27. Aug 2015

CIAntology- Admin.-Tech. bzw. org. psychopathogene, Familienbeziehungen zersetzende Datenkriminalität in der Jugendhilfe- / Sorgerechtspraxis auch in Bremen

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 
Saalfeld, den 21. August 2015
 
An die
Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
-Frau Anja Stahmann höchst persönlich-
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Fax: 0421 496 4152
 
Betr.: CIAntology- Admin.-Tech. bzw. org. psychopathogene Datenkriminalität unter anderem in Jugendämtern. Allgemeine Datenschutzanfragen zur Kriminalitäts-/ Gesundheitsprävention. Beratungsangebot.
 
 
Sehr geehrte Frau Senatorin Stahmann,
 
ich nehme –zunächst unglaublich erscheinende- Vorgänge in diversen Jugendämtern im In- und Ausland zum Anlaß, auch Sie anzuschreiben.
Es geht um illegale- GGfeindliche- Verwaltungspraxis z.B. in Gestalt unrechtmäßiger Datenspeicherungen nach illegalen Daten-/Gerüchteübermittlungen (auch von kriminell agierenden Familienrichtern hinter dem Rücken Betroffener ausgereicht)  aus nichtöffentlichen Verfahren heraus. Betroffene reagieren beunruhigt darüber, daß solche Daten/ Gerüchte in Landratsämtern gespeichert –und zu irgendetwas benutzt- werden und daß sie oft (wie z.B. in Eisenberg bei Jena/ Thüringen) keine Möglichkeiten haben, in solche Datensammlungen/ Loseblattsammlungen Einblick zu nehmen[1].
 
Das Selbstverständnis der Sozialarbeit hat sich ja gemäß strategischer Vorgaben von  Umerziehern/Kolonisatoren  angloamerikanischer Provenienz gewandelt[2], sodaß Betroffene (Kinder, Eltern) oft zu Objekten von Willkürmaßnahmen– z.B. der informationellen Fremdbestimmung bzw. des Etikettenschwindels - herabgewürdigt und Opfer von Kriminellen werden, welche hinter dem Deckmantel besonderer Wohltätigkeit mit Kindern nichts weiter als „Kasse machen“ bzw. das „Geschäft mit der Wohlfahrt“[3] betreiben. Auch norddeutsche Jugendämter gerieten immer wieder in die Schlagzeilen z.B. bei Kindeswegnahmen nach pseudowissenschaftlich/ willkürlich medikalisierender bzw. psychiatrisierender Etikettierung („Erziehungs-Unfähigkeit“)  durch kaltherzig agierende Jugendamtsbedienstete und Komplizen z.B. unter Psycho-Fachvertretern[4].
 
Unser Verein befaßt sich bundesweit auch mit diesen Erscheinungsweisen von Leid bringender -und vermeidbare Gesundheitsrisiken sowie Kosten verursachender– Korruption, unter anderem im Rahmen von allgemeinen Anfragen in Verwaltungen und Parlamenten[5].
 
Wir hörten unter anderem von Veränderungen in der Verwaltungspraxis auch in Bremer Amtssstuben nach „strategischer“ Falschberatung durch die global irreführende Firma „Roland Berger Strategy Consultants“, dessen Namensgeber (Ziehsohn der berüchtigten „Boston Consultants“) mir nicht antwortete auf die vor Jahren wiederholt gestellte Frage, ob er „Scientologe“/Pseudologe bzw. CIAntologe/ „Clear Germany“- Verschwörer gegen die Grundordnung ist bzw. solche Methoden einsetzt[6].
 
2004-2009 deckten wir  ein evident CIA- bzw. „scientology“artiges Komplott in Bayern auf, das Eltern und Kinder zu Objekten desinformationeller Fremdbestimmung herabwürdigt, psychopathogen und auf Liebes- bzw. Familienbeziehungen zerstörerisch (auch kriminogen) wirkt: „Für unser Land. Für die Landeskinder“[7].
Eine offizielle Desinformations- Broschüre des bayerischen Landesjugendamtes („Trennung und Scheidung“[8]) und z.B. ein vergleichbares Dokument aus Thüringen spielen in dem Zusammenhang eine wichtige propagandistische Rolle und scheinen noch immer ihre –für Familien oft verheerende- Wirkung in Köpfen von Fachkräften der Jugendhilfe und z.B. auch von so genannten „Anwältinnen des Kindes“ zu entfalten.
 
Der Inhalt solcher Propagandaschriften basiert aus humanwissenschaftlicher Sicht  auf gesundheitsgefährdender Pseudowissenschaft bzw. auf scientologisch-totalitärer „Kooperations“-Ideologie, welche wir z.B. (auf verwandtem Gebiet) von dem Irreführer Fthenakis[9] kennen und die gerade von berufener Seite unter Beschuß kommt, denn: „Die Kindheit ist unantastbar“[10].
 
 
Falls Sie das alles -entsprechend Ihrer Amtspflichten und vor dem Hintergrund Ihrer speziellen Berufs- Ausbildung - interessieren sollte (wovon ich ausgehe), so bitte ich Sie, in Ihren Letztverantwortungsbereichen zunächst in Erfahrung zu bringen:
 
 
1.  Gehen in Jugendämtern Ihres Verantwortungsbereiches  Kopien kompletter - an das Familiengericht adressierter - Parteischreiben aus nach § 170 GVG nichtöffentlichen familienrechtlichen Verfahren (gem. §§ 1671 bzw. 1684 BGB u.ä.) ein[11]?
2.  Gehen dort auch Kopien Psychologischer oder Psychiatrischer Sachverständigen- Gutachten über Familienmitglieder ein, die im Auftrag des Familiengerichts erstattet wurden und an dieses adressiert sind?
3.  Sind die Betroffenen darüber -Ihrer Kenntnis zufolge- von einem Richter in rechterheblicher Weise aufgeklärt worden und auch damit einverstanden?
4.  Werden die unter 1. und 2. genannten Schriftstücke von den Jugendamts- Mitarbeitern tatsächlich gelesen und fachkundig ausgewertet?
5.  Auf welcher Rechtsgrundlage (nach SGB VIII) und mit welchem Zeitbudget sowie zu welchem Zweck geschieht das?
6.  Welche berufliche (juristische bzw. psychologische) Qualifikation wird zu diesem Zweck vorgehalten?
7.  Werden die unter 1. und 2. genannten (nicht an das Jugendamt adressierten) Schriftstücke in den  Jugendämtern gespeichert/ abgeheftet?
8.  Auf welcher genauen Rechtsgrundlage (nach Landes- DSG bzw. SGB VIII) wird –  nach Ihrer Überzeugung - so verfahren?
9.  Über welchen gesetzlichen Zeitraum werden die unter Punkt 4 gemeinten Schriftstücke in den Jugendämtern gegebenenfalls aufbewahrt?
10. Wie erfolgt  die demokratisch-rechtsstaatliche bzw. behördliche Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen für Jugendämter in Bremen? Muß sich jeder Bürger selber kümmern und z.B. an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden?
11. Wem sollen die Bediensteten der Fachbehörden (gesetzlich schweigepflichtig gemäß § 203 StGB) die Berechtigung zur Erteilung von Schweigepflichtentbindungen zusprechen, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit DRITTGEHEIMNISSE (vgl. DITTRICH[12] und aktuelle Bundestags-Petition[13])  anvertraut oder sonst bekannt werden? Es geht speziell darum, daß ja oft eine Mutter über einen Vater (und umgekehrt) bzw. ein Kind irgendwo (z.B. im Kindergarten) über seine Eltern etwas aussagt, was den Soz.Päds. im Amt zu Ohren bzw. unter die Augen kommt. Tragen Amts- Mitarbeiter –wie in Eisenberg/Thüringen- unverbürgte Nachrichten weiter?
12. Dürfen Jugendamtsbedienstete in Bremen auch geschäftsunfähige bzw. beschränkt geschäftsfähige Minderjährige aushorchen („anhören“) bezüglich ihrer bzw. der Angelegenheiten ihrer Eltern bzw. ihrer Familie[14]? Wie ist ggf. die Rechtsaufklärung (z.B. bezüglich der wechselseitigen Beistandspflichten gem. § 1618a BGB und  des damit ja in Verbindung stehenden Auskunftsverweigerungsrechts sowie des Erbschafts-Verwirkungsrisikos) geregelt?[15]
13. Haben Betroffene in Ihrem Verantwortungsbereich jemals Schadensersatzforderungen gemäß Landes- DSG/BDSG bzw. SGB erhoben[16]?
Ich bitte Sie hiermit, zunächst alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, z.B. nach Rücksprache mit  dem Rechtssenator und einem ernsthaft arbeitenden/ vom Menschen her denkenden Beauftragten für den Datenschutz.
 
Im Interesse der Bürger/ Eltern/ Kinder/ Steuer-Kassenbeitragszahler bitte ich Sie, sich bald einmal telefonisch hier zu melden, damit ich Ihnen die skizzierte CIAntologytypische Verirrung mit anzunehmender org. Datenkriminalität in womöglich auch Ihrem Verantwortungsbereich (sowie die Risiken bzgl. Haftung und Ansehen) bewußt machen kann.
 
Bitte geben Sie mir umgehend eine persönliche  Lesebestätigung.
 
Mit frdl. Grüßen
 
 
 
 
Dipl. med. W. Meißner
Anlage (1 Seite): Zweck der allgemeinen Datenschutzanfrage
 

 
[1] Vgl. z.B. Äußerungen des Eisenberger Amtsleiters Paul und des Rechtsreferenten Kuske  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF20072015_0001.pdf bzw. http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF20072015_0002.pdf
[2] Vgl. den  Inhalt des Essays von Prof. Dr. rer. nat. KLENNER, Oerlinghausen: http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
[3] Vgl. diesbezüglich Dokumentationen des öff. rechtl. Fernsehens zu bundesweit –nicht nur in Neukölln https://www.youtube.com/watch?v=NtZRIKd_FSg   - zu beklagenden Verhältnissen  struktureller scientologyartiger Kriminalität in PPP, z.B.:  https://www.youtube.com/watch?v=yPf5ONcIUNo
[4] Vgl. das leider auch in Sachsen agierende Psychoterror-Netzwerk/PrivatCIA  „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG) / Kritik im „Flugblatt wider die GWG“ http://betroffene-eltern.com/Online%20Grafiken/Flugblatt%207,%2025.9.09.pdf und vorher (folgenlos) in der ARD (Plusminus, 2001): https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY .
[5] Exemplarisch: Bis heute unbeantwortete(sic!) Anfrage bei Volker Bouffier jun., CDU Gießen: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_bouffier-1073-55096--f369734.html#q369734
[6] Vgl. das auffällige Schwiegen des CSU- Funktionärs Beckstein auf 2011 öffentlich gestellte Fragen um das Thema „Überliste die Großen. Und den Staat…“ http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenther_beckstein-512-11182--f243090.html#q243090
[7] Die bayerische Landesregierung (CSU) schweigt hierzu noch, vgl. Schweigen des Prof.Dr.iur. BAUSBACK:http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f429100.html#q429100
[8] Auszug der Auflage 2004 mit kritischen Hinweisen/Anmerkungen im Netz als Documenta barbarica: http://www.bss-by.de/docs/DokumentaBarbarica.pdf
[9] Dieser ist gerichtbekannt schon auffällig geworden mit der implizit  hochstaplerischen Einlassung, „kein deutscher Richter würde es wagen“, gegen seine Beurteilungen bzw. die seiner Leute zu entscheiden, denn  man habe Richterstatus. Seinen auf dem Laborschild noch 2011 lesbar gewesenen Behauptungen, er sei Therapeut (für Erwachsene, Kinder und Familien!), steht bis heute das Fehlen üblicher  Qualifikations-Nachweise bzw. Bestätigungen staatlicher Stellen entgegen. Noch im Juni 2015 ließ  er öffentlich unwidersprochen über sich behaupten, er sei einmal Lehrstuhlinhaber in Augsburg gewesen, wo er in Wahrheit lediglich als Honorarkraft künftige Soz.- Päds.  beeindruckt haben soll. Der- vor dem Psych-Agenten noch immer kuschenden– Bayerischen Staatsregierung ist bekannt, daß das Kürzel „IFP“ eigentlich für „International Fthenakis Project“ steht. Informationelle Kunden von Bayern alpha erfuhren, daß Fthenakis in den 60ern von dem Straf- und Ostrechtler MAURACH gezielt angeworben wurde, der seinerzeit unter Druck der so genannten „Linken“ geriet. Diese soll  den 1941 zum Straf- / Ostrechts-Professor in Königsberg Berufenen und nach der Wende 1945  in München auf die Füße Gefallenen einen Nazi- Prof. genannt haben. Näheres über den  viel fliegenden „Bildungsplaner“ (eigentlich:  Bildungsverweigerer)  erfahren Sie gern bei uns, vgl. –von MdB Claus unbeantwortete - Fragen zur egozentrischen Erkenntnistheorie des Dr. mult. F., der seinen Prof.- Titel als Reimport nun angeblich zurecht führt: http://www.abgeordnetenwatch.de/roland_claus-778-78061--f414344.html#q414344 ..
[10] BELTZ- Verlag Weinheim und Basel,  2014. Autor: Dr. med. Herbert Renz-Polster, Kinderarzt: „Wir brauchen keine totale Pädagogik, sie sollte uns vielmehr Angst machen.“
[11] Vgl. z.B. die Auswahl von Dokumenten desinformationeller Fremdbestimmung aus Eisenberg, Nürnberg, Gelsenkirchen http://www.wilfriedmeissner.de/dokumente-desinformationeller-fremdbestimmung/
[12] Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9. Aus einer Besprechung: "Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss."
[14] Vgl. unsere Stellungnahme im Fall einer 6jährigen (in Nürnberg verhandelt): http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Stellungn_Verein_Antikorruption_wg_Anhoerung_Minderj.pdf
[15] Unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister FRIEDRICH (CSU), MdB, hält diese Angelegenheit für  interessant und versprach 2013 Klärung. Trotz Nachfragen im Februar 2014 hat er diese aber noch nicht vorangebracht: http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_friedrich-778-78111--f416183.html#q416183 . Bitte beachten sie hierzu auch: Unmündige bzw. Personen,  die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 1 Z 1 JGG) und eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, können aufgrund der für sie unwiderlegbar gültigen Rechtsvermutung der Unreife in keinem Fall bestraft werden (§4 Abs. 1 JGG), vgl. auch das beredte Schweigen des früheren BGH-Richters
Wolfgang Neškovic  -seit 17.9.2013- auf die Fragen des Herrn Bernd Rieder http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovic-1031-71309--f405459.html#q405459
[16] Vgl. "Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten § 82 SGB X i.V.m. § 7 BDSG" (ZKJ Heft 6, 2013, S. 253-260)  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Kindschaftsrecht_und_Jugendhilfe_ZKJ_6_-_2013_Schadensersatzpflicht_wegen_unzulaessiger_Erhebung_von_Sozialdaten.pdf
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