01. Okt 2015

An Herrn Kuske (Justiziar des Jugendamtes Eisenberg SHK) wegen illegaler Hinzuziehung von Jugendamt in Vollstreckungsverfahren (Ordnungsgeld)

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Landratsamt Saale-Holzland
Jugendamt
Thomas Kuske
Im Schloß
07607 Eisenberg
per Telefax an: 036691- 70 747

XXXX XXXX, den 01.10.2015


In Sachen: XXXX XXXX betrifft Verfahren XX XXX/XX am AG Stadtroda

 

Sehr geehrter Herr Kuske,

ausweislich ihrer Schreiben vom 25.08.2015 in den Verfahren XX XXX/XX (betrifft Umgang), sowie XX XXX/XX (betrifft elterl. Sorge) an das Oberlandesgericht Jena hat das Jugendamt des Saale-Holzlandkreises das Sachgebiet Rechtsangelegenheiten gebeten, den gerichtlichen Schriftverkehr in diesen Angelegenheiten zu führen. Diesbezüglich wird erbeten mitzuteilen, welchen Sachzweck und welche datenschutzrechtliche Grundlage es hierfür gibt.

Wird seitens des Jugendamtes beabsichtigt, dass Sie als Justiziar auch den Schriftverkehr in der vorbezeichneten Angelegenheit (XX XXX/XX) führen?

Nach Inaugenscheinnahme der Verfahrensakte am Amtsgericht Stadtroda wurde festgestellt, dass Richter Daum, in Ermangelung einer Rechtsgrundlage, wiederum die Jugendamtsbedienstete Noth zu einem Termin am xx.xx.2015 lud. Der Termin wurde zwischenzeitlich wegen Ablehnung des Richters abgesagt.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die Mitwirkung des Jugendamtes in einem Vollstreckungsverfahren gem. § 89 FamFG überhaupt nicht vorgesehen. Sollte das Jugendamt an einem Termin eines solchen Verfahrens „teilnehmen“, würden hierdurch datenschutzrechtliche Interessen der Beteiligten – Privatgeheimnisse – verletzt werden. Es wird insoweit begründend auf die Anlage 1 verwiesen.

Bitte teilen Sie in diesem Zusammenhang mit:

1. ob Sie dem Gericht bereits mitgeteilt haben, dass eine Mitwirkung des Jugendamtes in einem Vollstreckungsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen ist und die Jugendamtesbedienste, die im Übrigen nicht auf die Frage antwortete, ob sie früher bei der Staatssicherheit tätig war, an Verhandlungsterminen schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht teilnehmen wird.

2. welche Unterlagen Ihnen aus dem Verfahren durch das zuständige Gericht zur Verfügung gestellt wurden.

Für eine Beantwortung dieses Schreibens wird sich intern der 07.10.2015 vorgemerkt.

Hochachtungsvoll

 

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Anlage: 1 - Essay über die Mitwirkung des Jugendamtes in Abgrenzung an die Verfahrensbeteilung in Kindschaftssachen

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