10. Jun 2015

SPDler Kugler (Abgeordnetenhaus Berlin) traut sich nicht: "Scientology"/CIAntology Conspiracy uncloaked (416): Berliner Petition gegen CIA-/"Scientology"- "Ethik"/Admin.Tech. unter Juristen/ Rechtsanw

Sehr geehrte Damen und Herren,Herr MdA Andreas Kugler  (Nie war er so wertvoll, wie heute")traut sich nicht zu fragen, wie viele Berliner Abgeordnete CIA- IMs/ CIAntologiker/ Kinder der US-Stasi ("All in the Company")  sind?
Man lese im Anhang, was er schreibt.
Frdl. Grüße
Dipl. med. W. Meißner

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.wahlen@googlemail.com>
Datum: 17. April 2015 um 13:10
Betreff: "Scientology"/CIAntology Conspiracy uncloaked (416): Berliner Petition gegen CIA-/"Scientology"- "Ethik"/Admin.Tech. unter Juristen/ Rechtsanwälten.
An: petmail@parlament-berlin.de
Cc: "info@vera-lengsfeld.de" <info@vera-lengsfeld.de>, Verfassungsschutz Hamburg <poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de>, info@lfvbw.bwl.de, "v.paczulla" <v.paczulla@otz.de>, "Spanier, Thomas" <t.spanier@otz.de>, "heribert.prantl@sueddeutsche.de" <heribert.prantl@sueddeutsche.de>, info@kanzlei-mollnau.de, "rechtsanwalt-stuenkel@gmx.de" <rechtsanwalt-stuenkel@gmx.de>
, n.meissner@tlz.de, "hans.leyendecker@sueddeutsche.de" <hans.leyendecker@sueddeutsche.de>, "levy@haaretz.co.il" <levy@haaretz.co.il>, Slansky H <slansky.h@zdf.de>, recht@kreis-slf.de, c.may@justiz-opfer.info, "Menschenrechte Prof. Schachtschneider" <kaschachtschneider@web.de>, "oliver.lepsius" <Oliver.Lepsius@uni-bayreuth.de>, "oeffentlichkeit@tlfv.thueringen.de" <oeffentlichkeit@tlfv.thueringen.de>, "kontakt@tlfv.thueringen.de" <kontakt@tlfv.thueringen.de>, "Edith.Mente@stmas.bayern.de" <Edith.Mente@stmas.bayern.de>, ELSA JENA <secgen@elsa-jena.de>, "info@choriner-institut.de" <info@choriner-institut.de>, praesidium <praesidium@tlvwa.thueringen.de>, mdr1-radio-sachsen <mdr1-radio-sachsen@mdr.de>

 
 
 
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 17.04.2015


An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
-Petitionsausschuß/alle Abgeordnete-
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin
Tel.: 030 2325 1476
Fax: 030 2325 1478


Betr.: Petition zum Zweck der Verbesserung der Anwaltstätigkeit bzw. der Rechtssicherheit durch Verbot der Anwendung geheimdienstlicher „Kommunikations“- Methoden durch Anwälte und Verbot des „Scientology“-/CIAntology- Bandenbetrugs-/ Verschwörungs-Netzwerkes.
Das Abgeordnetenhaus möge beschließen:
1.  Die Anwendung geheimdienstartiger Methoden (einschließlich „Kommunikations“- Methoden des Systems „Scientology“ bzw. des Privat-CIA- Netzwerks „Scientology“/OSA/WISE/ABLE/CCHR/KVPM…,) in der Justiz Berlins ist verboten.
2.  Berliner Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter haben ab sofort auf Befragen zu antworten auf die Frage, ob sie zu „Scientology“ gehören bzw. geheimdienstliche „Kommunikationsmethoden“ anwenden oder nicht.
3.  Das System „Scientology“, das bekanntlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und unmenschliche (u.a.: Zersetzungs-) Methoden  anwendet, soll nach Aufklärung der Bevölkerung und in informiertem Einverständnis mit derselben verboten werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.12.2014 wandten wir uns –vor dem Hintergrund bekanntlich zunehmender Kritik am Verhalten von Rechtsanwälten[1] wie auch  unserer Kenntnisse über das –lt. KELTSCH neufaschistische[2], lt. BERRY das USamerikanische Justizsystem bzw. den Rechts-Staat unterwandernde und  mißbrauchende, totalitär antidemokratische- Betrugs-System „Scientology“/ OSA/ABLE/WISE(CCHR/KVPM/Free Zone…  an den Präsidenten der Berliner Rechtsanwaltskammer, den promovierten Juristen MOLLNAU.
Beweis: Kopie mit Sendebericht (Empfangsnr.: 030 30693199) in der Anlage 1
Im Schreiben hieß es:
„Sehr geehrter Herr Präsident,
auch die Justiz gehört zu den Zielgebieten des „Scientology“-Systems[3].
Gelegentlich erfährt man etwas über das Verhalten „scientologischer“  Rechtsanwälte“[4], die also Ihrer Tätigkeit die pervertierte „Scientology“-(besser: CIAntology-) „Ethik“ zugrunde legen und vertragsgemäß loyal für das Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-… Clear Europe-…“ Welt-Verschwörungssystem zu agieren haben.
Hierzu habe ich vier Fragen:
1.  Kann ein Rechtsanwalt –gemäß Ihrer Überzeugung- überhaupt Organ der GGbasierten Rechtspflege sein (vgl. § 1 BRAO) und zugleich Vollstrecker des Willens der verantwortlichen CIAntologiker, für die er ggf. „Wissensberichte“ zu schreiben und also wie ein Privat-Stasi-Mitarbeiter zu handeln hätte?
2.  Wie viele Mitglieder Ihrer RAK sind Ihres Wissens
a) offizielle und
b) inoffizielle (heimliche) Mitarbeiter
von „Scientology“/CIAntology/WISE/ OSA …?
3.  Werden diese Leute ggf. von einem  Amt für Verfassungsschutz  überwacht?
Falls ja: Wie geschieht das konkret?
Ich bitte höflichst um zeitnahe Beantwortung, bei Unklarheiten gern um einen Rückruf … .“ (Zitatende)
----------------
Bis heute liegt keinerlei Reaktion auf unser Schreiben vor.
Nach diesseitiger Überzeugung ist es allerhöchste Zeit, alle Bürger und Abgeordnete über „Scientology“ bzw. CIAntology umfassend aufzuklären und das Volk bzw. alle Volksvertreter hierzulande und anderswo aufzufordern, eine persönliche Wertentscheidung zu treffen, anstatt weiter zu warten bzw.  zu schweigen und damit die Eigenverantwortung –z.B. eines jeden Abgeordneten- zu verleugnen.
Es kann nicht dabei bleiben, daß  dieses menschengrundrechtsverachtende Betrugs- und „Clear-Europe“- Verschwörungssystem innerhalb Europas bzw. innerhalb der „Wertegemeinschaft“ einerseits neuerdings als „gemeinnützig“ eingestuft und steuerbegünstigt wird (wie in Spanien, Portugal, Italien, Kroatien… USA, Australien…), während man es andererseits z.B. hierzulande offiziell –richtig- als verfassungsfeindlich beurteilt hat und – angeblich- noch „beobachtet“.
Es kann nicht dabei bleiben, daß Volkvertreter zum Thema der real existierenden „Scientology“- Verschwörung  auf Anfragen ängstlich (oder aus permissiver Grundhaltung heraus, kollaborierend) schweigen.
Bezüglich der Berliner Rechts-Anwälte ist daran zu erinnern, daß diese einen Vertrauensberuf ausüben.
Nach diesseitiger Überzeugung wäre eine Tätigkeit als Rechtsanwalt gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (bzw. GG-Berufsethik) und als unabhängiges Organ der Rechtspflege, mit der gleichzeitigen Tätigkeit als informeller Mitarbeiter („IM“) bzw. „V-Mann“/“V-Frau“/“Humint“ bzw. Spitzel für irgendeinen Geheimdienst ebenso wenig  in Einklang zu bringen wie das etwa für die Berliner Psychotherapeuten beurteilt wurde.
Deren Berufsethik schließt eine gleichzeitige geheimdienstliche Bindung aus und sieht z.B. ein berufsrechtliches Prüfverfahren für  ehemalige Geheimdienstler (vermutlich nicht nur des MfS der DDR) vor.
Beweis: Kopie des  mir erst kürzlich zugeleiteten berufsethischen Kommentars  K 7 „Geheimdienstliche Tätigkeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ vom 19.10.2004 (zuletzt geändert am 22.07.2009) in Anl. 2
Auch wenn Anwälte keine Psychotherapeuten sind, so gelangen sie doch im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit ebenfalls naturgemäß an sensibelste Daten zum persönlichen Lebensbereich (bzw. an Geschäftsgeheimnisse) ihrer Mandanten sowie Dritter.
Die Berufsethik bzw. die BRAO – und § 203 StGB – unterwerfen  Anwälte u.a. der beruflichen Diskretionspflicht, worauf Mandanten allgemein ebenso vertrauen sollen wie auf die Anwendung der Strafvorschrift.
Kaum einer rechnet interessanterweise damit, daß sein Anwalt z.B. gemäß CIA- „Berufsethik“ Spitzel sein und Privatgeheimnisse ausforschen und ausplaudern könnte. (Anders mag es sein bei kollusivem Zusammenwirken eines betrügerisch agierenden „Mandanten“ mit einem „Scientology“-„Ethik“ anwendenden Anwalt, der z.B. gezielt Privatgeheimnisse Dritter in Sorgerechtsverfahren schriftlich einbringt, ausplaudert bzw. verwendet, welche ihm der „Mandant“ „anvertraut“ bzw. zugespielt hat, damit im Verfahren daraus für beide „Kapital geschlagen“ werden kann auch und gerade dann, wenn es der Wahrheitsfindung gar nicht – aber der Streitverschärfung und der Zersetzung familiärer Beziehungen sehr wohl- zu dienen verspricht.
Also muß endlich öffentlich –unter Mitwirkung zumal auch sämtlicher namhaft zu machender  Juristen im Berliner Abgeordnetenhaus- klar gestellt werden, daß sich die Ethik von BRAO/GG und die „Ethik“ von „Scientology“ (bzw. dessen Ziele/ Ideologie und Methoden) selbstverständlich überhaupt nicht vertragen.
Denn der Dr. iur. Mollnau –unabhängiges Organ der Rechtspflege(?) und stadtbekannter Präsident der Berliner Anwaltskammer- ziert sich offenbar aus Gründen, welche man durch Befragung im Parlament in Erfahrung bringen sollte.
Es ist nach diesseitiger Überzeugung anzunehmen, daß eine insoweit über Ziele, Methoden und Gefahren des „Scientology“- („Privat-CIA“-/ „Privatgestapo“-/“Privatstasi“-) Systems sorgfältig aufgeklärte  Mandantschaft (bzw. die Bevölkerung) in Berlin und anderswo mit überwältigender Mehrheit für ein sofortiges Verbot eintreten würde.
Die Menschen wäre sonst schlicht töricht und unverantwortlich – an Aufklärung und der mutigen Selbst-Bedienung des eigenen Verstandes nicht interessiert - zu nennen.
Was Sorgfalt und Tiefe der Auseinandersetzung angeht, so sollten sich die Mitglieder des  Abgeordnetenhauses u.a. an dem Bericht über die frühe Arbeit des Parlaments im Staat Victoria (Australien)[5] orientieren und neuere Erkenntnisse von erklärtermaßen verfassungstreuen Sachverständigen[6] integrieren, welche z.B. auch in den TV- Dokumentationen „Die Spitzel von Scientology“ und „Das Augen von Scientology“ zu Wort kamen.
Auch eine Einladung und Befragung des schon genannten –seriösen- US-amerikanischen Anwalts G. BERRY (Los Angeles)[7] wäre der Bedeutung der Sache sicher angemessen.
Bei Unklarheiten bitten wir um Rückfragen über die o.g. Korrespondenzadresse.


Über eine Einladung zum Erörterungstermin würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
 
Dipl. med. W. Meißner
2 Anlagen (4 Seiten)
 
[1] Vgl. BLÜM, N.: „Einspruch“, Teil II, S. 99-120: „Der Verfall des Rechtsanwaltsberufes oder die Verkümmerung der Berufsethik“ Westend-Verlag Frankfurt/Main 2014
[2] Vgl. auch KELTSCH, J.: „Was ist Scientology? Die Fabrikation der Mensch-Maschine im  kybernetischen Lernlabor“ (1998), wo die Begriffe „Cyberfaschismus“, „kybernetische Diktatur“ und „Technototalitarismus“ zu Beschreibung des Wesenhaften verwendet werden: http://www.destruktive-gruppen-erkennen.com/kybernetische%20methode.pdf
[4] Bsp.: „Die Mutter trat mit einem scientologischen Rechtsanwalt vor Gericht auf.“  In CABERTA,  Ursula: Schwarzbuch Scientology,  S. 138, Gütersloh 2007
[5] Report of the Board of Enquiry into Scientology, publ. by the State of Victoria, Australia 1965 / „Anderson-Report“:  http://www.cs.cmu.edu/~dst/Cowen/audit/andrhome.html
[6] Z.B. unbedingt Rechtsanwalt Ingo Heinemann http://www.ingo-heinemann.de/ ,  Theologe Winfried Müller http://www.religio.de/ich.html, Pfarrer Gandow, Ursula Caberta,  RA Dr. iur. Beckstein (CSU).
 
--------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: V B L <sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>
Datum: 27. Dezember 2014 um 16:25
Betreff: Scientology“-„Rechtsanwälte“ im RA-Kammerbereich Berlin?
An: info@rak-berlin.org
Cc: info@kanzlei-mollnau.de

 
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 27.12.2014
Herrn
Dr. iur. Mollnau, Präsident
Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefax: 030/ 30 69 31 99
Betr.: „Scientology“-„Rechtsanwälte“ in Ihrem Kammerbereich
Sehr geehrter Herr Präsident,
auch die Justiz gehört zu den Zielgebieten des „Scientology“-Systems[1].
Gelegentlich erfährt man etwas über das Verhalten „scientologischer“  Rechtsanwälte“[2], die also Ihrer Tätigkeit die pervertierte „Scientology“-(besser: CIAntology-) „Ethik“ zugrunde legen und vertragsgemäß loyal für das Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-… Clear Europe-…“ Welt-Verschwörungssystem zu agieren haben.


Hierzu habe ich vier Fragen:
1.  Kann ein Rechtsanwalt –gemäß Ihrer Überzeugung- überhaupt Organ der GGbasierten Rechtspflege sein (vgl. § 1 BRAO) und zugleich Vollstrecker des Willens der verantwortlichen CIAntologiker, für die er ggf. „Wissensberichte“ zu schreiben und also wie ein Privat-Stasi-Mitarbeiter zu handeln hätte?
2.  Wie viele Mitglieder Ihrer RAK sind Ihres Wissens
a) offizielle und
b) inoffizielle (heimliche) Mitarbeiter von „Scientology“/CIAntology/WISE/ OSA …?
3.  Werden diese Leute ggf. von einem  Amt für Verfassungsschutz  überwacht?
Falls ja: Wie geschieht das konkret?
Ich bitte höflichst um zeitnahe Beantwortung, bei Unklarheiten gern um einen Rückruf.
Mit freundlichem Gruß
 
Dipl. med. W. Meißner
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