicht einmal der bekannte SPD- Landtagsabgeordnete GANTZER (SPD Bayern)[3], ein Professor der Rechtslehre. Eine – irgendwann vielleicht von Beratungsmultis vorangebrachte - Agenda pro Transparenz ist wohl überhaupt nicht zu erwarten.

Vor dem hier skizzierten Hintergrund  wende ich mich heute an Sie bzw. eine größere Öffentlichkeit mit der vorliegenden Petition. Sie könnten allerhand zum Nutzen der Bürger Thüringens beitragen, wenn Sie bald einen effektiven Schutz vor folgenreicher (des)informationeller Fremdbestimmung einzuführen sich entschließen könnten.

Möglicherweise entschließen Sie sich sogar  dazu, vermittels Ihrer Parteiapparate längst fällige Änderungen von Bundesgesetzen auf den Weg zu bringen, die im Einklang mit Geist und Buchstaben  von GG und den Länder-Verfassungen – freilich weltweit organisierten Daten-Kriminellen[4] im Weg - stünden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dipl. med. W. Meißner

 

[1] Vor den Folgen der Privilegierung von Psycho-Fachvertretern hatte LANG  schon 1979 – leider ganz vergeblich – gewarnt vgl. SCHÖNPFLUG http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Schoenpflug,%20FU%20Berlin,%202004%20%20ueber%20staatliche%20Privilegierung%20von%20bestimmten%20Vertretern%20der%20Psychoberufe.pdf

[2] Vgl. beispielhaft Rechtsanwältin Kramme, MdB (SPD Bayreuth): http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-778-78267--f409500.html#q409500

[4] Über die leider auch in Thüringen agierende – regelmäßig Pseudowissen schaffende – Problem- „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“  (Sitz in München, Rabl-Str. 45) wäre gesondert zu berichten vgl.  das Flugblatt wider die GWG http://www.betroffene-eltern.com/Online%20Grafiken/Flugblatt%207,%2025.9.09.pdf



 
18 03 2014 Petition pro Transparenz.pdf


Um Kommentare zu hinterlassen, logge dich bitte ein.

Meissner-Blog