23. Jun 2015

OBin BRITZ, Saarbrücken. CIAntology- Admin.-Tech. bzw. org. psychopathogene Datenkriminalität in Jugendämtern

Frau Charlotte Britz
-Oberbürgermeisterin-
Dipl.-Sozialarbeiterin, SPD
Rathaus St. Johann 
66111 Saarbrücken
per Fax voraus: 0681 905-1604 
oberbuergermeisterin@saarbruecken.de


CIAntology- Admin.-Tech. bzw. org. psychopathogene Datenkriminalität unter anderem in Jugendämtern (nicht nur in Bayern, Rheinland-Pfalz, NRW, Hessen und Thüringen). Allgemeine Datenschutzanfragen zur Kriminalitäts-/ Gesundheitsprävention.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Britz,
bekanntlich hat sich das Selbstverständnis der Sozialarbeit gemäß Vorgaben von  Umerziehern angloamerikanischer Provenienz gewandelt[1], sodaß Betroffene (Kinder, Eltern) oft zu Objekten von Willkürmaßnahmen – z.B. der informationellen Fremdbestimmung bzw. des Etikettenschwindels - herabgewürdigt und Opfer von Kriminellen werden, welche hinter dem Deckmantel besonderer Wohltätigkeit mit Kindern nichts weiter als „Kasse machen“ bzw. das „Geschäft mit der Wohlfahrt“[2] betreiben. Auch Jugendämter im Südwesten gerieten immer wieder in die Schlagzeilen z.B. bei Kindeswegnahmen nach pseudowissenschaftlich/willkürlich medikalisierender bzw. psychiatrisierender Etikettierung („Erziehungsunfähigkeit“) durch kaltherzig agierende Jugendamtsbedienstete und Komplizen z.B. unter Psycho-Fachvertretern[3].
Unser Verein befaßt sich bundesweit auch mit diesen Erscheinungsweisen von Leid bringender -und vermeidbare Gesundheitsrisiken sowie Kosten verursachender– Korruption, unter anderem im Rahmen von allgemeinen Anfragen in Verwaltungen und Parlamenten[4]. 2004-2009 deckten wir ein evident scientologyartiges Komplott  in Bayern auf, das Eltern und Kinder zu Objekten desinformationeller Fremdbestimmung herabwürdigt, psychopathogen und auf Liebes- bzw. Familienbeziehungen zerstörerisch wirkt: „Für unser Land. Für die Landeskinder“[5].
Heute wende ich mich an Sie, weil sich jemand über das Verwaltungshandeln von Jugendamtsbediensteten in Ihrem Letztverantwortungsbereich als Wahlbeamtin beschwert hat und weil Sie Sozialpädagogin sind, auf Erfahrungen u.a. als Sozialdezernentin zurückgreifen, ohne Ärztin zu sein.
Bitte beantworten Sie mir zunächst folgende Fragen:
1.  Gehen in Ihrem Jugendamt Kopien kompletter - an das Familiengericht adressierter - Parteischreiben aus nach § 170 GVG nichtöffentlichen familienrechtlichen Verfahren (gem. §§ 1671 bzw. 1684 BGB u.ä. ein?
2.  Gehen auch Kopien Psychologischer oder Psychiatrischer Sachverständigen- Gutachten über Familienmitglieder ein, die im Auftrag des Familiengerichts erstattet wurden und an dieses adressiert sind?
3.  Sind die Betroffenen damit einverstanden?
4.  Werden die unter 1. und 2. genannten Schriftstücke von Ihren Mitarbeitern tatsächlich gelesen?
5.  Auf welcher konkreter Rechtsgrundlage nach SGB VIII und mit welchem Zeitbudget sowie zu welchem Zweck geschieht das?
6.  Welche berufliche Qualifikation wird zu diesem Zweck vorgehalten?
7.  Werden die unter 1. und 2. genannten (nicht an das Jugendamt adressierten) Schriftstücke in Ihrem Jugendamt gespeichert/ abgeheftet?
8.  Auf welcher genauen Rechtsgrundlage (nach Landes- DSG bzw. SGB VIII) wird –  nach Ihrer Überzeugung - so verfahren?
9.  Über welchen gesetzlichen Zeitraum werden die unter Punkt 4 gemeinten Schriftstücke gegebenenfalls bei Ihnen aufbewahrt?
10. Wie erfolgt  bei Ihnen die demokratische Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen für Jugendämter?
11. Wem sprechen die Bediensteten der Fachbehörde (gesetzlich schweigepflichtig gemäß § 203 StGB) die Verfügungsberechtigung zur Erteilung von Schweigepflichtentbindungen zu, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit DRITTGEHEIMNISSE (vgl. DITTRICH[6] und aktuelle BT-Petition[7])  anvertraut oder sonst bekannt werden?
12. Haben Betroffene jemals Schadensersatzforderungen gemäß LDSG/BDSG bzw. SGB erhoben[8]?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung  bis zum 08. Juli 2015.
Mit frdl. Grüßen
 
 
Dipl. med. W. Meißner
Anlage  (1 Seite): Zweck der allgemeinen Datenschutzanfrage
 
[1] Vgl. den  Inhalt des Essays von Prof. Dr. rer. nat. KLENNER, Oerlinghausen: http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
[2] Vgl. diesbezüglich Dokumentationen des öff. rechtl. Fernsehens zu bundesweit –nicht nur in Neukölln https://www.youtube.com/watch?v=NtZRIKd_FSg   - zu beklagenden Verhältnissen  struktureller scientologyartiger Kriminalität in PPP, z.B.:  https://www.youtube.com/watch?v=yPf5ONcIUNo
[3] Vgl. Psychoterror-Netzwerk/PrivatCIA  „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG) / Kritik im „Flugblatt wider die GWG“.
[4] Exemplarisch. Anfrage bei Volker Bouffier jun., CDU Gießen: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_bouffier-1073-55096--f369734.html#q369734
[5] Die bayerische Landesregierung (CSU) schweigt hierzu noch, vgl. Schweigen des Prof.Dr.iur. BAUSBACK: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f429100.html#q429100
[6]  Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9. Aus einer Besprechung: "Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss."
[8] Vgl. "Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten § 82 SGB X i.V.m. § 7 BDSG" (ZKJ Heft 6, 2013, S. 253-260) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Kindschaftsrecht_und_Jugendhilfe_ZKJ_6_-_2013_Schadensersatzpflicht_wegen_unzulaessiger_Erhebung_von_Sozialdaten.pdf
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