20. Mai 2015

In Sachen Eisenacher Familie: Herrn StA Engmann ( Az 416 UJs 33 25/15) u.a. wegen bandenmäßiger Kindesentziehung/ org. Datenkriminalität Modus CIAntology

Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.:  0170 1143 471 / 03671 52 8932
Saalfeld, den 05. Mai 2015
Herrn
Staatsanwalt Engmann
Staatsanwaltschaft Meiningen
Lindenallee 15
98817 Meiningen
Fax: 03693 509 400


Betr.: Ihr Az 416 UJs 33 25/15. Org. Kriminalität / Verschwörung zum Nachteil der Familie Winkler, Kasseler Str., Eisenach (inklus. Parteiverrat, Verletzung von Privatgeheimnissen, psychiatrisierender Etikettenschwindel/ Datenmißbrauch/üble Nachrede u.a. durch Jugendamtsbedienstete). Meine in Saalfeld erstatteten Strafanzeigen in vermutlich gleicher Angelegenheit


Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Engmann,
da ich seitens der Polizei in Saalfeld trotz Nachfrage kein Aktenzeichen übermittelt bekam, jedoch erfahren habe, daß Sie die von Frau Brigitte Schneider (Leipzig) in der Sache eingegebene Anzeige bearbeiten, übermittle ich Ihnen in der Anlage eine Kopie (15 Seiten). Gegen zwei beteiligte Rechtsanwälte erstattete ich am 4.1.2015 Anzeige und erfuhr von der Staatsanwaltschaft Erfurt, daß das Verfahren nach Meiningen abgegeben worden sei (Az unbekannt, vgl. Anlage 2).
Vgl. auch: http://www.wilfriedmeissner.de/meissner-blog/brutaler-kaltherziger-uebergriff-auf-neugeborenes-maedchen-durch-wegnahme-aus-dem-wochenbett-durch-mitarbeiter-des-jugendamts-eisenach.html
Zugleich bitte ich um Vernehmung.
Mit frdl. Grüßen
 
 
Dipl. med. W. Meißner
Anlagen (16 S.)
 
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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.wahlen@googlemail.com>
Datum: 4. Januar 2015 um 16:47
Betreff: An die Staatsanwaltschaft Erfurt und PD Saalfeld wegen komplexer -CIAntologyartiger- psychopathogener Strukturkriminalität in Sorgerechtssache inklus. annehmbarer Parteiverrat durch Unterlassen u.a.m. Fwd: An RA TRESCHER, EISENACH Fwd: Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen Strafanzeige (O.K. Modus Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
An: Poststelle@staef.thueringen.de
Cc: n.meissner@tlz.de, Wolfgang Klenner <Prof.Dr.W.Klenner@t-online.de
>,

 
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 04.01.2015
An die
Staatsanwaltschaft Erfurt
- Wirtschaftskriminalität/Strukturkriminalität-
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Fax: 0361 3775-401


Betr.: Strafanzeige und Strafantrag


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag.
Beschuldigte: Rechtsanwalt Jan Trescher, Querstraße 32 99817 Eisenach. Rechtsanwalt Wildenhain, Adresse unbekannt, als „Verfahrensbeistand“ für Ashley-Celine Winkler, geb. 08.11.2010.
Vorwürfe: Parteiverrat (durch Unterlassen), Mitwirken an bandenmäßigem Betrug zu eigenem Vorteil und an Kindesentziehung vermittels Etikettenschwindel/ Legendenbildung und pflichtwidriges Geschehenlassen von Gerüchtestreuerei und unbefugter Verletzung von Privatgeheimnissen in mehreren Fällen.
Tatzeit: Zuletzt am 18.12.2014
Geschädigte/ Opfer: Frau Jennifer Winkler, Eisenach, Herr Mike Meiß, Eisenach, Herr Roy Otto, Eisenach (Adressen nicht genau bekannt). Die betroffenen Kinder und die öffentliche Hand.
Tatsachenschilderung:
Frau Winkler wandte sich um den 11.12.2014 an mich aufgrund eines Kommentars, den ich am 17.10.2014 in der „Thüringer Landeszeitung“ hinterlassen hatte[1] und bat mich telefonisch und via E- Post um Unterstützung. Offenbar hatte sie ihre Erlebnisse zusammengedacht mit der von mir gelieferten Skizze (Zitat): „Den Schilderungen zufolge werden auch hier - seitens des von Staats wegen eigentlich zum Schutz der Familie vorgesehenen Personals - allerlei brutale -geheimdiensttypische, psychiatrisierende- Etikettenschwindelmethoden in Anschlag gebracht, welche einem bestimmten Personenkreis (inklus. Gutachtern, Rechtsanwälten, "Pflegefamilie") geldwerten Vorteil - zum Nachteil des Volkes / der Steuerzahler bringt, die Familienverhältnisse aber zu zersetzen bzw. zu zerstören und Langzeitprobleme zu verursachen geeignet ist. Das kaltherzige Vorgehen von Jugendamtsbediensteten z.B. hat Methode bzw. ist von Besatzern/Umerziehern erstrebtes Ausbildungsziel. Darauf hat uns der honorige, früher selbst ausbildende Dipl. Psychol. Prof. Dr. rer. nat, Wolfgang Klenner aus Oerlinghausen hingewiesen in seinem "Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste ..." http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf .Warum ein Eisenacher Richter einen Gutachter in Kassel bestellt (und nicht etwa einen niedergelassenen Arzt in eigener KV- Praxis vor Ort, der finanziell nicht von Begutachtungen abhängt, sondern vor allem ordentlich behandeln kann und davon leben), ist schleierhaft bzw. ein Indiz für eine pseudologisch kriminell agierende Bande vgl. (für die Verhältnisse in "Seehofers eigenem Land"): "Für unser Land. Für die Landeskinder". Und in der - beim LKA Brandenburg eingegebene - Strafanzeige gegen Obama, Vorwurfspunkte 5 ff http://lupocattivoblog.com/2013/06/18/strafanzeige-anregung-der-sofortigen-inhaftierung-des-barrack-hussein-obama/ Hat jemand Kontakt zu der Familie?Hat schon einmal jemand gefragt, ob Scientologen / PrivatCIA- Leute unter den Amtsträgern und Nutznießern sind ?W. Meißner, Facharzt f. Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D., Saalfeld 0170 1143 471
(Zitatende)
Frau Winkler stellte mir die Erstattung der Fahrtkosten nach Eisenach und zurück in Aussicht, da sie selber nicht mobil sei.
Beweis: Zeugenvernehmung, ggf. E- Postausdrucke.
Unter diesen Voraussetzungen und wegen des aufgekommenen Verdachts auf schwere Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der o.g. geschädigten Personen durch das Jugendamt Eisenach wandte ich mit Schreiben vom 12.12.2014 an die Oberbürgermeisterin Wolf und fuhr am 15.12.2014 nach Eisenach, um gemeinsam mit den Geschädigten Akteneinsicht zu nehmen (die aber verweigert wurde) und weitere Informationen zu sammeln. Im Gefolge des von da an und bis dahin Erlebten und Gehörten erstattete ich am 17.12.2014 bei der Polizei in Saalfeld Strafanzeige und stellte Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.
Beweis: Kopie der Anzeige in Anlage 1 (mit Sendebericht 15 Seiten)
Weil der von den drei Personen seit längerer Zeit zu Rate gezogene und beauftragte Anwalt Teschner offenbar keinerlei Aktivitäten entfaltet hatte, um seine Mandanten z.B. über en § 203 StGB, Rechte auf Akteneisicht beim Jugendamt, auf Anträge – z.B. auf Löschung unrichtiger Daten / Gerüchte, Schmerzensgeld bei unrichtigem Umgang mit Daten/Gerüchten - nach dem Landesdatenschutzgesetz aufzuklären und da ich eine deutliche Scheu der Betroffenen bemerkte, darüber mit ihrem Anwalt offen kritisch zu reden, fuhr ich am 18.12.2014 zum Oberlandesgericht Jena, wo an diesem Tag um 14:30 Uhr im Saal 10 die nichtöffentliche Verhandlung Ashley-Celine Winkler („Verfahrensbeistand Wildenhain“)   gegen die Eltern Jennifer Winkler und Mike Meiß 1 UF 569/13 anberaumt war.
Glaubhaftmachung: In der E- Mail-Version Fotografie der Beschilderung an Saal 10 (ANHANG).
Ich traf dort zunächst mit den beiden Eltern zusammen und erfuhr, daß die beiden den Rechtsanwalt Trescher bis dahin – offenbar aus Angst – tatsächlich noch nicht über meine Bemühungen und die Strafanzeige informiert hatten. Dies holten wir gemeinsam nach Eintreffen des Beschuldigten Trescher und des wenige Minuten später eintreffenden Beschuldigten Wildenhain. Ich händigte Herrn Trescher die Anzeige gegen das Jugendamt aus, sodaß er sie verstehend lesen konnte. Desweiteren weihte ich auch den Verfahrensbeistand des Kindes ein, da es nicht im Interesse einer Vierjährigen sein kann, von seinen Eltern dadurch getrennt zu werden und zu bleiben, daß über diese eine Art Legende verbreitet wird mit dem Kerninhalt, z.B. die Mutter sei nicht „erziehungsfähig“, was durch ein 150 Seiten langes „Gutachten“ – nach angeblich nur 15 Minütigem Gespräch mit dem Gutachter bewiesen worden sei. (Sachverständige Anmerkung: Es ist völlig unmöglich, nach nur 15 minütigem Kontakt auf 150 Seiten etwas Wissenschaftliches – vor Gericht als Beweismittel für eine Kindeswegnahme Taugliches - auszusagen über die „Erziehungseignung“ einer Person).
Vor dem Sitzungssaal hörten auch zwei mit Herrn RA Wildenhain angekommene Frauen zu, welche nach Angaben der Frau Winkler Bedienstete des Jugendamtes Eisenach gewesen sein sollen.
Beweis: Zeugenvernehmung
Ich bemerkte, daß der Beschuldigte Wildenhain sofort gegen mich bzw. meine Art der Aufklärung eingestellt war bzw. gar keine wünschte. Im Unterschied zum Beschuldigten Trescher schien er schon etwas zu wissen über die Vorwürfe gegen Jugendamtsbedienstete. In sozusagen scientologyartiger bzw. pseudologischer / verlogener Manier rief er – für alle vernehmbar - aus, ich solle „Abstand wahren“ und ihn ja nicht mit meinen Worten „belästigen“. Als sei er soeben Opfer einer Belästigung geworden und nicht etwa Adressat einer skizzenhaften Aufklärung, welche seinem ihm anvertrauten minderjährigen Schützling –und der Wahrheitsfindung des Gerichts- dienen sollte.
Der Beschuldigte Trescher schien alles sehr gut verstanden zu haben, wirkte bei der Lektüre der Strafanzeige etwas unruhig bzw. fahrig und schaute oft kurz zu dem „gegnerischen“ Vertreter (dem Beschuldigten Juristen Wildenhain) herüber.
Insbesondere nannte Herr Trescher keinerlei Argument gegen meine in der Strafanzeige vorgebrachten Tatsachen und Bewertungen. Ich bot an, ihn und die von ihm Vertretenen als Sachkenntnisträger (in Bezug auf auf allgemeine Datenschutzprobleme wie in Bezug auf die speziell in Eisenach mir bekannt gewordenen Probleme und damit zusammenhängende Irreführungsmöglichkeiten – und gesundheitliche Belastungen) für die Sitzung zur Verfügung zu stehen. Das wollte Herr Trescher aber nicht und seine Mandanten forderten es – verunsichert, eingeschüchtert wirkend – ebenfalls nicht ein.
Herr Trescher erbat aber eine Fern-Kopie der Anzeige, welche ich ihm am Abend an die Fax-Empfangsnummer 03691 8881821 zusandte.
Beweis: Kopie des Schreibens mit Sendebericht über 16 Seiten vom 18.2.2014, 20:34 Uhr in Anhang 2 (2 Seiten).
Ich schrieb dazu (Zitat kursiv):

„Unser Gespräch vorhin im OLG Jena. Strafanzeige in Kopie wie versprochen zur Kenntnisgabe an Ihre 3 Mandanten, Beratung  und Mitwirkung/ Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Trescher,
hiermit gebe ich Einblick in die Strafanzeige gegen Eisenacher Jugendamtsbedienstete und die Letztverantwortliche (OBin Katja Wolf, erlernter Beruf: Soz.Pädin.) von gestern. Ich bitte Sie darum, den Inhalt allen drei Mandanten zu erläutern, damit sie sich gut informiert entscheiden können, ob sie selber Anzeige erstatten (sich z.B. meiner Anzeige anschließen) und Schadensersatzforderungen z.B. in einem Adhäsionsverfahren stellen. Meiner Überzeugung zufolge sind Sie mit Übernahme der Mandate  verpflichtet, die jeweilige Rechts-Sache nach allen Seiten auszuleuchten und die Mandanten aufzuklären über alle ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Wie es mir nach ein paar Telefonaten und der partiellen Akteneinsicht am Montag in Eisenach erscheint, sind Ihre Mandanten in datenschutzrechtlicher Hinsicht gar nicht aufgeklärt worden, insbesondere über ihre Rechte gemäß § 203 StGB, Landesdatenschutzgesetz und §§ 82 ff SGB X.
Auf jeden Fall sind Frau Wi und Herr O. Opfer schwerer Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch Amtspersonen und andere geworden und ich erwarte natürlich, daß Sie sich - als ihr Rechtsanwalt und auch allgemein als Organ der Rechtspflege - nach Prüfung meiner  Anzeige derselben anschließen oder überzeugende Sach- und Rechtsgründe nennen, die dagegen sprechen. Meiner Ansicht nach wäre es womöglich Parteiverrat (Var.: durch Unterlassen), sollten Sie über meine Hinweise stillschweigend hinwegsehen und nichts im Interesse der Mandanten tun.
Bitte tragen Sie die Anzeige auch bei den Gerichten vor und beantragen Sie die Nichtverwertung illegal dort eingegangener Daten/ Desinformationen zumal aus der Behörde.
Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. W. Meißner
Anlage“
(Zitatende)
Ich hörte seither nichts mehr von den Beschuldigten Trescher und Wildenhain. Dies trotz Erinnerung per E- Post (und Telefonanruf mit der dringenden Bitte um Rückruf) am 19.12.2014.
Auch der 2. Vorsitzende unseres Vereins meldete sich telefonisch in der Kanzlei mit dem Ansinnen der raschen Klärung.
Beweis: Zeugenvernehmung Bernd Rieder (Adresse gebe ich dem federführenden Ermittler auf Nachfrage bekannt)
Seitens des Zeugen Rieder war – nach Telefonat mit Herrn Otto- zu vernehmen, es werde eine erneute Begutachtung durch einen Psychologen (?) geben. Vermutlich sollen wieder nur die Eltern (und die Tochter?) „begutachtet“ werden, nicht aber diejenigen, welche für die Verbringung der Vierjährigen letztverantwortlich sind. Dabei wäre das vordringlich, spricht doch das Vorgehen für himmelschreiendes Unrecht und es wäre wichtig, die Gedankengänge (und den Charakter/ die Persönlichkeitsmerkmale) derjenigen wohl Skrupellosen offenzulegen, die auf solche Ideen kommen und nicht dazwischen gehen. Wie es scheint, wurde jedenfalls nichts vorgetragen, was den Fokus auf illegal an das Gericht gegangene Daten/ Gerüchte  gerichtet hätte.
Daß sich Frau Winkler und die beiden anderen Betroffenen bei mir aktuell nicht mehr melden, verstehe ich bis zum Beweis des Gegenteils als Folge davon, daß sie sich von irgendjemandem unter Druck gesetzt und nicht in der Lage fühlen, gegen mehrere Jugendamtsbedienstete und zugleich gegen zwei mit diesen mehr oder weniger gemeinsame Sache machende Juristen aufzutreten.
Ich weiß noch nicht einmal, ob sie selber Strafanzeige erstattet haben gegen Bedienstete des Jugendamts.
Frau Winkler hatte  mir noch gesagt, daß sie sich wegen des 2013 von dem Dipl. Psychologen und Psychoanalytiker Ritter erstatteten „Sachverständigengutachtens“ (ohne Wissen des Beschuldigten Trescher?) an einen Hamburger Anwalt gewandt hatte und – auf dessen Empfehlung – an die Psychotherapeutenkammer Hessen. Doch lag ein Ergebnis der Analyse nicht vor und ich konnte noch keinen Einblick in das 150 Seiten lange Werk bzw. genauer Stellung nehmen.
Beweis: Zeugenbefragung.
In das offenbar hochproblematische – aber für mindestens zwei Gerichtsentscheidungen maßgebliche - „Gutachten“ sollen allerlei Gerüchte und z.B. auch Angaben eingeflossen sein, welche Herr Roy Otto 2013 als „Zeuge“ gemacht habe.
In der gegen ihn gerichteten Sorgerechts- Entscheidung zu seiner  am 18.09.2014 geborenen Tochter sollen diese Angaben dann als „Beweis“ gegen ihn verwertet worden sein, was natürlich gar nicht geht schon wegen des Datenschutzgrundsatzes der Zweckbindung bei der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten.
Beweis: Zeugenvernehmung Herr Otto, Frau Winkler, Sachverständiger des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
                                                
Beurteilung aus hiesiger Sicht:
Beide Beschuldigten wußten spätestens unmittelbar vor der Verhandlung am 18.12.2014, daß ich das Jugendamt Eisenach angezeigt hatte wegen annehmbarer schwerer Datenkriminalität / Etikettenschwindel mit der Folge der vermutlich Entfernung / Entziehung der Kinder – auch der Ashley-Celine Winkler, geb. 08.11.2010. Beide Beschuldigten wußten mit großer Sicherheit auch, daß das „Psychologische Sachverständigengutachten“, das die Grundlage für den Entzug  des Sorgerechts u.a. für Celine Winkler ist, vermutlich pseudowissenschaftlicher – familiendestruktiv und finanziell folgenreicher, nur bestimmten Geschäftemachern nützender, den Mandanten schadender - Unfug ist[2].
Daß sie bei der Verhandlung ab 14:30 zugunsten ihrer Mandanten offenbar gar nicht einschritten (und mich z.B. auch nicht versuchten, mich als Zeugen bzw. Sachkenntnisträger aussagen zu lassen), läßt an bewußt motivierten Parteiverrat (durch sozusagen stillschweigend abgesprochenes Unterlassen) zugunsten u.a. von  Beschuldigten im Jugendamt Eisenach denken, von welchen zwei in der Verhandlung beim OLG Jena auch irgend eine „informationelle“ Funktion gehabt haben dürften, ihr jedenfalls zu einem in Erfahrung zu bringenden Zweck beiwohnten.
Beweis: Akteneinsicht in die Familiengerichtsakte. Zeugenvernehmung.
Zu der Annahme bewußt vorsätzlichen Unterlassens paßt zumal auch das Schweigen des Beschuldigten Trescher, der auch auf Erinnerungen gar nicht mehr reagierte.
Zu bedenken ist, wer die Beschuldigten bezahlt: Wenn es nicht die menschlich geschädigten (um ihre Tochter gebrachten) Eltern sind, so wohl die öffentliche Hand vermittels der Prozeßkostenhilfe.  Objektiv nützt das Nichteinschreiten gegen die organisierte Datenkriminalität also ihnen: sie können jahraus jahrein klagen, Widerspruch einlegen usw. und den – nicht aufgeklärten - Mandanten ordentliche Dienstleistung gem. anwaltlicher Berufsordnung vorgaukeln und den Nichterfolg auf die Rechtsmeinung falsch und unzulässig informierter – bzw. eben desinformierter - Richter schieben.
Ordentliche Dienstleistung als Anwalt gem. BRAO würde beiden Beschuldigten abverlangen, die Rechtssache nach allen Seiten auszuloten[3] und für die Betroffenen (hier: u.a. durch annehmbares Datenunrecht / Etikettenschwindel / Gerüchtestreuerei voneinander Familienangehöringen) vollumfänglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und das von Jugendamtvertretern und einem Psychologen zu verantwortende Unrecht darzustellen, hilfsweise mir und den Eltern transparent zu machen, wo ich mich in der Einschätzung der Datenkriminalität irre.  Auch solche Aufklärung aber haben die beiden Anwälte unterlassen, weil die Vorwürfe wohl nicht zu entkräften sind ohne Verbiegung geltenden Rechts (inklus. berufl. Schweigepflichten von Jugendamtsmitarbeitern vgl. § 203 StGB).
Ich als „Whistleblower“ wurde durch das desinteressierte bis zurückweisende Verhalten der  Beschuldigten erinnert an öffentlich kritische Beurteilungen des Verhaltens von Anwälten durch andere:
„Der Mandant spielt im herkömmlichen anwaltlichen Standesrecht nur eine untergeordnete Rolle. Der angesehene Verwaltungsrechtler Konrad Redeker, 66, findet es ‚charakteristisch, dass die Regeln über das Verhalten des Anwalts gegenüber den Rechtssuchenden keinesfalls an der Spitze stehen, sondern nach denen über das Verhalten gegenüber Gericht und Behörden und gegenüber Kollegen erst an dritter Stelle folgen’. …  Der Mandant ist Störenfried in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als ‚Organe der Rechtspflege’ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Ein derartiges Berufsverständnis bringt es denn auch mit sich, dass Anwälte nicht wie Dienstleister auf ihre Kundschaft zugehen.”[4]
Offenbar ist das Agieren der Beschuldigten gerade nicht von dem Vorsatz getragen, Licht in die Sache zu bringen und den Mandanten wirklich eine Chance offen zu halten, zu ihrem Recht –und als Familie zueinander- zu kommen. Eher agieren die Beschuldigten vorsätzlich gemäß des „Gesetzes des Beschweigens“, wie es z.B. die „Omerta“ darstellt.
Ich komme jedenfalls nicht umhin, die Anzeige wegen des V. a. Parteiverrats durch Unterlassen pflichtgemäßen Einschreitens, der Mitwirkung bei annehmbarem Bandenbetrug mit Kindesentziehung vermittels Desinformationen / strukturell angelegten bzw. perpetuierten Legendenbildungen unter effektiver Ausschaltung geltender Schutzgesetze – bzw. der verfassungsmäßigen Grundordnung - zu erstatten.
Ich beantrage sorgfältigste Ermittlungen in alle Richtungen gem. Inquisitionsmaxime, biete weitere Zeugenaussagen (z.B. zu dem Dipl. Psychologen/ Psychoanalytiker RITTER, Kassel und zu den mir bekannten allgemeinen –komplexen- dynamischen Zusammenhängen) an und bitte deshalb um zeitnahe Übermittlung der Kontaktdaten des federführenden Beamten, der im Interesse prozessualer Effektivität vielleicht gleich die am 17.12.2014 in Saalfeld angezeigte (mit der heutigen eng zusammenhängende)  Sache übernehmen sollte.
Hochachtungsvoll
 
 
Dipl. med. W. Meißner
Anlagen:
PS: In Anbetracht der Bedeutung der Sache werde ich meine Anzeige nicht nur der Frau Winkler bekanntgeben, sondern öffentlich machen. Möglicherweise von Dritten an Sie herangetragenen Gerüchten meine Person betreffend bitte ich grundsätzlich keinen Glauben zu schenken. Z.B. wäre es falsch zu glauben, man könne meinen Angaben nicht vertrauen. Das Thema der org. bzw. strukturellen (in real existierender „Public Private Partnership“ realisierten) Datenkriminalität –beschäftigt mich seit über zehn Jahren und ich bearbeitete es auch unter Nutzung berufsspezifischer Kenntnisse der hypothesengeleiteten Erkenntnisgewinnung. Nachlesbare Ergebnisse fanden z.B. Eingang in die Strafanzeigen gegen Seehofer[5] und Obama[6] und öffentliche Nachfragen zu solchen[7] Angelegenheiten[8]. Vorgesehen ist, das Thema der eindeutig verfassungsfeindlichen – phänomenologisch  und wesenhaft CIAntologyartigen - Strukturkriminalität (und des Org.- Verschuldens konkret benennbarer Staatsbediensteter daran) in die Öffentlichkeit zu tragen z.B. im Rahmen von diversen Petitionen. Es kann nicht mehr so bleiben, daß eine jeweils geist- und verfassungsfeindlich agierende Gruppe -bzw. Bande-  von effektiven Berufspflichtignoranten/ fiktionalen Sachbearbeitern auf  Kosten von Kindern und Eltern –und der ganzen Solidargemeinschaft- sozusagen lebt wie „die Made im Speck“ und dabei auch langfristig großes Seelen-Unheil, Zersetzung, Unfrieden und finanziellen Schaden stiftet, wovon der Arzt in der Praxis sozusagen tagtäglich erfährt, ohne allein mit Psychotherapie und / oder Medikamenten wirklich effektiv und nachhaltig helfen zu können.
Von daher nochmals die Bitte: Nehmen Sie das bitte alles ernst und fragen Sie nach, wenn Sie –als Jurist - irgendetwas nicht verstehen sollten, was ich als über die Verhältnisse freilich besorgter und empörter Facharzt vortrage.
 
[2] Es ist allgemein bekannt, daß in der Sorgerechtspraxis  höchst problematische „Gutachten“ verkauft werden, welche immer wieder an fiktionale Sachbearbeitung bzw. Science fiction denken lassen müssen. Der bundesweit bekannte Anwalt T. Saschenbrecker – www.psychiatrierecht.de - hat erst unlängst im hessischen Gießen geäußert, er könne seinen Mandanten nicht empfehlen, sich solch einer –irreführenden, womöglich lebenslang stigmatisierenden - Prozedur zu unterziehen, vgl. Arche- TV-Interview vom 16.12.2014 min 7:25 hier: https://www.youtube.com/watch?v=xbyX8CHeAxw. Einen ähnlichen Hinweis hatte ich 2009 aus ärztlicher Verantwortung öffentlich gemacht zumal mit Blick auf die – wie ein internat.  Privatgeheimdienst/ eine PrivatCIA konfigurierte, oft ergebnislos öffentlich angegriffene  – Psycho-Firma „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie GbR“ vgl. auch „Flugblatt wider die GWG“: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/4_12_09_Attest_GWG.pdf
[3] Vgl. entspr. unwidersprochene Ansichten in diversen Kommentaren.
[6] Vgl. Fragen Frau Schneider an C. Schneider (MdB, SPD): http://www.abgeordnetenwatch.de/carsten_schneider-778-78460--f429389.html#q429389
[7] Z.B. Schweigen des Ex- Innenministers Friedrich zu Fragen des Aushorchens  geschäftsunfähiger – von niemandem rechtswirksam aufgeklärter – Kinder: http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_friedrich-778-78111--f416183.html#q416183
[8] Z.B. seit 8.April 2014 von der bayerischen Sozialministerin unbeantwortete Fragen: http://www.abgeordnetenwatch.de/emilia_franziska_mueller-1480-77870--f419112.html#q419112
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.wahlen@googlemail.com>
Datum: 19. Dezember 2014 um 14:10
Betreff: Fwd: An RA TRESCHER, EISENACH Fwd: Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen Strafanzeige (O.K. Modus Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
An: sekretariat@ra-trescher.de, "CDU-Fraktion Meißner, Beate" <meissner@thl-cdu.de>
Cc: m.montag@kim-net.de, n.meissner@tlz.de

 
Sehr geehrter Herr Trescher,
ich verstehe Ihr Schweigen als Eingeständnis Ihrer Versäumnisse bzw. Ihrer Kollaboration im Rahmen des  Betrugssystems, wie wir es auch -allgemeiner- für Bayern beschrieben haben ("Für unser Land. Für die Landeskinder").
Ist die Vermutung falsch?
Jedenfalls empfehle ich radikale Umkehr und vollen Einsatz für die Mandanten wie geboten.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
 
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.wahlen@googlemail.com>
Datum: 18. Dezember 2014 um 20:02
Betreff: An RA TRESCHER, EISENACH Fwd: Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen Strafanzeige (O.K. Modus Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
An: sekretariat@ra-trescher.de
Cc: 
 
 
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32


Saalfeld, den 18.12.2014
Herr
Rechtsanwalt Jan Trescher
Querstraße 32
99817 Eisenach
Fax voraus (Anhang 2): 03691 8881821
Betr.: Unser Gespräch vorhin im OLG Jena. Strafanzeige in Kopie wie versprochen zur Kenntnisgabe an Ihre 3 Mandanten, Beratung  und Mitwirkung/ Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Trescher,
hiermit gebe ich Einblick in die Strafanzeige gegen Eisenacher Jugendamtsbedienstete und die Letztverantwortliche (OBin Katja Wolf, erlernter Beruf: Soz.Pädin.) von gestern. Ich bitte Sie darum, den Inhalt allen drei Mandanten zu erläutern, damit sie sich gut informiert entscheiden können, ob sie selber Anzeige erstatten (sich z.B. meiner Anzeige anschließen) und Schadensersatzforderungen z.B. in einem Adhäsionsverfahren stellen. Meiner Überzeugung zufolge sind Sie mit Übernahme der Mandate  verpflichtet, die jeweilige Rechts-Sache nach allen Seiten auszuleuchten und die Mandanten aufzuklären über alle ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Wie es mir nach ein paar Telefonaten und der partiellen Akteneinsicht am Montag in Eisenach erscheint, sind Ihre Mandanten in datenschutzrechtlicher Hinsicht gar nicht aufgeklärt worden, insbesondere über ihre Rechte gemäß § 203 StGB, Landesdatenschutzgesetz und §§ 82 ff SGB X.
Auf jeden Fall sind Frau Wi und Herr O. Opfer schwerer Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch Amtspersonen und andere geworden und ich erwarte natürlich, daß Sie sich - als ihr Rechtsanwalt und auch allgemein als Organ der Rechtspflege - nach Prüfung meiner  Anzeige derselben anschließen oder überzeugende Sach- und Rechtsgründe nennen, die dagegen sprechen. Meiner Ansicht nach wäre es womöglich Parteiverrat (Var.: durch Unterlassen), sollten Sie über meine Hinweise stillschweigend hinwegsehen und nichts im Interesse der Mandanten tun.
Bitte tragen Sie die Anzeige auch bei den Gerichten vor und beantragen Sie die Nichtverwertung illegal dort eingegangener Daten/ Desinformationen zumal aus der Behörde.
Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. W. Meißner

Anlage (15 Seiten) 



 
Von: Wilfried Meißner [mailto:wm.wahlen@googlemail.com]
 
Gesendet: Donnerstag, 18. Dezember 2014 09:03
An: michael.menzel@polizei.thueringen.de; Wolfgang Klenner
Cc: gregor.zeh; Uwe.Scheler@polizei.thueringen.de; kristina.rauhut; kpi.slf@polizei.thueringen.de; poststelle@pdslf.polizei.thueringen.de
Betreff: Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen Strafanzeige (O.K. Modus Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
 
-offene E-Post-
Keiner soll sagen,
er habe von dem heute real existierenden Etikettenschwindel-Neufaschismus
-Modus CIAntology-
z.B. auch in Eisenachs "Jugendhilfe" 
unter der 
-zum Schein "Linken"-
OBin Katja Wolf nichts gewußt
 
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 17.12.2014
Herrn Michael Menzel
- Leitender Polizeidirektor-
Polizeidirektion Saalfeld
c/o: Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld
Cottastraße 41
07407 Rudolstadt
Fax: 03672/417 1499

Strafanzeige und Strafantrag
 
Beschuldigte: Verantwortliche des Jugendamtes Eisenach und Frau Katja WOLF –Oberbürgermeisterin, Rathaus, Markt 1, Eisenach stellvertretend  bzw. als Letztverantwortliche für die Organisation.
Opfer: Frau Winkler und Familie, Eisenach, Kasseler Straße (genaue Adresse wird nachgetragen). Hinsichtlich der finanziellen Folgen die öffentliche Hand.
Vorwürfe: Organisationsverschulden mit rechtsstaatsgefährdender, Familien zerstörender, seelisches Wohlbefinden von Kindern und Eltern gefährdender  Kriminalität.  Nichteinschreiten -trotz vorliegenden Wissens- bei annehmbarer organisierter Kriminalität zum Nachteil von Minderjährigen, Nichteinschreiten bei unbefugten Offenbarungen von Privatgeheimnissen (inklus. Gerüchten) durch diverse Mitarbeiter im Amt, Förderung von gewerbsmäßigem Betrug, Gewährenlassen gewerbsmäßiger Kindesentziehung unter Verwendung von psychiatrisierenden Gerüchten/ willkürlichem Behaupten von Erziehungsunfähigkeit u.ä., Verwendung auch von pseudowissenschaftlichen Ausarbeitungen, die als „Gutachten“ verkauft – und im Jugendamt unrechtmäßig gespeichert und als „Datenvorrat“ trotz des Gebotes der Zweckbindung bei der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten in Anspruch genommen werden.
 
Sachverhaltsschilderung (auch den 3 Anlagen zu entnehmen):
Im Oktober wurde ich von jemandem auf einen Artikel in der Thüringer Landeszeitung hingewiesen, der den Fall einer Familie zum Thema hatte. Jugendamtsmitarbeiter aus Gotha waren  – in Amtshilfe für das Jugendamt Eisenach und in Begleitung von vier Polizisten – am 18.09.2014 auf der Wöchnerinnenstation des Heliosklinikums Gotha erschienen[1]. Sie hatten gegen den erklärten Willen der Mutter das Neugeborene mitgenommen. Die Gothaer Jugendamtsbediensteten  handelten offenbar aufgrund von irreführenden und vermutlich nicht legalen bzw. unbefugten Angaben aus dem Jugendamt Eisenach in der Vorstellung, es liege eine nicht anders abwendbare Gefährdung vor. Ein Polizeibeamter soll noch seine Verwunderung ausgedrückt haben, da er von sich aus keine Gefahr zu erkennen vermochte, aber den Befehl mit auszuführen hatte. Als Grund für die seitens des Eisenacher Jugendamtes behauptete „Erziehungsunfähigkeit“ der Mutter soll von diesem der Inhalt eines Gutachtens beigezogen worden sein, das ein Jahr früher erstattet worden sein soll nach nur einer Viertelstunde Gespräch (und ansonsten Angaben aus anderen Quellen) mit der Mutter. Demgegenüber sollen ganz anders lautende ärztliche Atteste beim Jugendamt einfach ignoriert worden sein.
Beweis: Zeugenbefragung der Mutter Frau Winkler aus Eisenach, Kasseler Straße, zu erreichen?
Dem  Inhalt des Artikels vermeinte ich in verschiedener Hinsicht Indizien für das Vorliegen einer Art von psychologischem und sozialpädagogischem Etikettenschwindel entnehmen zu können und kommentierte (am 17.10.2014 - 19:15 Uhr)  entsprechend: „Den Schilderungen zufolge werden auch hier - seitens des von Staats wegen eigentlich zum Schutz der Familie vorgesehenen Personals - allerlei brutale - geheimdiensttypische, psychiatrisierende- Etikettenschwindelmethoden in Anschlag gebracht, welche einem bestimmten Personenkreis (inklus. Gutachtern, Rechtsanwälten, "Pflegefamilie") geldwerten Vorteil - zum Nachteil des Volkes / der Steuerzahler bringt, die Familienverhältnisse aber zu zersetzen bzw. zu zerstören und Langzeitprobleme zu verursachen geeignet ist. Das kaltherzige Vorgehen von Jugendamtsbediensteten z.B. hat Methode bzw. ist von Besatzern/Umerziehern erstrebtes Ausbildungsziel. Darauf hat uns der honorige, früher selbst ausbildende Dipl. Psychol. Prof. Dr. rer. nat, Wolfgang Klenner ausOerlinghausen hingewiesen in seinem "Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste ..." http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf . Warum ein Eisenacher Richter einen Gutachter in Kassel bestellt (und nicht etwa einen niedergelassenen Arzt in eigener KV- Praxis vor Ort, der finanziell nicht von Begutachtungen abhängt, sondern vor allem ordentlich behandeln kann und davon leben), ist schleierhaft bzw. ein Indiz für eine pseudologisch kriminell agierende Bande vgl. (für die Verhältnisse in "Seehofers eigenem Land"): "Für unser Land. Für die Landeskinder". Und in der - beim LKA Brandenburg eingegebene - Strafanzeige gegen Obama, Vorwurfspunkte 5 ff http://lupocattivoblog.com/2013/06/18/strafanzeige-anregung-der-sofortigen-inhaftierung-des-barrack-hussein-obama/ Hat jemand Kontakt zu der Familie?Hat schon einmal jemand gefragt, ob Scientologen / PrivatCIA- Leute unter den Amtsträgern und Nutznießern sind ? W. Meißner, Facharzt f. Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D., Saalfeld 0170 1143 471“
Frau Winkler meldete sich erst am 11. Oder 12.12.2014 telefonisch bei mir. Nach Rücksprache (und Aufklärung, daß ich infolge des Ruhens meiner Approbation nicht als Arzt tätig werden darf) willigte sie ein, daß ich zunächst allgemeine Anfragen stellen und ggf. mit der Familie zusammen ihre Sache durchgehen und unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten untersuchen würde.
Ich schrieb am 12.2.2014 die Oberbürgereisterin Wolf an und stellte allgemeine Fragen zum Datenschutz vor dem Hintergrund von Erfahrungen in anderen Städten und Landkreisen, aus  denen mir Hinweise auf eindeutig systematische Verletzungen von Persönlichkeitsrechten vorlagen.
Beweis: Kopie in Anhang 2
Antworten habe ich noch nicht.
Von Frau Wolf erfuhr, daß am 15.12.2014 ein Termin beim Jugendamt Eisenach (für ihren Lebensgefährten, Herrn Otto) anberaumt worden war. Ein Anruf bei der Sozialdezernentin der Stadt Eisenach, der Juristin Prof. Hegele, ergab erwartungsgemäß, daß ich als Rechtsbeistand fungieren und bei einer gewünschten Akteneinsicht zugegen sein könne.
Beweis: Zeugenbefragung Prof. Hegele, Markt 22,Eisenach
Deshalb führ ich am 15.12.2014 nach Eisenach und traf mich mit Frau Winkler und Herrn Otto. Wir gingen zum Termin (9 Uhr, Frau Beyer?), erhielten jedoch keine Möglichkeit der Akteneinsichtnahme.  Stattdessen kam ein  längeres Gespräch mit der stellvertretenen Jugendamtsleiterin und einer weiteren Mitarbeiterin (Name ist der Zeugin bekannt) zustande. Man wollte mir nicht glauben, daß Prof. Dr. iur. Hegele – als vorgesetzte Dezernentin - nichts gegen eine Akteneinsicht gehabt hätte. Man müsse erst bis 19.12.2014 abwägen, dann entscheiden. Es seien nämlich– sinngemäß- die Informanten zu schützen, welche – angeblich - dem Amt gegenüber Angaben eingebracht hatten. Völlig neu schien er Jugendamtsleitung zu sein, daß Eltern bzw. Betroffene gemäß Landesdatensschutzgesetz und  §§ 82 ff SGB X Rechte z.B. auf Auskünfte zur Herkunft sie betreffender Daten, Sachzweck und Rechtsgrundlage der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten, auf Löschung unrichtiger bzw. unzulässig gespeicherter Daten haben usw..
Es kam auch kein von mir gewünschtes Gespräch mit der Oberbürgermeisterin Wolf (Sozialpädagogin) zustande. Allerdings nahm sich die Datenschutzbeauftragte Zeit und notierte sich eine Reihe von –aus der Sicht der Frau Winkler bzw. aus meiner Sicht- auffälligen Vorgängen.
Beweis: Zeugenbefragung Frau Cott, Datenschutzbeauftragte.
Am 16.12.2014 wandte ich mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an Frau Prof. Dr. iur. Hegele, weil ich wußte, daß Frau Winkler bereits am 18.12.2014 eine Verhandlung vor dem OLG Jena haben würde, wohin von Jugendamtsbediensteten unbefugt übermittelte und inhaltlich von beiden Eltern bestrittene Daten (Gerüchte) gelangt waren und die Gefahr bestehen würde, daß das Gericht auf Desinformationen hereinfallen und einem Justizirrtum erliegen könnte.
Beweis: Kopie in Anlage 3
Bei einem Telefonat heute Morgen kam heraus, daß Prof. Hegele seitens der Oberbürgemeisterin (und hier Beschuldigten) zu einem mir unbekannten Zeitpunkt gesagt worden sei, sie dürfe zu mir keinen Kontakt haben. Außerdem habe die Oberbürgermeisterin, die seit 2012 im Amt ist, die ganze Sachbearbeitung zu ihrer gemacht.
Beweis: Zeugenbefragung Prof. Hegele
Daraufhin wandte ich mich heute nochmals schriftlich mit einem Memorandum an die Oberbürgermeisterin Wolf mit einleitendem Eilvermerk und der Bitte, auf meine Anliegen unverzüglich einzugehen. Da ich inzwischen mehrere Hinweise auf Beschwerden anderer habe, sehe ich mich in der Vermutung bestätigt, daß ein Organisationsverschulden vorliegen könnte, welches die Oberbürgermeisterin auch persönlich bzw. letztverantwortlich verantwortet. Ich stieß z.B. in der TLZ auf ein weiteres krasses – und öffentlich gewordenes - Beispiel für unverantwortlichen und folgenreichen Umgang mit bloßen Gerüchten, was seinerzeit die am 17.10.2014 zitierte Zeugin Regina Schimmel betraf[2], deren Kontaktdaten evtl. zu ermitteln sind.
Von der Oberbürgermeisterin kam bis jetzt keine Reaktion, auch kein Eingehen auf meinen Vorschlag, mich bis 11 Uhr anzurufen. Ich hatte die Eilbedürftigkeit zumal damit begründet, daß auch der Vater des Säuglings, der sich nach allen verfügbaren Informationen auch nichts zuschulden kommen ließ und dennoch sein Sorgerecht auf dubiose Weise (und vermutlich unter unbefugter Verletzung von Privatgeheimnissen durch einen Dipl. – Psychologen, der ihn nicht befugt untersucht, nur ausgehorcht hatte)  verlor, eine baldige Lösung wünscht und heute ein „begleiteter Umgang“ mit seiner Tochter stattfinden sollte.
Beweis: Kopie des Schreiben an OBin Wolf mit Sendebericht in Anlage 3
Meines Wissens hat Frau Winkler gestern - als betroffene Mutter- bei der Polizei Strafanzeige erstattet wegen  des Verdachts auf unbefugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen (bzw. Ausreichen von ein falsches Bild vermittelnden Gerüchten) in Schriftform – und vom Amt aus - durch an und für sich schweigepflichtuige Mitarbeiter des Jugendamtes. Genaueres sollte bei Frau Winkler erfragt werden.
Beurteilung aus meiner Sicht
Nach meiner Beurteilung ist die Familie um die Frau Winkler Opfer von systematisch herabwürdigenden – GGfremden, Familien zerstörenden – Prozeduren mit Fehletikettierungen (der wissenschaftlich seriös sicher nicht bewiesenen, nur behaupteten, Erziehungsunfähigkeit und daraus angeblich  bzw. ebenso gerüchteweise folgender Gefährdung für ihre  Kinder). Im Endeffekt nützen die Prozeduren finanziell objektiv einem Personenkreis, der daran beteiligt wurde, darunter Dipl. Psychol. Ritter aus Kassel, einem Rechtsanwalt und denjenigen zu ermittelnden Personen, die die Kinderbetreuung gewerbsmäßig betreiben. Geschädigt werden die öffentliche Hand und ggf. die Eltern finanziell. Darüber hinaus bedeutet die willkürliche (auf bloßem Etikettenschwindel beruhende) Trennung der Kinder von ihren Eltern gewöhnlich seelische Belastungen, evtl. seelisches Leiden und gerade keinen Schutz vor Gefährdungen, wie nach außen – zur Täuschung – hin behauptet, um die Steuer-Geldzahlungen an die Profiteure zu rechtfertigen.
Weltweit wird solches Vorgehen als verbotene  Verletzung von Grundrechten bzw. Menschenrechten angesehen. Zu den herabwürdigenden – und kostspieligen – Prozeduren gehört auch,  daß die Eltern der am 18.09.2014 geborenen Tochter diese nicht mit nach Hause nehmen, sondern nur für kurze Zeit unter Aufsicht in fremder Umgebung sehen dürfen. Als handele es sich um Personen, welchen man nicht trauen könne. 
Verantwortlich sind die konkret zu ermittelnden Mitarbeiter des Jugendamtes und die Oberbürgermeisterin, welche vermutlich seit 2012 von Problemen um den Schutz personenbezogener Daten Betroffener wissen müßte und sich jetzt gerade so verhält, als dürfe nichts nach draußen dringen. Das steht im krassen Widerspruch zum Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft gegenüber den Familien, zumal den Müttern.
In einem gewissen Sinne sind die Beschuldigten auch Opfer einer – eindeutig „Scientology“/CIAntology- Merkmale tragenden Ideologie und Methodenlehre, welche Schülern der Sozialpädagogik bzw. FH- Absolventen systematisch in der Ausbildung und berufsbegleitenden Kursen beigebracht wird. Informationen hierüber verdanken wir dem – in der Ausbildung von Heilerziehungspflegern und Sozialarbeitern / Soz.Päds. langjährig erfahrenen Dipl. Psychol. Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang KLENNER aus 33813 Oerlinghausen, Am Iberg 7, der zum tieferen Verständnis als Zeuge befragt werden sollte und dem wir  u.a. Beobachtungen über bürokratisch –„scientologisch“ kalten Kindesentzug andernorts  und den erhellenden „Essay über den Wandel der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste“ verdanken. Der Ermittler sollte diesen unbedingt gelesen haben:
http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
Als Anzeigeerstatter verfolge ich bekanntlich die These der „scientologischen“, mit arglistiger Täuschung Hilfesuchender verbundenen Verschwörung – von außen – mit weitreichenden Konsequenzen. Die Angelegenheit wäre von daher tiefgründig aufzuarbeiten unter Nutzung der noch vorhandenen Archive, Quellen und Zeugen. Eine Der Ermittler sollte tiefere Kenntnisse über Ideologie/ Menschenbild/ Gesellschaftsbild,  Zielen und pseudowissenschaftlichen/ täuschenden und inhumanen Methoden des Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-„Clear-Europe“-„Clear- Planet“- Verschwörungssystems „Scientology“/OSA/ABLE/ WISE/KVPM… und keine Scheu vor Nachfragen haben. Zu denken ist auch an den ehemaligen „Scientology“- Agenten McClaughry, der in Betrachtung der Geschichte „Scientology“ und die CIA als „Tanzpartner auf dem globalen Parkett des Social Engineering sieht[3].
Antrag
Ich erstatte Anzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Desweiteren beantrage ich eine weitere Vernehmung in der komplexen, hier nur skizzierten Angelegenheit.
Es sind weitere Angaben zu machen insbesondere nach der Akteneinsicht und Befassung mit dem pseudowissenschaftlichen Gutachten des Dipl.-Psychol. Ritter aus Kassel.
Deshalb beantrage ich abschießend die Mitteilung der Kontaktdaten des federführenden Ermittlers. 
Hochachtungsvoll
 
W. Meißner
Anlagen (9 Seiten)
 
 
 
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.wahlen@googlemail.com>
Datum: 17. Dezember 2014 um 10:20
Betreff: OBin Wolf, Eisenach: Memorandum mit Aufforderungscharakter.Fwd: Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz / Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller Fremdbestimmung im Jugendamt
An: oberbuergermeisterin@eisenach.de
Cc: beigeordnete@eisenach.de, datenschutz@eisenach.de, jugendamt@eisenach.de, Brgitte schneider <arbeitsgruppe1jv@gmail.com>, Anti Korruption <ck.totalitarismusabwehr.brd@gmail.com>, Marie-Luise Schellen <marieluise.schellen@web.de>, Wolfgang Klenner <Prof.Dr.W.Klenner@t-online.de>, dr.Leisenberg@t-online.de, "korruptionsbekaempfung@tim.thueringen.de" <korruptionsbekaempfung@tim.thueringen.de>, "bayern@muetterlobby.de" <bayern@muetterlobby.de>, bayern <bayern@familien-partei.de>, "Viola Stephan, Stadt Eisenach, Jugend- und Schulverwaltungsamt" <viola.stephan@eisenach.de>, eisenach@tlz.de, andreas.gruenschneder@t-online.de, "lka@polizei.thueringen.de" <lka@polizei.thueringen.de>
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21,
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 
Saalfeld, den 17.12.2014
An Frau
Katja WOLF
-Oberbürgermeisterin-
Rathaus, Markt 1
Eisenach
Fax: 03691 / 670 900
EILT SEHR!
BITTE SOFORT VORLEGEN
 
Betr.: Memorandum mit Aufforderungscharakter. Mein Schreiben vom 12.12.2014. Annehmbares Organisationsverschulden / Ihre Letztverantwortung. Ihre objektiv wissenschaftsfeindliche, korruptionsförderliche  Non-Kommunikation.
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
vor etwa einer Stunde habe ich von Frau Prof. Dr. iur. Hegele (Beigeordnete, Sozialdezernentin) fernmündlich erfahren, daß Sie ihr gegenüber erklärt haben sollen, sie dürfe nicht mit mir Kontakt aufnehmen. Gestern hatte ich ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorgelegt, welche in Kopie – via E- Post - auch an Sie gegangen ist.
Bitte bestätigen Sie mir diese Information umgehend schriftlich (Scan per E- Post bitte voraus) und nennen Sie Sachzweck und Rechtsgrundlage Ihres – nach meiner Überzeugung mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien überhaupt nicht zu vereinbarenden – wohl von völlig unangemessenem Mißtrauen getragenen - Verbotes der Kommunikation zwischen einem besorgten Bürger, Facharzt und Korruptionsgegner einerseits und einer promovierten Rechtslehrerin und Beamtin andererseits.
Frau Prof. Hegele brachte mir gegenüber zum Ausdruck, daß Sie alle Angelegenheiten um Ihr Jugendamt selber bearbeiten wollen.
Bitte bestätigen Sie mir auch das und nennen Sie den Grund.
Bis auf Weiteres erscheint es mir gerade so, als wollten Sie eine rasche Aufklärung der anzunehmenden CIAntologyartig totalitär organisierten Korruption in Ihrem Letztverantwortung behindern, anstatt sie unter Nutzung der doch glaubwürdig vorgetragenen Klagen Betroffener, der städtischen Kapazitäten (inklus. Jugendamtsleitung, Datenschutzbeauftragter Cott, Dezernentin Hegele), der  Kriminalpolizei/ des Staatsschutzes  sowie meiner fachlich fundierten Angebote effektiv – gemäß Amtspflicht - zu bekämpfen.
Wie Sie wissen, bin ich am 15.12.2014 auf meine Kosten nach Eisenach gefahren im guten Glaubens, Herr Otto würde anläßlich seines Termins sofort Akteneinsicht erhalten, was mir seitens der Frau Prof. Hegele telefonisch zugesichert worden war. Daraus wurde nichts wegen der – ohne Nennung eines plausiblen Sachzwecks und ohne bezeichneten Rechtsgrund praktizierten- Verweigerung seitens der Jugendamtsleitung, die Eltern in meinem Beisein sozusagen wie Rechtlose (gemessen an Auskunfts-/Antragsrechten aus dem Landesdatenschutzgesetz u.a.)  behandelte, denen man Transparenz verweigern dürfe.
Ich hatte auch versucht, die Dringlichkeit der Angelegenheiten bei Ihnen persönlich zu skizzieren, erhielt aber im Büro – gegen 8:45 Uhr und auch bei späterer Nachfrage gegen 12 Uhr - nur die Auskunft, daß Sie keine Termine frei hätten, auch keine wünschten.
Vor diesem Hintergrund verwundert nun, daß Sie –bei vollem Terminkalender- alles an sich reißen und eine Jura-Professorin zur Befehlsempfängerin Ihres Kommunikationsverbotes herabwürdigen und auch so tun, als könnten Sie von mir nichts lernen, was Sie noch nicht wissen können.
Ihre Art der „Kommunikation“ nach außen erinnert selbstverständlich an sektenartige bzw. geheimdienstartig wissenschaftsfeindliche (im real existierenden Monopolkapitalismus und angesichts der Gesamtschau der Vorgänge in Eisenach bis zum Beweis des Gegenteils  auf „Scientology“ verdächtige).
Sie sind jedenfalls die Letzt- und Hauptverantwortliche für eine menschenverachtende, pseudologische/pseudowissenschaftliche bzw. CIAntologyartig neufaschistisch verschwörerische – u.a. psychopathogene, erhebliche menschliche und finanzielle Kosten verursachende -  Jugendhilfepraxis in Eisenach, über welche sich nicht etwa nur eine einzige Person öffentlich beschwerte, sondern mehrere.
Das wissen Sie doch nicht nur aus der TLZ vom 17.10.2014, Frau Oberbürgermeisterin.
Sollten Sie amtspflichtwidrig nicht einschreiten, gehören Sie nach meiner Überzeugung augenblicklich abgelöst und irgendwann vor Gericht auch wegen des Unterlassens von Hilfeleistung zugunsten von Kindern und Eltern heute.
Bitte melden Sie sich daher auch umgehend – bis 11.00 Uhr – telefonisch, damit ich Sie auf weitere konstruktive Gedanken bringen kann.
Hochachtungsvoll
 
 
Dipl. med. W. Meißner
-
 
 
 
 
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: <Dorothea.Hegele@eisenach.de>
Datum: 17. Dezember 2014 um 08:24
Betreff: AW: Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz / Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller Fremdbestimmung im Jugendamt
An: wm.wahlen@googlemail.com
Serh geehrter Herr Meissner, Ihr Schreiben richtet sich an die Oberbürgermeistern. Sie bearbeitet die Angelegenheit ausschließlich selbst. Bitte richten Sie keine weiteren mails an mich und nutzen Sie nicht meine private e-mail und mein privates Telefon. Danke D.Hegele
 

Von: Wilfried Meißner [mailto:wm.wahlen@googlemail.com]
Gesendet: Mittwoch, 17. Dezember 2014 05:07
An: Dorothea.Hegele@t-online.de
Cc: 02 Beigeordnete; 51 Jugend- und Schulverwaltungsamt; n.meissner@tlz.de
Betreff: Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz / Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller Fremdbestimmung im Jugendamt
Sehr geehrte Frau Prof. Hegele,
wie ich gestern Abend erfuhr, kommen  die in dem TLZ- Beitrag  beschriebenen Eltern heute 8:30 unter "Umgangs-Aufsicht" - außerhalb ihrer Wohnung - mit ihrer Tochter zusammen, von der sie noch nicht einmal wissen sollen, in wessen Obhut sie sich genau befindet.
Leider erreichte ich Sie gestern nicht mehr bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerde (unten) und Besprechung des Umgangstermins.
Ich bitte Sie nun auf diesem Wege, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit die kleine Tochter von Frau Winkler und Herrn Otto nach dem Termin in die Obhut der Eltern gegeben wird.
Denn die  Kindeswegnahme aus dem Wochenbett und der Entzug der Sorgerechte beruhten offensichtlich auf irrigen Annahmen Unkundiger, illegaler Gerüchtestreuerei und auf erregten Irrtümern  der  entscheidenden Richterin, welche auch dem Vater das Recht auf elterliche Sorge und Umgang beschnitten hat, ohne daß dieser sich etwas zuschulden kommen ließ.
Ich bestreite an dieser Stelle bereits die Brauchbarkeit (zur Wahrheits
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