15. Okt 2015

Petitionsausschuß Thüringen wegen -vermutlich nicht legaler- Diskriminierung von Fachärzten durch Verwaltungsleute und wegen institutionalisierter CIAntology-Toleranz

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Antikorruption. Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner,
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld (Korrespondenzadresse)
Tel.:03671 528932 bzw. 0170 1143 471
Saalfeld, den 25. September 2015
An den
Thüringer Landtag
Petitionsausschuß
-zu Händen des Letztverantwortlichen unter den Beamten-
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 37 72076
Fax: 0361 37 71050
Petition zur Beendigung rechtsstaatswidriger Diskriminierung von Ärzten
Der Landtag möge beschließen:
Der Letztverantwortliche der Landesverwaltung hat darzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage es einem Beamten des Landesverwaltungsamtes erlaubt ist, unter Psychiatern  zu  diskriminieren.
Tatsachen
Weil ich mich im Mai 2011 weigerte, mir die von einem Beamten des Verwaltungsamtes bloß behaupteten Eignungszweifel zu eigen zu machen und deswegen um eine psychiatrische Untersuchung bei dem Facharzt des Vertrauens des Beamten zu bitten, ruht meine Approbation seit dem Juni 2011. Schriftliche Zeugenaussagen meiner Kollegin Burmeister (Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie), bei der ich angestellt bin, wurden konsequent nicht beachtet.
Auf die Anfang diesen Jahres gestellte Frage nach den Bedingungen, unter denen das Ruhen der Approbation aufgehoben werden könnte, erfuhr ich seitens der Behörde, ich müßte mich der geforderten Untersuchung bei einem von Leuten des Landesverwaltungsamtes benannten Gutachter unterziehen.
Mit Schreiben vom 19.03.2015 verlangte ich schriftlich Auskunft über die rechtliche Grundlage für die – von Nichtrichtern vorgenommene- Diskriminierung unter den Psychiatern.
Da keine Antwort einging, wandte ich mich am 4. Juni an das Innenministerium (bzw. den Innenminister) mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Zu dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, aus der ich unten  zitiere, erhielt ich bislang noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Daher ist meiner Ansicht nach nun eine parlamentarische Untersuchung angezeigt.
Diese erfolgt im öffentlichen Interesse, weil staatliche Willkür –z.B. Modus CIAntology- nicht erlaubt wäre.
 
Ich bitte daher wie immer um sorgfältige Mühewaltung
Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. W. Meißner
PS: Wortlaut meiner bei Innenminister Dr. iur. Poppenhäger eingegebenen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Letztverantwortlichen des Landesverwaltungsamtes:

 
 
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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: w m <wka.meissner@googlemail.com>
Datum: 4. Juni 2015 um 16:04
Betreff: Herrn Staatsminister Dr. iur. Poppenhäger, Erfurt, persönlich wegen Berufsverbots Modus CIA/CIAntology/"Privatstasi": Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Letztverantwortlichen des Landesverwaltungsamtes Fwd: Thüringer Landesverwaltungsamt: Anfrage wegen administrativer Diskriminierung /Privilegierung von Ärzten und wegen institutionalisierter CIAntology-Toleranz,
An: poststelle@tmik.thueringen.de
Cc: ...
 
Dipl. Mediziner Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
-bis zum Beweis des Gegenteil politisches Berufsverbot wegen CIA-/CIAntology- Gegnerschaft-
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.: 03671 528932 / 0170 1143 471
Saalfeld, den 04. Juni 2015
An Herrn
Staatsminister Dr. iur. Poppenhäger
-persönlich-
Thüringer Innenministerium
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Tel:  0361 37-900
Fax:  0361 37-93111
Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Letztverantwortlichen des Landesverwaltungsamtes
Sehr geehrter Herr Minister,
hiermit beschwere ich mich über den Letztverantwortlichen beim Landesverwaltungsamt in Weimar.
Dorthin hatte ich am 22. Mai unter dem Az. 550.22.6281-BÄO/2010 eine Anfrage wegen Diskriminierung von Ärzten gerichtet, nachdem  die Referatsleiterin Lorenz  im Auftrag eines Ungenannten –womöglich des Herrn Präsidenten- vorgetragen hatte, ich müßte mich einer Untersuchung bei einem von der Behördenseite benannten Gutachter unterziehen, um die Voraussetzungen für das gegen mich ausgesprochene Berufsverbot ggf. aus der Welt zu schaffen. 
Ich äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Forderung, mit der der Auftraggeber der Frau Lorenz ja weiterhin die schriftlich mitgeteilten Feststellungen der Fachärztin Dipl. med. Burmeister (vom 31.5.2011 wie vom 3.11.2011, Kopiens. Anlage) ebenso vom Tisch wischt wie deren mündlich am 30.8.2011 in Saalfeld gegenüber dem damaligen Abteilungsleiter Arndt vorgetragenen -gleich lautenden- Äußerungen.
Ich sah und sehe eine Art Diskriminierung zu meinem und zum Nachteil von Frau Dipl. med. Burmeister (und von Patienten), deren Hintergrund nie transparent gemacht wurde.
Die Diskriminierung ist verbunden mit einer Privilegierung von Ärzten, welche das  Vertrauen von Nichtärzten –im Gegensatz zu anderen approbierten Fachärzten– aus unerfindlichen Gründen angeblich haben.
Diese Art von Diskriminierung -bzw. von Privilegierung- bestimmter Ärzte durch Behördenvertreter steht nach meiner Überzeugung überhaupt nicht mit Geist und Buchstaben der Thüringer Verfassung im Einklang. 
Sie erfolgt offensichtlich willkürlich bzw. nach intransparenten Kriterien und nützt vorliegend objektiv dem -von mir angegriffenen- GGfeindlichen Weltbandenbetrugs- und „Clear Germany“- Verschwörungssystem „Scientology“/CIAntology, dem gegenüber die Verantwortlichen der Behörde eine Art institutionelle Toleranz[1] an den Tag legen.
Ich forderte den Letztverantwortlichen am 22.5.2015 auf, mir binnen 14 Tagen zu antworten, hörte aber seither gar nichts.
Meine Beschwerde richtet sich nun sowohl gegen diese Untätigkeit als auch gegen  den zugrundeliegenden Sachverhalt der befremdlichen –willkürlichen- Privilegierung von Psychiatern durch objektiv scientologyartig (verlogen, Persönlichkeitsgrundrechte mißachtend bzw. privatstasiartig) agierende Behördenleute nun Ihres Verantwortungsbereiches.
Mit frdl. Gruß
 
Dipl. med. W. Meißner

PS: Interessanterweise gehört zu den Privilegierten unter den Ärzten einer (Prof. Adler, Chefarzt und Geschäftsführer in Mühlhausen), der mir seit Jahren nicht auf die Frage antwortet, ob er zu der Privatstasi gehört und ein anderer (Dr. Serfling, Chefarzt, Weimar), der mir nicht antwortet auf die Frage, ob er seinen Probanden eine Komplettvideografie des Untersuchungsgespräches erlaubt, wie ich das in meiner 2005 öffentlich gemachten Bayreuther Transparenzinitiative begründet vorschlug. Die beiden privilegierten Fachärzte, denen die Nichtärzte in Weimar angeblich vertrauen, haben womöglich – jeder in seiner Weise- etwas Wichtiges zu verbergen. Wissenschaftsübliche Transparenz und Offenheit im kollegialen Umgang jedenfalls sind ihre Stärken eher nicht.
Anlage: 2 Seiten
 
 
 
[1] [1] Der Begriff der institutionalisierten Scientology-Toleranz stammt von dem US-amerikanischen Rechtsanwalt Graham Berry, der die Unterwanderung des US-Rechtsstaates durch „Scientology“/ CIAntology seit Jahren –mit wohl  zunehmendem Erfolg- öffentlich zu machen versucht.
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Ich empfehle einen Besuch auf den Seiten des  Ex-"Scientologen" (GO/OSA) McCLauhry (https://mikemcclaughry.wordpress.com/the-reading-library/scientology/scientology-roots/scientology-roots-chapter-twenty-one-the-first-scientologists-and-their-masters/): 

"... People in Scientology have been programmed to think and act according to the false dictates within the subjects. They do not see, think and act as themselves, they use the false data in Scientology to see, decide and act for them.
But always with a false outward picture painted.
fake smile
Scientology covertly transforms you into being a subject in the British New World Order.

* * *

Allen Dulles, Director of the CIA, was an agent for the British New World Order. And so was L. Ron Hubbard.
Both men have the same masters and worked for the same agenda. So, they worked in conjunction with each other.
Down through the decades there are so many times that Ron Hubbard and other Scientologists have been lock-stepping with what the CIA wanted done (at the bidding of its MI 6 masters) – it is impossible to ignore that –
.

Scientology and the CIA are dance partners on the dance floor of social engineering…

image courtesy of 123jump
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: DM Wilfried Meißner <wm.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 22. Mai 2015 um 09:59
Betreff: Thüringer Landesverwaltungsamt: Anfrage wegen administrativer Diskriminierung /Privilegierung von Ärzten und wegen institutionalisierter CIAntology-Toleranz,
An: christina.lorenz@tlvwa.thueringen.de
Cc: dirk.loether@polizei.thueringen.de, "gregor.zeh" <Gregor.Zeh@polizei.thueringen.de>, "kristina.rauhut" <Kristina.Rauhut@polizei.thueringen.de>, "ee@recht.uni-jena.de" <ee@recht.uni-jena.de>, Christine.Anding@tmsfg.thueringen.de, info@herbert-wirkner.de, rkraeuter@me.com, "gesundheitsamt@kreis-slf.de" <gesundheitsamt@kreis-slf.de>, gesundheit@gera.de, praesident@laek-thueringen.de, Stadtroda Asklepios Fachklinik Stadtroda GmbH <u.wutzler@asklepios.com>


Dipl. Mediziner Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.: 03671 528932 / 0170 1143 471
Saalfeld, den 19.03.2015
An das
Thüringer Landesverwaltungsamt
-zu Händen des Letztverantwortlichen-
99423 Weimar
Per Fax: 0361 37 73 73 15
Anfrage wegen Diskriminierung von Ärzten, Az. 550.22.6281-BÄO/2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Referatsleiterin Lorenz hat im Auftrag eines Ungenannten –womöglich des Herrn Präsidenten- vorgetragen, ich müßte mich der von Ihnen geforderten Untersuchung bei einem von Ihnen benannten Gutachter unterziehen, um die Voraussetzungen für die Anordnung aus der Welt zu schaffen.  Ich habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Forderung, mit der Sie ja weiterhin die schriftlich mitgeteilten  Feststellungen der Fachärztin Dipl. med. Burmeister (vom 31.5.2011 wie vom 3.11.2011, s. Anlage) ebenso vom Tisch wischen wie deren mündlich am 30.8.2011 gegenüber dem damaligen Abteilungsleiter Arndt vorgetragenen -gleich lautenden- Äußerungen. Ich sehe eine Art Diskriminierung, deren Hintergrund Sie nie transparent machten. Die Diskriminierung ist verbunden mit einer Privilegierung von Ärzten, welche Ihr Vertrauen –im Gegensatz zu anderen approbierten Fachärzten– aus unerfindlichen Gründen angeblich haben. Diese Art von Diskriminierung -bzw. von Privilegierung- bestimmter Ärzte durch Behördenvertreter steht nach meiner Überzeugung überhaupt nicht mit der Thüringer Verfassung im Einklang.  Sie erfolgt offensichtlich willkürlich bzw. nach intransparenten Kriterien und nützt vorliegend objektiv dem -von mir angegriffenen- GGfeindlichen Weltbandenbetrugssystem CIAntology, dem gegenüber Ihre Behörde eine Art institutionelle Toleranz[1] an den Tag legt.
Daher fordere ich Sie hiermit auf, die Rechtmäßigkeit der Diskriminierung bzw. Privilegierung binnen 14 Tagen darzulegen durch Verweis auf die Rechtsgrundlage.

Mit frdl. Gruß
 

Dipl. med. W. Meißner
Anlage


 
[1] Der Begriff der institutionalisierten Scientology-Toleranz stammt von dem US-amerikanischen Rechtsanwalt Graham Berry, der die Unterwanderung des US-Rechtsstaates durch „Scientology“/ CIAntology seit Jahren –mit wohl  zunehmendem Erfolg- öffentlich zu machen versucht.
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