26. Mai 2016

anonyme Nanny-State-Strukturen in Bad Langensalza? Fragen zu organisierten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Sehr geehrter Herr Meißner,
 
anbei erhalten Sie die Antwort des Vorsorgezentrums für Kinder auf Ihre Anfrage.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
PD Dr. med. Dagmar Rimek
Abteilungsleiterin
___________________________________________________
THÜRINGER LANDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ
Abteilung 3 | Gesundheitsschutz
Tennstedter Straße 8/9 | 99947 Bad Langensalza
www.tlv-thueringen.de
 
Von: Wilfried Meißner [mailto:wm.akr2014@gmail.com]
Gesendet: Sonntag, 24. April 2016 15:27
An: TLV Abteilung3
Betreff: PD Dr. med. habil. Dagmar Rimek/ ´wegen Vorsorgeuntersuchungen/ Kinderschutz
 
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Antikorruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 24. April 2016
Frau  PD Dr. med. habil. Dagmar Rimek
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
(Abteilung 3/ Kinderschutz)
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Fax:0361 57-3815033
 
Betr.: Gibt es eine Evluation zum „Kinderschutz“? Fragen.
 
Sehr geehrte Frau Kollegin Rimek,
mich erreichen immer wieder einmal Hinweise auf Probleme z.B. mit Jugendämtern, wo oft – z.B. im Zusammenhang mit Sorgerechtspraktiken-unter dem bloßen Vorwand des „Kindewohls“  in bedenklicher – und potentiell psychopathogener, konflikterzeugender bzw. konfliktverschärfender und beziehungsdestruktiver Weise mit Daten / Gerüchten (und dem Vorbringen der Eltern) umgegangen wird.
 
Darüber hinaus müssen wir ich zur Kenntnis nehmen, daß das früher weit verbreitete Vertrauen in unsere Tätigkeit (gemäß Berufsethik) nach  diversen Skandalen und bekannt gewordener „stillschweigender innerer Umpolung“ (gemäß unethischer „Vorteilslogik“)[1][1]  schwindet und Empfehlungen zu diagnostischen und prophylaktischen Prozeduren nicht mehr kritiklos beherzigt werden. Man muß sich immer öfter fragen lassen, ob man wirklich im Interesse der Patienten bzw. des Volkes handelt (vgl. § 1 BÄO) oder mehr im Interesse Dritter (z.B. des medizintechnisch-pharmakologischen Komplexes, zunehmend unter Einbeziehung politischer bzw. behördlicher Vorgaben?) bzw. des Eigennutzes.
 
Es gibt Eltern, welche auch vor diesem Hintergrund schon gar nicht verstehen, weshalb –dem Gesetz und Hinweisen auf Ihren Einladungsschreiben[2][2] entsprechend- Meldungen ausgerechnet an Jugendämter gehen müssen, wenn Eltern zu medizinischen Vorsorgeuntersuchungen ihrer Kinder nicht erscheinen, weil sie z.B. der Auffassung sind, daß sie
1.  ihre Kinder vor seelischen und körperlichen Unannehmlichkeiten –einschließlich Schmerzen- und Verletzungen durch Blutentnahmen- schützen sollten, solange die Kinder keine Krankheitszeichen haben,
2.  vom Nutzen der Vorsorgeuntersuchung für ihr Kind im Einzelfall noch nicht überzeugt und auch für regelmäßig angeführte statistische Argumente nicht offen sind, solange eine Entscheidung nach  Interessensabwägung (potentieller Nutzen der Vorsorgeuntersuchung /-Behandlung vs. denkbare Unannehmlichkeiten/ Schäden) im Zustand informierten Einverständnisses entweder nicht eingeräumt oder nicht akzeptiert (sondern mit Benachrichtigung des Jugendamtes „beantwortet“) wird.
Ich kann Eltern gut verstehen, welche mit dem Jugendamt (bzw. dem mächtigen Staatsapparat) überhaupt nichts zu tun haben wollen, weil sie z.B. den miserablen Ruf der Behörden kennen und weil sie dort zurecht keinerlei medizinische Kompetenz vermuten, die doch zur Sachbearbeitung gerade schwieriger Beratungs-Fragen (mit o.g. individuellen Abwägungen) und eine Art Supervision kinderärztlicher Tätigkeiten erforderlich wäre.
Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1.  Wie oft wurden Thüringer Jugendämter Ihrerseits schon darüber informiert, daß Kinder nicht zu Vorsorgeuntersuchungen gebracht wurden?
2.  Erfolgte Ihrerseits –aus ärztlicher Verantwortung heraus- vor der Benachrichtigung der Behörde eine Kontaktaufnahme zu den „säumigen“ Eltern?
3.  Was ist Ihnen bekannt bezüglich des Vorgehens von Jugendamtsbediensteten in Reaktion auf Ihre Nachrichten?
4.  Wie könnte -aus humanmedizinischer Sicht- idealerweise verfahren werden, wenn Eltern aufgrund ihrer individuellen Erfahrungen mit Staat und Medizin / „medizinisch-industriellem Komplex“ zu dem Schluß kommen, von den Präventionsangeboten keinen Gebrauch machen und ihre Kinder in eigener Verantwortung vor Ungemach schützen (und nur bei vorliegenden Beschwerden bzw. Auffälligkeiten zum Arzt gehen) zu wollen?
5.  Wurden Ihrer Kenntnis zufolge schon Eingriffe in die Elternrechte von Müttern oder / und Vätern vorgenommen, welche ihre Kinder lediglich nicht zu Vorsorgeuntersuchungen bringen wollten?
6.  Gibt es seriöse Untersuchungsergebnisse zu Fragen
a)  des nachweislichen Nutzens (aus der Perspektive des Kindes und der Eltern) und
b)  denkbarer Risiken von Vorsorgeuntersuchungen im Einzelfall?
c)  der Haftung für Schäden, welche im Rahmen von Prozeduren auftreten, die ohne Einschaltung des Amtes gar nicht ermöglicht worden wären?
Für eine vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen (und ggf. Übermittlung von Literaturhinweisen) wäre ich Ihnen dankbar verbunden.
 
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
 
W. Meißner
 

 
[1][1] So MAIO im Dt. Ärzteblatt vom 17.8.2015:  http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=171600
[2][2] Vgl. z.B.: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tllv/medizinaluntersuchung/vorsorgezentrumformulare/dokumente2013/2013-01-01_einladungu4.pdf
Antwort von Dagmar Rimek wegen Vorsorgeuntersuchungen / Kinderschutz
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