01. Okt 2015

Herrn Herbert Wirkner, MdL Fwd: "Scientology"-/CIAntology World Conspiracy uncloaked (612): Thüringer Petition gegen CIA-/"Scientology"- "Ethik"/Admin.Tech. unter Juristen/ Rechtsanwälten. Fwd: Rechts

Von: Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>
Datum: 1. Oktober 2015 um 09:34
Betreff: Herrn Herbert Wirkner, MdL Fwd: "Scientology"-/CIAntology World Conspiracy uncloaked (612): Thüringer Petition gegen CIA-/"Scientology"- "Ethik"/Admin.Tech. unter Juristen/ Rechtsanwälten. Fwd: Rechtsanwaltskammer Thüringen wegen Scientology- / CIAntology-"Rechtsanwälten" im Kammerbezirk
An: info@herbert-wirkner.de
Cc: .... recht@kreis-slf.de, info@freitagundblum.de, rechtsanwalt-bad-blankenburg@t-online.de, info@ra-marr.de, wiebke.muhsal@afd-jena.de, rkraeuter@me.com, dirk.loether@polizei.thueringen.de, "kristina.rauhut" <Kristina.Rauhut@polizei.thueringen.de>, "gregor.zeh" <Gregor.Zeh@polizei.thueringen.de>, ....

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Antikorruption. Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner,
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld (Korrespondenzadresse)
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471
Saalfeld, den 01. Oktober 2015
Herrn
Herbert Wirkner (MdL)
Sigismundstraße 14
07407 Rudolstadt
Tel.: 03672 488 33 30
Fax: 03672 488 33 31


Betr.: Real existierende –gegen alle Völker/die Völker-Familie und  gegen den Völkerfrieden sowie die Grundrechte, die Aufklärung und die Conditio humana gerichtete- CIA/ „Scientology“- Verschwörung unter mutmaßlicher Beteiligung auch von Staats- / Privat- Juristen in Thüringen: Schweigen –seit 27. April 2015- des Beamten im Petitionsausschuß.
Sehr geehrter Herr Wirkner,
hiermit bitte ich Sie darum, die Hintergründe des Schweigens des letztverantwortlichen Beamten im Büro des Petitionsausschusses
-in eigener gewissensgeleiteter Verantwortung-
rasch zu ermitteln und mir und anderen bekannt zu machen. Noch immer habe ich aus dem Büro kein Aktenzeichen und keine Lesebestätigung erhalten.
Eine Kopie der Petition samt Sendebericht und veröffentlichter (zweiter) Erinnerung  vom 5. September lege ich Ihnen in der Anlage vor
(s. auch http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF05092015_0002.pdf).
Bitte nehmen Sie die Angelegenheit sehr ernst, denn es steht alles auf dem Spiel.
Hochachtungsvoll
 
W. Meißner
Anlage (11 Seiten)


 
 
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>
Datum: 5. September 2015 um 21:42
Betreff: "Scientology"-/CIAntology World Conspiracy uncloaked (612): Thüringer Petition gegen CIA-/"Scientology"- "Ethik"/Admin.Tech. unter Juristen/ Rechtsanwälten. Fwd: Rechtsanwaltskammer Thüringen wegen Scientology- / CIAntology-"Rechtsanwälten" im Kammerbezirk
An: petitionsausschuss@landtag.thueringen.de
Cc: info@rak-thueringen.de, erfurt@dr-eick.de, oeffentlichkeit@tlfv.thueringen.de


Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Antikorruption. Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner,
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld (Korrespondenzadresse)
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471
Saalfeld, den 05. September 2015
An den
Thüringer Landtag
Petitionsausschuß
-zu Händen des Letztverantwortlichen unter den Beamten-
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 37 72076
Fax voraus: 0361 37 71050


Betr.: Petition zum Zweck des Verbots der Anwendung geheimdienstlicher „Kommunikations“- Methoden durch Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte. Für ein Verbot des „Scientology“-/CIAntology- Bandenbetrugs-/ Verschwörungs-Netzwerkes.


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27. April diesen Jahres erhielten Sie meine Bittschrift.


Beweis: Sendebericht und gesamte Bittschrift in der Anlage.


Trotz Erinnnerung am 3. Juli liegt  mir bis heute keine Eingangsbestätigung vor. Die –neufaschistische- CIA-/CIAntology-Weltbandenbetrugs-/Verschwörungssache ist auch nicht anderweitig erledigt.
Das Gegenteil ist der Fall. Sie wird immer deutlicher.


Bitte teilen Sie mir umgehend – binnen einer Woche, d.h. bis zum 12. September - mit, was bei Ihnen los ist. Insbesondere, was einer Sachbearbeitung im Wege steht.


Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. W. Meißner

Anlage:  10 Seiten


---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 27. April 2015 um 14:38
Betreff: Scientology"/CIAntology Conspiracy uncloaked (419): Thüringer Petition gegen CIA-/"Scientology"- "Ethik"/Admin.Tech. unter Juristen/ Rechtsanwälten. Fwd: Rechtsanwaltskammer Thüringen wegen Scientology- / CIAntology-"Rechtsanwälten" im Kammerbezirk
An: petitionsausschuss@landtag.thueringen.de
Cc: wahlkreisbuero@dirkadams.de, info@marx-heute.de, wiebke.muhsal@afd-jena.de, "CDU-Fraktion Meißner, Beate" <meissner@thl-cdu.de>, rkraeuter@me.com, info <info@maik-kowalleck.de>, marionrosin.spd@gmx.de, info@herbert-wirkner.de, Peggy.Noonan@wsj.com, "v.paczulla" <v.paczulla@otz.de>

 
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr & 
Verein Antikorruption. Reformation 2014 e.V. 
(1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld (Korrespondenzadresse)
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471
Saalfeld, den 27.04.2015
An den
Thüringer Landtag
Petitionsausschuß
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 37 72076
Fax: 0361 37 71050
 
Betr.: Petition zum Zweck des Verbots der Anwendung geheimdienstlicher „Kommunikations“- Methoden durch Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte. Für ein Verbot des „Scientology“-/CIAntology- Bandenbetrugs-/ Verschwörungs-Netzwerkes.


Der  Landtag möge beschließen:
1.  Die Anwendung geheimdienstartiger“- Methoden (einschließlich „Kommunikations“- Methoden des Systems „Scientology“ bzw. des Privat-CIA- Netzwerks „Scientology“/OSA[1]/WISE/ABLE/CCHR/KVPM…,) in der Justiz Thüringens ist verboten.
2.  Thüringens Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter haben ab sofort auf Befragen zu antworten auf die Frage, ob sie zu „Scientology“ gehören bzw. geheimdienstliche „Kommunikationsmethoden“ anwenden oder nicht.
3.  Das System „Scientology“, das bekanntlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und unmenschliche (u.a.: Zersetzungs-) Methoden  anwendet, soll nach Aufklärung der Bevölkerung und in informiertem Einverständnis mit derselben verboten werden.
Sachverhalte:
Mit Schreiben vom 27.12.2014 wandten wir uns –vor dem Hintergrund bekanntlich zunehmender Kritik am Verhalten von Rechtsanwälten[2] wie auch  unserer Kenntnisse über das –lt. KELTSCH neufaschistische[3], lt. BERRY das USamerikanische Justizsystem bzw. den Rechts-Staat unterwandernde und  mißbrauchende, totalitär antidemokratische- Betrugs-System „Scientology“/ OSA/ABLE/WISE(CCHR/KVPM/Free Zone…  an den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Thüringen, den promovierten Juristen BURMANN.


Beweis: Kopie mit Sendebericht (Empfangsnr.: 0361 654 8820) in der Anlage 1


Im Schreiben hieß es:
„…Sehr geehrter Herr Präsident,
die Justiz gehört zu den Zielgebieten des „Scientology“-Systems[4].
Gelegentlich erfährt man etwas über das Verhalten „scientologischer“  Rechtsanwälte“[5], die also Ihrer Tätigkeit die pervertierte „Scientology“-(besser: CIAntology-) „Ethik“ zugrunde legen und vertragsgemäß loyal für das Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-… Clear Europe-…“ Welt-Verschwörungssystem agieren.
Hierzu habe ich vier Fragen:
1.  Kann ein Rechtsanwalt –gemäß Ihrer Überzeugung- überhaupt Organ der GGbasierten Rechtspflege sein (vgl. § 1 BRAO) und zugleich Vollstrecker des Willens der verantw. CIAntologiker, für die er ggf. „Wissensberichte“ zu schreiben und überhaupt wie ein Privat-Stasi-Mitarbeiter zu handeln hätte?
2.  Wie viele Mitglieder Ihrer RAK sind Ihres Wissens
a) offizielle und
b) inoffizielle (heimliche) Mitarbeiter
von „Scientology“/CIAntology/WISE/OSA…?
3.  Werden diese Leute ggf. von einem  Amt für Verfassungsschutz  überwacht?
Falls ja: Wie geschieht das konkret?
Ich bitte höflichst um zeitnahe Beantwortung, bei Unklarheiten gern um einen Rückruf…“
 (Zitatende)
----------------
Bis heute liegt- trotz Erinnerung am 14.04.2015- keinerlei Reaktion auf unser Schreiben vor.
Nach diesseitiger Überzeugung ist es allerhöchste Zeit, alle Bürger und Abgeordnete Thüringens über „Scientology“ bzw. CIAntology umfassend aufzuklären und das Volk bzw. alle Volksvertreter hierzulande und anderswo aufzufordern, endlich eine persönliche Wertentscheidung (und darauf aufbauend weitere Entscheidungen) zu treffen, anstatt weiter zu warten bzw.  zu schweigen und damit die Eigenverantwortung –z.B. eines jeden Abgeordneten- zu verleugnen.
Es kann nicht dabei bleiben, daß  dieses menschengrundrechtsverachtende Betrugs- und „Clear-Europe“- Verschwörungssystem innerhalb Europas bzw. innerhalb der ganzen „Wertegemeinschaft“ einerseits neuerdings als „gemeinnützig“ eingestuft und steuerbegünstigt wird (wie in Spanien, Portugal, Italien, Kroatien… USA, Australien…), während man es andererseits z.B. hierzulande offiziell –richtigerweise- als verfassungsfeindlich beurteilt hat und – angeblich- noch „beobachtet“.
Es kann nicht dabei bleiben, daß Regierungs- und Volksvertreter zum Thema der real existierenden „Scientology“- Verschwörung  auf Anfragen ängstlich (oder aus permissiver Grundhaltung heraus, kollaborierend) schweigen[6] und sich damit dem Verdacht der heimlichen Kollaboration z.B. unter dem Deckmantel der „Religionsfreiheit“ o.ä. aussetzen.
Bezüglich der Rechts-Anwälte, Richter und Staatsanwälte ist u.a. daran zu erinnern, daß diese sozusagen Vertrauensberufe ausüben.
Nach diesseitiger Überzeugung wären z.B. Tätigkeiten als Rechtsanwalt gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (bzw. GG-Berufsethik) und als unabhängiges Organ der Rechtspflege, mit der gleichzeitigen Tätigkeit als informeller Mitarbeiter („IM“) bzw. „V-Mann“/“V-Frau“/“Humint“ bzw. Spitzel für irgendeinen Geheimdienst ebenso wenig  in Einklang zu bringen wie das etwa für die Berliner Psychotherapeuten beurteilt wurde.
Deren Berufsethik schließt eine gleichzeitige geheimdienstliche Bindung aus und sieht z.B. ein berufsrechtliches Prüfverfahren für  ehemalige Geheimdienstler (vermutlich nicht nur des MfS der DDR) vor.
Beweis: Kopie des  mir erst kürzlich zugeleiteten berufsethischen Kommentars  K 7 „Geheimdienstliche Tätigkeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ vom 19.10.2004 (zuletzt geändert am 22.07.2009) in Anl. 2
Nichts anderes wird wohl für Psychotherapeuten (und Ärzte) in Thüringen -bzw. weltweit- gelten.
Auch wenn Anwälte keine Psychotherapeuten sind, so gelangen sie doch (ebenso wie Richter und Staatsanwälte) im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit naturgemäß an sensibelste Daten zum persönlichen Lebensbereich (bzw. an Geschäftsgeheimnisse) ihrer Mandanten sowie Dritter.
Die Berufsethik bzw. die BRAO sowie § 203 StGB unterwerfen  Anwälte u.a. der beruflichen Diskretionspflicht, worauf Mandanten allgemein ebenso vertrauen sollen wie auf die konsequente Anwendung der Strafvorschrift.
Kaum einer rechnet interessanterweise damit, daß sein Anwalt z.B. gemäß „Scientology“- Ethik bzw. CIA- „Berufsethik“ Spitzel sein und Privatgeheimnisse ausforschen und ausplaudern könnte. (Anders mag es sein bei kollusivem Zusammenwirken eines betrügerisch agierenden „Mandanten“ mit einem „Scientology“-„Ethik“ anwendenden Anwalt, der z.B. gezielt Privatgeheimnisse Dritter (bzw. Gerüchte) in Sorgerechtsverfahren schriftlich einbringt, ausplaudert bzw. verwendet, welche ihm der „Mandant“ „anvertraut“ bzw. zugespielt hat, damit im Verfahren daraus für beide „Kapital geschlagen“ werden kann auch und gerade dann, wenn es der Wahrheitsfindung gar nicht – aber der Streitverschärfung und der Zersetzung familiärer Beziehungen sehr wohl- zu dienen verspricht[7]).
Also muß endlich öffentlich –unter Mitwirkung zumal auch sämtlicher namhaft zu machender  Juristen im Landtag- klar gestellt werden, daß sich die Ethik von BRAO/GG und die „Ethik“ von „Scientology“ (bzw. dessen Ziele/ Ideologie und Methoden) selbstverständlich überhaupt nicht vertragen.
Es ist nach diesseitiger Überzeugung anzunehmen, daß eine insoweit über Ziele, Methoden und Gefahren des „Scientology“- („Privat-CIA“-/ „Privatgestapo“-/“Privatstasi“-) Systems sorgfältig aufgeklärte[8]  Mandantschaft (bzw. die Bevölkerung) in Thüringen und anderswo mit überwältigender Mehrheit für ein sofortiges Verbot eintreten würde.
Auch ist anzunehmen, daß jeder Mandant wissen möchte, ob sein Anwalt insgeheim bei(m) Scientology(-Geheimdienst) mitmacht. Denn das wäre keine Angelegenheit, welche lediglich der Privatsphäre des Advokaten zuzuordnen ist, sondern auch dienstliche Belange berührt. Die Mandanten müssen selbstverständlich erfahren dürfen, wen sie vor sich haben. Es muß also eine diesbezügliche Auskunftspflicht eingeführt werden.
Die Menschen wäre schlicht töricht und unverantwortlich – an Aufklärung und der mutigen Selbst-Bedienung des eigenen Verstandes nicht interessiert - zu nennen, würden sie die Fortexistenz eines GGfeindlichen Geheimdienstes einer -nach Methoden, Zielen und Org.Struktur- fremden Macht dulden.
Nichts anderes ist „Scientology“/CIAntology/OSA/ABLE/WISE/KVPM/CCHR … .
Was Sorgfalt und Tiefe der Auseinandersetzung angeht, so sollten sich die Thüringer Abgeordneten u.a. an dem Bericht über die frühe Arbeit des Parlaments im Staat Victoria (Australien)[9] und an den warnenden –u.a. auf die in Wahrheit hochpolitische Dimension hinweisenden- Beschreibungen der US- amerikanischen Psychologin (M.A.) Paulette COOPER orientieren[10] und neuere Erkenntnisse von erklärtermaßen verfassungstreuen Sachverständigen[11] integrieren, welche z.B. auch in den TV- Dokumentationen „Die Spitzel von Scientology“ und „Das Auge von Scientology“ zu Wort kamen.
Auch eine Einladung und Befragung des schon genannten –seriösen- US-amerikanischen Anwalts G. BERRY (Los Angeles)[12] wäre der Bedeutung der Sache sicher angemessen.
Bei Unklarheiten bitten wir um Rückfragen über die o.g. Korrespondenzadresse.
Über eine Einladung zum Erörterungstermin würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Dipl. med. W. Meißner
2 Anlagen (4 Seiten)
 
 
[1] Vgl. „Der Geheimdienst der Scientology-Organisation“ aus dem  Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg 1998: http://www.ingo-heinemann.de/Geheimdienst-LfV-HH.pdf
[2] Vgl. BLÜM, N.: „Einspruch“, Teil II, S. 99-120: „Der Verfall des Rechtsanwaltsberufes oder die Verkümmerung der Berufsethik“ Westend-Verlag Frankfurt/Main 2014
[3] Vgl. auch KELTSCH, J.: „Was ist Scientology? Die Fabrikation der Mensch-Maschine im  kybernetischen Lernlabor“ (1998), wo die Begriffe „Cyberfaschismus“, „kybernetische Diktatur“ und „Technototalitarismus“ zur Beschreibung des Wesenhaften verwendet werden: http://www.destruktive-gruppen-erkennen.com/kybernetische%20methode.pdf
[5] Bsp.: „Die Mutter trat mit einem scientologischen Rechtsanwalt vor Gericht auf.“  In CABERTA,  Ursula: Schwarzbuch Scientology,  S. 138, Gütersloh 2007
[6] Wie z.B. die Abgeordnete Christine Lieberknecht (CDU) seit 18.8.2014:  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christine-lieberknecht/question/2014-08-18/8485
[7] “Beihilfe zur Lüge. Rechtsanwälte werfen mit Vorwürfen um sich wie die Jecken im Kölner Karnevalszug mit Kamellen”. in BLÜM, N.:  „Einspruch. Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Westend-Verlag Frankfurt /M, 2014, S. 94.
[8] Bekanntlich haben die Regierungsvertreter  der Bundesrepublik auf Betreiben der Clintons, Albrights & Co vor Jahren aufgehört, über das neufaschistische System (in dem u.a. zwischen Über- und Untermenschen bzw. „Clears“ und „Preclears“ unterschieden wird), offensiv aufzuklären. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes hat darüber hinaus (womöglich eigenmächtig) die Überwachung zurückgefahren, die – bzgl. Anwälten und anderer Vertreter von Vertrauensberufen- ohnehin kaum praktikabel war,  weil man ja verbotenerweise in die berufliche Diskretionssphäre hinein lauschen würde und also Unverdächtige mit betroffen wären.
[9] Report of the Board of Enquiry into Scientology, publ. by the State of Victoria, Australia 1965 / „Anderson-Report“:  http://www.cs.cmu.edu/~dst/Cowen/audit/andrhome.html
[10] “The Scandal of Scientology” (1971), vollständig im Netz: http://www.cs.cmu.edu/~dst/Library/Shelf/cooper/sos.html
[11] Z.B. unbedingt Rechtsanwalt Ingo Heinemann http://www.ingo-heinemann.de/ ,  Theologe Winfried Müller http://www.religio.de/ich.html, Pfarrer Gandow, Ursula Caberta,  RA Dr. iur. Beckstein (CSU).

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 27. Dezember 2014 um 14:58
Betreff: Rechtsanwaltskammer Thüringen wegen Scientology- / CIAntology-"Rechtsanwälten" im Kammerbezirk
An: info@rak-thueringen.de, erfurt@dr-eick.de
Cc: 


Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 27.12.2014
An die
Rechtsanwaltskammer Thüringen
-Präsident Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann-
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt
Fax: (0361) 654 88 - 20


Betr.: „Scientology“-„Rechtsanwälte“ in Ihrem Kammerbereich


Sehr geehrter Herr Präsident,
die Justiz gehört zu den Zielgebieten des „Scientology“-Systems[1].
Gelegentlich erfährt man etwas über das Verhalten „scientologischer“  Rechtsanwälte“[2], die also Ihrer Tätigkeit die pervertierte „Scientology“-(besser: CIAntology-) „Ethik“ zugrunde legen und vertragsgemäß loyal für das Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-… Clear Europe-…“ Welt-Verschwörungssystem agieren.
Hierzu habe ich vier Fragen:
1.  Kann ein Rechtsanwalt –gemäß Ihrer Überzeugung- überhaupt Organ der GGbasierten Rechtspflege sein (vgl. § 1 BRAO) und zugleich Vollstrecker des Willens der verantw. CIAntologiker, für die er ggf. „Wissensberichte“ zu schreiben und überhaupt wie ein Privat-Stasi-Mitarbeiter zu handeln hätte?
2.  Wie viele Mitglieder Ihrer RAK sind Ihres Wissens
a) offizielle und
b) inoffizielle (heimliche) Mitarbeiter von „Scientology“/CIAntology/WISE/OSA…?
3.  Werden diese Leute ggf. von einem  Amt für Verfassungsschutz  überwacht?
Falls ja: Wie geschieht das konkret?
Ich bitte höflichst um zeitnahe Beantwortung, bei Unklarheiten gern um einen Rückruf.
Mit freundlichem Gruß
 
Dipl. med. W. Meißner
 
[2] Bsp.: „Die Mutter trat mit einem scientologischen Rechtsanwalt vor Gericht auf.“  In CABERTA,  Ursula: Schwarzbuch Scientology,  S. 138, Gütersloh 2007
Um Kommentare zu hinterlassen, logge dich bitte ein.

Meissner-Blog