14. Jul 2015

CIAntology- Verschwörung: Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer antwortet nicht

auf die Frage vom 12.03.2015 (s.u.)
 
ob man zugleich Rechtsanwalt (gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung, § 1: unabhängiges Organ der Rechtspflege)  und
"Scientology"/OSA- Agent sein könne.
Auch das Bundesjustizministerium äußert sich zu dieser Frage (und zur Beschwerde über den schweigenden Kammerpräsidenten
FILGES) bislang -seit dem 1. April 2015- nicht: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF16062015.pdf
 
Die Anwaltskammer Magdeburg geht auf diese Frage nicht ein.
 
Die Zahl von "Scientology"- Anwälten im Kammerbereich sei nicht bekannt. Wäre sie dort bekannt, würde das Wissen von der Kammer als schützenswertes Geheimnis angesehen: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF24022015_0003.pdf  
 
Frdl. Grüße
W. Meißner
 
 
 
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld (Korrespondenzadresse)
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 12.03.2015
An den Präsidenten
der Bundesrechtsanwaltskammer
Herrn Rechtsanwalt Axel C. Filges
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 39 – 0
Telefax: 030 - 28 49 39 – 11



Betr.: Fragen zu „Scientology“-„Rechtsanwälten“ in Ihrem Letztverantwortungsbereich.
Sehr geehrter Herr Präsident,
auch die deutsche Justiz gehört zu den Zielgebieten des –lt. KELTSCH[1] neufaschistischen[2] - „Scientology“-Systems[3], das mich auch wegen der seit langem bekannten psychopathogenen und Liebesbeziehungen zerstörenden Wirkungen der angewandten („Privat-CIA-“) Methoden interessiert.
Gelegentlich erfährt man etwas über das Verhalten „scientologischer“  „Rechtsanwälte“[4], die also Ihrer Tätigkeit das so genannte „Handbuch des Rechts“ bzw. die pervertierte „Scientology“-(besser: CIAntology-) „Ethik“[5] zugrunde legen und vertragsgemäß loyal für das Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-… Clear Europe-…“ Welt-Verschwörungssystem zu agieren haben.
Hierzu habe ich fünf Fragen:
1.  Kann ein Rechtsanwalt –gemäß Ihrer Überzeugung- überhaupt unabhängiges Organ der GGbasierten Rechtspflege sein (vgl. § 1 BRAO) und zugleich Vollstrecker des Willens der verantwortlichen CIAntologiker, für die er ggf. heimlich „Wissensberichte“ zu schreiben und also wie ein Privatgeheimdienst- Mitarbeiter zu handeln hätte?
 
2.  Haben Sie sich bzgl. der o.g. Frage schon einmal öffentlich nachlesbar geäußert oder steht eine Äußerung bevor?
 
3.  Wie viele Mitglieder der Bundesrechtsanwaltskammer sind Ihres Wissens
a) offizielle und
b) inoffizielle (heimliche, ihre Umgebung gewohnheitsmäßig täuschende) Mitarbeiter  von „Scientology“/CIAntology/WISE/OSA/ABLE…?
 
4.  Werden diese Leute ggf. mit Ihrem Wissen von Ämtern für Verfassungsschutz  überwacht/ belauscht?
 
5.  Falls Rechtsanwälte bzgl. evtl. „Scientology“- Praktiken überwacht werden: Wie geschieht das konkret mit Blick auf die gesetzliche Schweigepflicht der Anwälte?
 
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße  - persönliche - Beantwortung aller 5 Fragen bis zum 26. März 2015, bei Unklarheiten gern um einen Rückruf.
Mit freundlichem Gruß
 
 
Dipl. med. W. Meißner
 
 
[1] Vormals bayer. Innenministerium,  Autor u.a. von „Was ist Scientology? Die Fabrikation der Mensch-Maschine im kybernetischen Lernlabor (1998): http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/was_ist_so_dtsch.pdf
[2] Zitiert bei Rechtsanwalt I. Heinemann  http://www.ingo-heinemann.de/Muelltonnen.htm#Keltsch
[4] Bsp. für das Agieren eines „Scientology“- Anwaltes wohl unter den Augen eines Richters: „Die Mutter trat mit einem scientologischen Rechtsanwalt vor Gericht auf.“  In CABERTA,  Ursula: Schwarzbuch Scientology,  S. 138, Gütersloh 2007
[5] Der bei „Scientology“  völlig verdrehte Sinngehalt des Begriffs ist z.B.  von Prof. Dr. ABEL kurz gefaßt worden: http://www.religio.de/absc/absc22.html

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