25. Mai 2016

ERINNERUNG WEGEN NICHT-ERLEDIGUNG Fwd: Landkreistag Brandenburg e.V., Frau J. SCHLÜTER. Psychopathogene CIAntology- Admin.-Tech./ Disconnetion Policy bzw. org. psychopathogene Datenkriminalität unter

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Von: Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>
Datum: 17. März 2016 um 17:28
Betreff: Landkreistag Brandenburg e.V., Frau J. SCHLÜTER. Psychopathogene CIAntology- Admin.-Tech./ Disconnetion Policy bzw. org. psychopathogene Datenkriminalität unter anderem in Jugendämtern in Brandenburg. Allgemeine Datenschutzanfragen zum Zweck der Kriminalitäts-/ Gesundheitsprävention.
An: poststelle@landkreistag-brandenburg.de, info@ifp-potsdam.com, kiju@mgkh.de
Cc:


Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 
Saalfeld, den 17. März 2016
An den
Landkreistag Brandenburg e.V.
z.H. der Ersten Beigeordneten,
Frau  Jutta Schlüter
Jägerallee 25
14469 Potsdam
(0331) 29 87 4-50
 
   
Betr.: Effektive CIAntology- Admin.-Tech./"Disconnetion Policy" bzw. org. psychopathogene Datenkriminalität unter anderem in Jugendämtern in Brandenburg? Allgemeine Datenschutzanfragen zum Zweck der  Kriminalitäts-/ Gesundheitsprävention.
 
 
Sehr geehrte Frau Schlüter,
 
ich nehme –zunächst unglaublich und auch unzusammenhängend erscheinende- Vorgänge in Jugendämtern und Gerichten auch Ihres Landes zum Anlaß[1], Sie anzuschreiben. Es geht u.a. um illegale Datenspeicherungen nach illegalen Daten-/Gerüchteübermittlungen (von kriminell agierenden Familienrichtern hinter dem Rücken Betroffener und durchaus entgegen § 139 FamFG ausgereicht)  aus nichtöffentlichen Verfahren heraus, die an geheimdienstartige Machenschaften denken lassen müssen und auch entsprechende destruktive und seelisch belastende Wirkungen entfalten.
Betroffene reagieren beunruhigt darüber, daß sensibelste Daten/ (auch Gerüchte, also unrichtige personenbezogene Angaben)  in Landratsämtern/ kreisfreien Städten gespeichert –und zu irgendetwas benutzt/mißbraucht- werden könnten und daß sie oft (wie z.B. in Eisenberg/Thüringen und wohl auch in München) keine Möglichkeiten erhalten, in solche regelmäßig desinformierende Datensammlungen/ Loseblattsammlungen Einblick zu nehmen[2] und Korrekturen durchzusetzen.
 
Bekanntlich hat sich ja das Selbstverständnis der „Sozialarbeit“ gemäß strategischer Vorgaben von  Umerziehern/Kolonisatoren  angloamerikanischer Provenienz gewandelt[3], sodaß Betroffene (Kinder, Eltern) oft zu Objekten von Willkürmaßnahmen– z.B. der informationellen Fremdbestimmung bzw. des Etikettenschwindels - herabgewürdigt und Opfer von Kriminellen werden, welche hinter dem Deckmantel besonderer Wohltätigkeit mit Kindern nichts weiter als „Kasse machen“[4] bzw. das „Geschäft mit der Wohlfahrt“[5] betreiben. Jugendämter verschiedener Bundesländer gerieten immer wieder in die Schlagzeilen z.B. bei Kindeswegnahmen nach pseudowissenschaftlich/ willkürlich medikalisierender bzw. psychiatrisierender Etikettierung („Erziehungsunfähigkeit“) z.B. der Eltern  durch kaltherzig agierende Jugendamtsbedienstete und Komplizen z.B. unter Psycho-Fachvertretern[6].
Unser Verein befaßt sich bundesweit auch mit diesen Erscheinungsweisen von Leid bringender -und vermeidbare Gesundheitsrisiken sowie Kosten verursachender– Korruption, unter anderem im Rahmen von allgemeinen Anfragen in Verwaltungen und Parlamenten[7].
2004-2009 deckten wir  ein evident CIA- bzw. „scientology“artiges Komplott („Privatstasi“) in Bayern auf, das Eltern und Kinder zu Objekten desinformationeller Fremdbestimmung herabwürdigt, psychopathogen und auf Liebes- bzw. Familienbeziehungen zerstörerisch (auch kriminogen) wirkt: „Für unser Land. Für die Landeskinder“[8].
Eine offizielle Desinformations- Broschüre des bayerischen Landesjugendamtes („Trennung und Scheidung“[9]) und z.B. ein vergleichbares Dokument aus Thüringen spielen in dem Zusammenhang eine wichtige propagandistische Rolle und scheinen noch immer ihre –für Familien oft verheerende- Wirkung in Köpfen von Fachkräften der Jugendhilfe und z.B. auch von so genannten „Anwälten des Kindes“ zu entfalten.
Der Inhalt solcher Propagandaschriften basiert –bei objektiver Betrachtung- eindeutig auf gesundheitsgefährdender Pseudowissenschaft bzw. auf scientologisch-totalitärer „Kooperations“-Ideologie Heilsversprechen, welche wir z.B. (auf verwandtem Gebiet) von Fthenakis[10] kennen. Diese Irreführung kommt gerade von berufener Seite unter Beschuß: „Die Kindheit ist unantastbar“[11].
Ob solche Propaganda von offizieller Seite auch in Brandenburg (noch) existiert, weiß ich nicht.
 
Falls Sie das alles –im Einklang mit Ihren Dienstpflichten und vor dem Hintergrund Ihrer Ausbildung - interessieren sollte (wovon ich ausgehe), so bitte ich Sie, in Ihrem Letztverantwortungsbereich zunächst in Erfahrung (und mir sodann zur Kenntnis) zu bringen:
 
1.  Gehen in Jugendämtern Ihres Verantwortungsbereiches (ähnlich wie z.B. in Gelsenkirchen) Kopien kompletter - an das Familiengericht adressierter - Parteischreiben aus nach § 170 GVG nichtöffentlichen familienrechtlichen Verfahren (gem. §§ 1671 bzw. 1684 BGB u.ä.) ein[12]?
2.  Gehen dort auch Kopien Psychologischer oder Psychiatrischer Sachverständigen- Gutachten über Familienmitglieder ein, die im Auftrag des Familiengerichts erstattet wurden und an dieses adressiert sind?
3.  Sind die Betroffenen darüber -Ihrer Kenntnis zufolge- von einem Richter in rechterheblicher Weise aufgeklärt worden und auch damit einverstanden[13]?
4.  Werden die unter 1. und 2. genannten Schriftstücke von den Jugendamts- Mitarbeitern tatsächlich gelesen und fachkundig ausgewertet?
5.  Auf welcher Rechtsgrundlage (nach SGB VIII) und mit welchem Zeitbudget sowie zu welchem Zweck geschieht das?
6.  Welche berufliche (juristische bzw. psychologische) Qualifikation wird zu diesem Zweck vorgehalten?
7.  Werden die unter 1. und 2. genannten (nicht an das Jugendamt adressierten) Schriftstücke in den  Jugendämtern gespeichert/ abgeheftet?
8.  Auf welcher genauen Rechtsgrundlage (nach Landes- DSG bzw. SGB VIII) wird –  nach Ihrer Überzeugung - so verfahren?
9.  Über welchen gesetzlichen Zeitraum werden die unter Punkt 4 gemeinten Schriftstücke in den Jugendämtern gegebenenfalls aufbewahrt?
10. Wie erfolgt  die demokratisch-rechtsstaatliche bzw. behördliche Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen für Jugendämter? Muß sich jeder Bürger selber kümmern und z.B. an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden?
11. Wem sollen die Bediensteten der Fachbehörden (gesetzlich schweigepflichtig gemäß § 203 StGB) die Berechtigung zur Erteilung von Schweigepflichtentbindungen zusprechen, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit DRITTGEHEIMNISSE (vgl. DITTRICH[14] und aktuelle Bundestags-Petition[15])  anvertraut oder sonst bekannt werden? Es geht speziell darum, daß ja oft eine Mutter über einen Vater (und umgekehrt) bzw. ein Kind irgendwo (z.B. im Kindergarten) über seine Eltern etwas aussagt, was den Soz.Päds. im Amt zu Ohren bzw. unter die Augen kommt. Tragen Amts- Mitarbeiter unverbürgte Nachrichten weiter?
12. Dürfen  Jugendamtsbedienstete in Brandenburg auch geschäftsunfähige bzw. beschränkt geschäftsfähige Minderjährige aushorchen („anhören“) zu ihren bzw. zu Angelegenheiten ihrer Eltern / ihrer Familie[16]? Wie ist ggf. die Rechtsaufklärung (z.B. bezüglich der wechselseitigen Beistandspflichten gem. § 1618a BGB und  des damit ja in Verbindung stehenden Auskunftsverweigerungsrechts sowie des Erbschafts-Verwirkungsrisikos) geregelt?[17]
13. Haben Betroffene in Ihrem Verantwortungsbereich jemals Schadensersatzforderungen gemäß LDSG/BDSG bzw. SGB erhoben[18]?
Ich bitte Sie hiermit, zunächst alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, z.B. nach Rücksprache mit einem ernsthaft arbeitenden/ vom Menschen her denkenden Beauftragten für den Datenschutz.
Im Interesse der Bürger/ Eltern/ Kinder/ Steuer-Kassenbeitragszahler in den Landkreisen bitte ich Sie, sich bald einmal telefonisch hier zu melden, damit ich Ihnen die –ja nicht primär von Ihnen zu verantwortende- CIAntologytypische Verirrung mit anzunehmender org. Datenkriminalität in Ihrem Verantwortungsbereich (sowie die Risiken auch für die Landräte bzgl. Haftung und Ansehen) bewußt machen kann.
 
Bitte geben Sie mir umgehend eine persönliche  Lesebestätigung.
 
Mit frdl. Grüßen
 
 
 
Dipl. med. W. Meißner
Anlage (1 Seite): Zweck der allgemeinen Datenschutzanfrage
 
[2] Vgl. z.B. Äußerungen des Amtsleiters Paul und des Rechtsreferenten Kuske  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF20072015_0001.pdf bzw. http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF20072015_0002.pdf
[3] Vgl. den  Inhalt des Essays von Prof. Dr. rer. nat. KLENNER, Oerlinghausen: http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
[5] Vgl. diesbezüglich Dokumentationen des öff. rechtl. Fernsehens zu bundesweit –nicht nur in Neukölln https://www.youtube.com/watch?v=NtZRIKd_FSg   - zu beklagenden Verhältnissen struktureller scientologyartiger Kriminalität in PPP, z.B.:  https://www.youtube.com/watch?v=yPf5ONcIUNo
[6] Vgl. das leider auch in PLP  agierende Psychoterror-Netzwerk/PrivatCIA  „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG) / Kritik im „Flugblatt wider die GWG“ http://betroffene-eltern.com/Online%20Grafiken/Flugblatt%207,%2025.9.09.pdf und vorher (folgenlos) in der ARD (Plusminus, 2001): https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY .und die Sendung „Plusminus“ zu einem spektakulären Fall beim AG Dülmen/ LKCoesfeld  http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videosextern/viel-geld-fuer-viel-leid-wie-gerichtsgutachter-familien-zerstoeren-100.html /   https://www.youtube.com/watch?v=PpU8MNyy1J0  /
Der vor Wochen angeschriebene Psychagent Salzgeber antwortete bis heute nicht auf den Vorwurf real verfassungsfeindlicher Aktivitätem http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-andere-funktionaere/an-dr-phil-salzgeber-muenchen-trennungsprofiteur-verfassungsfeindlicher-psychagent.html
[7] Exemplarisch: Bis heute unbeantwortete(sic!) Anfrage bei Volker Bouffier jun., CDU Gießen: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_bouffier-1073-55096--f369734.html#q369734
[8] Die bayerische Landesregierung (CSU) schweigt hierzu noch, vgl. Schweigen des Prof.Dr.iur. BAUSBACK:http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f429100.html#q429100
[9] Auszug der Auflage 2004 mit kritischen Hinweisen/Anmerkungen im Netz als Documenta barbarica: http://www.bss-by.de/docs/DokumentaBarbarica.pdf
[10] Dieser ist gerichtbekannt schon auffällig geworden mit der implizit  hochstaplerischen Einlassung, „kein deutscher Richter würde es wagen“, gegen seine Beurteilungen bzw. die seiner Leute zu entscheiden, denn  man habe Richterstatus. Seinen auf dem Laborschild noch 2011 lesbar gewesenen Behauptungen, er sei Therapeut (für Erwachsene, Kinder und Familien!), steht bis heute das Fehlen üblicher  Qualifikations-Nachweise bzw. Bestätigungen staatlicher Stellen entgegen. Noch im Juni 2015 ließ  er öffentlich unwidersprochen über sich behaupten, er sei einmal Lehrstuhlinhaber in Augsburg gewesen, wo er in Wahrheit lediglich als Honorarkraft künftige Soz.- Päds.  beeindruckt haben soll. Der- vor dem Psych-Agenten noch immer kuschenden– Bayerischen Staatsregierung ist bekannt, daß das Kürzel „IFP“ eigentlich für „International Fthenakis Project“ steht. Informationelle Kunden von Bayern alpha erfuhren, daß Fthenakis in den 60ern von dem Straf- und Ostrechtler MAURACH gezielt angeworben wurde, der seinerzeit unter Druck der so genannten „Linken“ geriet. Diese soll  den 1941 zum Straf- / Ostrechts-Professor in Königsberg Berufenen und nach der Wende 1945  in München auf die Füße Gefallenen einen Nazi- Prof. genannt haben. Näheres über den  viel fliegenden „Bildungsplaner“ (eigentlich:  Bildungsverweigerer)  erfahren Sie gern bei uns, vgl. –von MdB Claus unbeantwortete - Fragen zur egozentrischen Erkenntnistheorie des Dr. mult. F., der seinen Prof.- Titel als Reimport nun angeblich zurecht führt: http://www.abgeordnetenwatch.de/roland_claus-778-78061--f414344.html#q414344
[11] BELTZ- Verlag Weinheim und Basel,  2014. Autor: Dr. med. Herbert Renz-Polster, Kinderarzt: „Wir brauchen keine totale Pädagogik, sie sollte uns vielmehr Angst machen.“
[12] Vgl. z.B. die Auswahl von Dokumenten desinformationeller Fremdbestimmung aus Eisenberg, Nürnberg, Gelsenkirchen http://www.wilfriedmeissner.de/dokumente-desinformationeller-fremdbestimmung/
[13] In Gelsenkirchen scheint das hinter dem Rücken der Betroffenen zu geschehen, vgl. Schreiben von Amtsleier Schreck vom 15. Juli 2015: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF18072015_0001.pdf
[14] Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9. Aus einer Besprechung: "Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss."
[16] Vgl. unsere Stellungnahme im Fall einer 6jährigen (in Nürnberg verhandelt): http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Stellungn_Verein_Antikorruption_wg_Anhoerung_Minderj.pdf
[17] Unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister FRIEDRICH (CSU), MdB, hält diese Angelegenheit für  interessant und versprach 2013 Klärung. Trotz Nachfragen im Februar 2014 hat er diese aber noch nicht vorangebracht: http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_friedrich-778-78111--f416183.html#q416183 . Bitte beachten sie hierzu auch: Unmündige bzw. Personen,  die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 1 Z 1 JGG) und eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, können aufgrund der für sie unwiderlegbar gültigen Rechtsvermutung der Unreife in keinem Fall bestraft werden (§4 Abs. 1 JGG), vgl. auch das beredte Schweigen des früheren BGH-Richters
Wolfgang Neškovic  -seit 17.9.2013- auf die Fragen des Herrn Bernd Rieder http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovic-1031-71309--f405459.html#q405459
[18] Vgl. "Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten § 82 SGB X i.V.m. § 7 BDSG" (ZKJ Heft 6, 2013, S. 253-260)  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Kindschaftsrecht_und_Jugendhilfe_ZKJ_6_-_2013_Schadensersatzpflicht_wegen_unzulaessiger_Erhebung_von_Sozialdaten.pdf
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