11. Aug 2015

Prof. Nedopil (Causa Mollath/Leipziger)

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
Verein Antikorruption/ Reformation 2014
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
www.wilfriedmeissner.de
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 06.08.2014
Herrn
Prof. Dr. Norbert Nedopil 
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie 
der Ludwig Maximilians Universität München 
Nußbaumstr. 7, D-80336 München 
Tel.: 089 4400 52701 Fax: 089 4400 53398


Sehr geehrter Herr Kollege Nedopil,


in Ihrem SZ- Interview („Moral spielt für mich keine Rolle“[1]) hatten Sie im Jahre 2012 geäußert, Sie  würden nie eine forensische Begutachtungsprozedur über sich ergehen lassen.
Zur Begründung  sagten  Sie damals:
„Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.“
Über den Wunsch des Herrn Gustl Mollath, Sie mögen sich im laufenden Wiederaufnahmeverfahre nicht mit in die Verhandlung setzen und ihn begutachten, haben Sie sich m.W. hinweggesetzt.


Ich habe hierzu Fragen:
1.  Durfte Herr Leipziger ein Gutachten abliefern, das Behauptungen zu Befunden, Diagnose und Prognose enthielt, ohne selber exploriert und sonst untersucht zu haben?
 
2.  Würden Sie sich denn ggf. heute – anders als 2012 – von Dr. Leipziger oder einem anderen „Forensiker“ untersuchen lassen?
 
3.  Falls Sie das weiterhin nicht zulassen wollten: Was würden Sie tun, wenn ein Richter (z.B. in einem Zivilprozeß / Schadensersatzprozeß) einfach anordnete, ein Gutachter seiner Wahl solle – auch ohne Ihr informiertes Einverständnis – im Gerichtssaal sitzen und hinterher (ohne Exploration usw.)  ein medizinisches Attest als „Gutachten“ oder „Stellungnahme“[2] über Sie  abliefern zur Beantwortung der Frage nach Ihrer vielleicht von irgendwem angezweifelten Prozeßfähigkeit[3]?
 
4.  Was hätte Ihnen – Ihrer Überzeugung zufolge – denn gedroht, hätten Sie neulich auf Herrn Mollaths Wunsch – und den Befangenheitsantrag des Anwalts Strate – Rücksicht genommen und den Observationsauftrag an das Gericht zurückgegeben unter schlichtem Verweis z.B. auf den Primum-Nihil-nocere-Grundsatz?
 
5.  Welche Rolle spielen Geist und Buchstaben der Deklaration von Hawaii allgemein (von dem Fall Mollath abgesehen) in Ihrem Beziehungsverhalten gegenüber  Probanden bzw. Patienten? Wurde irgendwann Ihrer Kenntnis nach offiziell (oder geheim) eine Abkehr von den in der Deklaration enthaltenen (und z.B. von I.BARBEY noch klar vertretenen) ethischen Basis-Forderungen beschlossen, die doch auch im Einklang stehen mit denen der Berufsordnung und des Hippokratischen Eides?
 
Um eine zeitnahe Antwort bitte ich Sie – der Sie  Professor/ öffentlich Bekennender, Beamter und Facharzt sind - hiermit höflichst, nachdem ich mir Ihr Vorgehen  im Fall Mollath bisher überhaupt nicht erklären – und auch Ihr Desinteresse an Moral nicht verstehen - kann.
 
Mit frdl. kollegialem Gruß
 
 
Dipl. med. W. Meißner
 
 
 
 
 
[2] Eine solche sollen Sie am 25.07.2014 abgegeben haben (M.RIEBE, Nürnbergwiki): http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_(Wiederaufnahmeverfahren)#Donnerstag.2C_24._Juli_.2812._Tag.29: Zitat: „Ursula Prem urteilte: „Er pathologisiert Mollath genau in dem Maße, welches notwendig ist, um seine Kollegen zu exkulpieren““
[3] Bekanntlich hat sich bzgl.  § 56 ZPO z.B. ZOLLENKOPF tiefgründig Gedanken gemacht https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/kontakt  
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