26. Mai 2016

Strafanzeige wegen Verschwörung, Bandenbetrug, Parteiverrat, Rechtbeugung, sytemische Korruption/ Strukturkriminalität

-------Originalmeldung-------
 
Datum: 05/26/16 09:26:08
Betreff: Srafanzeige wegen Verschwörung, Bandenbetrug, Parteiverrat, Rechtbeugung, sytemische Korruption/ Strukturkriminalität
 
 
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
c/o: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 25. Mai 2016
An die
Polizeidirektion Saalfeld
-Herrn Kriminaldirektor Dirk Löther persönlich-
Promenadenweg 9
07318 Saalfeld
Fax: 03671 561 599
Betr.: Strafanzeige und Strafantrag
Sehr geehrter Herr Kriminaldirektor Löther,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.
Beschuldigte:
1.  Rechtsanwalt Dr. Lutz Klose, August-Bebel-Straße 225 Bielefeld
2.  Staatsanwältin Kirsten Sauer, Staatsanwaltschaft Frankenthal (RLP), Emil-Rosenberg-Straße 2
3.  Richterin am LG Frankenthal, Frau Blankenhorn.
4.  drei namentlich bekannte Mitarbeiter der Kreisverwaltung (darunter das Ehepaar Potje) von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Vorwürfe: V.a. Bandenbetrug, Verschwörung.
Zu 1.: V.a. Nötigung. V.a. Parteiverrat, Mittäterschaft (u.a. durch pflichtwidriges Dienen, irreführende Aufklärung/ Rechtsberatung vor dem Verhandlungstermin, Unterlassen von Hilfe gegen Korruption der 4.)
Zu 2. Rechtsbeugung, vorsätzl. Strafvereitelung im Amt, falsche Verdächtigung.
Zu 3.:Rechtsbeugung. vorsätzliche Strafvereitelung im Amt
Zu 4. V.a. systematischen SGB II- Betrug/ Korruption/ Führen eines Kontos unter falschem Namen. Sabotage von seriöser Beratungstätigkeit (nach SGB VIII) durch Abgreifen von Sozialdaten (aus Sorgerechts- /Unterhaltsverfahren), auch Gerüchten, die –offenbar ohne Kenntnis des Landrats als Letzverantwortlichen- unter Mißachtung des DS- Prinzips der Zweckbindung und des § 64 Abs. 2 SGB VIII in andere Verfahren (zur Erstattung einer Strafanzeige falsch verdächtigenden Inhaltes) eingebracht werden, womit die Primäraufgabe des Jugendamtes konterkariert wird.
Tatzeitraum:  November 2015 (4.: schon vorher)
Geschädigte:
1.  Bernd Rieder Kurpfalzstraße 37, Maxdorf (RLP) und Familie
2.  Weitere  Familien/ Kinder
Zeugen:
1.  Zu der Korruption in der Kreisverwaltung (einschließlich Datenkriminalität/ Nutzung von Gerüchten u.a.) und allen anderen Vorgängen: Bernd Rieder.
2.  Ebenfalls wie 1: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Ettlingen (BW)
3.  Ebenfalls wie 2.: Rechtsanwalt Wolfgang Schrammen, Karben (H). Beide Rechtsanwälte wissen über die Ereignisse vor der Verhandlung Bescheid, verfaßten mehrere – von den Beschuldigten 1., 2. und 3. nicht beachtete Schriftsätze.
4.  Anzeigeerstatter (wird weitere öffentliche Aussagen machen und beantragt hiermit mündliche Vernehmung)
5.  Conny Krystek aus Bad Blankenburg, Esplanade 9, erlebte die Verhandlung vor dem LG Frankenthal am 30.11.2015.
6.  ein Mitglied der Familienpartei RLP,.ein Herr Engel (Adresse bekannt) Der Mann übermittelte mir handschriftlichen Protokollnotizen, welche in wichtigen Teilen dem offiziellen Gerichtsprotokoll widersprechnen  bzw. es in wichtigen Details ergänzen.
Skizzenhafte –unvollständige- Tatsachenschilderung:
Ich erlebte am 30.11.2015 eine mündliche Verhandlung  beim Landgericht in Frankenthal (Az 5101 Js 2600/11). Der Angeklagte versuchte dabei vergeblich, mich als Beistand zu benennen, weil er zuvor (wenige Tage vor dem Termin, bei einem kurzen Besuch der Kanzlei in Bielefeld) von dem Beschuldigten KLOSE „über den Tisch gezogen worden“ bzw. zur Unterschrift genötigt worden war.
Sinngemäß soll der Rechtsanwalt geäußert haben, eine Mandatierung ohne Beschränkung auf die Tatfolgen werde unweigerlich zur Folge haben, daß der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt werde. Er kenne die Verfahrenspraxis in Frankenthal ganz genau.
Dabei hatte der Beschuldigte, der mehrere Monate lang über den Akten gesessen hatte, noch am 13.11.2015 schruftluch geäußert, er werde „die Einstellung des Verfahrens beantragen“, „allein wegen des Tatablaufes“.
Beweis: Schreiben an den Mandanten in der Anlage 1
Herr Rieder erkannte erst auf der Rückfahrt (spätestens im Verlauf eines Telefonates mit mir, das er im Beisein des Zeugen Schrammen führte), daß seine Unterschriftleistung als eine Art Geständnis verstanden werden konnte. Nach dem Erkennen seines Irrtums versuchte der Angeklagte bereits am Tag nach seinem Besuch in Bielefeld den Mandantenvertrag zu kündigen, schickte SMS und trug seine Entscheidung auch während der Verhandlung vor, berichtete auch über die Inhalte seiner SMS-Botschaften vorher. Er sei nicht schuldig, wolle die Motive seines Tuns endlich beachtet wissen und mich als Beistand vortragen lassen. Er drang damit aber bei den Beschuldigten Sauer und  Blankenhorn überhaupt nicht durch. Auch ein Antrag auf Entpflichtung des Rechtsanwaltes wurde nicht bearbeitet, eine handschriftlich zu Protokoll  bei Gericht eingegebene Erklärung unbeachtet gelassen. In einer Prozeßpause „bearbeitete“ die Richterin den Angeklagten, Herrn Rieder, ganz allein und schickte mich weg. Wie mir Herr Rieder später glaubhaft versicherte, wurde ihm auch dabei keine Rechtsgrundlage genannt, welche die Rücknahme eines einmal vor der Verhandlung abgegebenen Schuldeingeständnisses und Kündigung des Mandantenvertrages verunmöglichen würde.
Die beschuldigte Staatsanwältin behauptete in ihrem Plädoyer expressis verbis, die Motive des Angeklagten nicht zu kennen. Diese Motive würden auch nicht interessieren. Es ginge „nur noch um die Strafzumessung“. Denn  schließlich habe der Angeklagte ja – durch Unterschriftsleistung unter den Mandantenvertrag- gestanden…
Ebenso wie die Staatsanwältin interessierte sich die Richterin nicht für den Vortrag des Angeklagten, der vergeblich darauf beharrte, daß die Vorinstanz auch das Vorliegen des wesentlichen Tatbestandsmerkmal zu § 170 StGB gar nicht geprüft hatte.
Desweiterehn interessierten sich die Juristen nicht für die aktenkundigen schriftlichen Ausführungen der beiden Rechtsanwälte Saschenbrecker und Schrammen, wollten von dem Angeklagten nicht hören, daß es in der Kreisverwaltung offenbar dunkle Kanäle des Geldflusses gibt. Unterhaltszahlungen Unterhaltspflichtiger kommen deswegen zum Teil gar nicht bei dem Unterhaltsberechtigten an und die Beschuldigten zu 4. hüllen sich in Schweigen, sabotieren ihre gesetzlichen Primäraufgaben der Beratung und Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen. Meine gelegentlich vernehmbaren Einwürfe, daß man hier doch der Korruption nachgehen und den Angeklagten wirklich zu Wort kommen lassen müsse, wurden weder von dem –jegliche Initiative zugunsten seines Mandanten vermissen lassenden- Rechtsanwalt Klose noch von den anwesenden beschuldigten Institutionsjuristen aufgegriffen.
Erst am 28.01.206 meldete sich die beschuldigte Staatsanwältin zu Wort und gab nun doch vor, sich für den Hintergrund meiner Vorwürfe zu interessieren.
Beweis: Kopie des Schreibens dieser Dame[1] in der Anlage 1.
Antrag
Ich beantrage sorgfältigste Sachbearbeitung durch Beamte, welche – anders als die Beschuldigten – die Bereitschaft erkennen lassen, den Dingen auf den Grund zu gehen und die auch nicht vor organisierter Kriminalität zurückschrecken, welc
he – eindeutig- scientologyartige/höchst menschenverachtende und verfassungsfeindliche Charakteristika – im sinne einer Verschwörung gegen die Grundordnung und die Mitmenschlichkeit - aufweisen. Bitte übermitteln Sie zeitnahe die Kontaktdaten des federführenden Ermittlers.
Grund: Ich möchte weitere Angaben machen und Beweise übermitteln.
Sollte Ihnen irgend  etwas unklar sein, bitte ich sie um Rückruf.
Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. W. Meißner

2 Anlage (3 Seiten)
 
 
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[1] Das Schreiben findet sich auch als Anlage in einem an die Bundestagsabgeordnete M. RENNER gerichteten  und veröffentlichten Schreibens vom 4. Februar d. J.: http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-andere-funktionaere/scientology-ciantology-conspiracy-uncloaked-796-erinnerung-an-herrn-budler-frau-mdb-martina-renner-wegen-rechtsextremistisch-totalitaerer-geheimdienstartiger-sorgerechtspraxis-gespraechswunsch.html

 
Strafanzeige an die Polizei Saalfeld, Dirk Löther
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