01. Mai 2016

Dipl.Psychol. Dr.iur. Kannegießer (BDP, IFP Essen) wegen mutmaßlicher CIAntology- Verschwörung

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Antikorruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 09.03.2016




Frau Dipl. Psychologin Dr. iur. Anne Kannegießer
Sektion Rechtspsychologie im BDP
c/o: IFP Institut für Forensische Psychologie Essen
Schlossstraße 357
45359 Essen
Telefon: 02 01 / 79 98 98 84
Telefax: 02 01 / 79 98 98 85




Betr.: beklagenswerte –pseudowissenschaftliche, an „Scientology“ erinnernde- Zustände in der Psycho-Begutachtung und der auffällige Funktionärsanspruch, bei der Gesetzgebung mitzuwirken und die offene Humanwissenschaft ohne Begründung zu vernachlässigen.




Sehr geehrte Frau  Dipl. Psychologin Dr. iur. Anne Kannegießer,
unser Verein befaßt sich auch mit der Korrumpierbarkeit  von Vertretern der Pycho-Fächer.  Nicht nur in Bayern -und nicht nur bei Vertretern der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie des Psychagenten Salzgeber-  lassen sich diesbezüglich  beklagenswerte Zustände beschreiben, welche von den Fachorganisationen nicht verhindert  und m.W.  auch so gut wie gar nicht angegriffen wurden. Wie wir lesen und und z.B. aus dem Munde der Gesundheitspsychologie-Professorin Salewski (Hagen) hörten, sollen künftig Zertifikate dafür sorgen, daß die Qualität der Begutachtungen zumal in der Sorgerechtspraxis verbessert wird.[1]
Dabei lassen die Erfahrungen mit Zertifizierten z.B. der DGPPN erwarten, daß sich erst einmal gar nichts ändern wird und daß sich die unglaublichen Machtstrukturen –bzw. Strukturen der institutionalisierten Korruption- unter dem Deckmantel der Zertifizierungen eher verfestigen werden.
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:
1.  Wie stehen  Sie zur Einführung einer gesetzlichen Duldungspflicht für eine Komplettvideografie der Untersuchungsgespräche[2], sodaß auch das Sachverständigenverhalten in jedem konkreten  Einzelfall  durch andere Sachkundige und durch den Spruchkörper beurteilt und als Grundlage von Fortbildungen genutzt werden  könnte?
 
2.  Welche Gründe sprechen ggf. heute noch gegen die Einführung der Videografie?
 
3.  Welche einheitliche  „Kindeswohl“- Begriffsdefinition – verwenden die Rechtspsychologen des BDP?
 
4.  Welchen wissenschaftlichen Zweck können die – nach unserer Erfahrung weit verbreiteten- Untersuchungen von bzw. Datenerhebungen bei minderjährigen Kindern haben, wenn es letztlich doch um die Beurteilung von Kompetenzen der Eltern – und Eingriffe in deren Sorge- bzw. Umgangsrecht- geht?
 
5.  Wie werden Kinder –als Probanden in Sorgerechts-/Umgangsrechtsverfahren- rechtserheblich über ihr Schweigerecht und ihre Wohlverhaltenspflichten gegenüber beiden Eltern aufgeklärt?
 
6.  Wie beurteilen Sie –aus wissenschaftlicher Sicht- die Tatsache, daß zur Anhörung im BT- Rechtsausschuß am 16.03.2016 gar keine Hochschullehrer der Humanpsychologie gehört werden[3]? Sollen allein Juristen –und Sie als einzige Diplom-Psychologin (mit Verbands-/Auftragsinteresse) klären, was heute humanwissenschaftlicher Untersuchungsstandard sei?
 
7.  Nehmen die Vertreter der organisierten „Rechtspsychologie“ nachweislich noch am humanwissenschaftlichen Meinungsstreit teil?
 
8.  Der Schweizerische Psychologieprofessor Alfred Lang (1979) hatte “aus der Sicht eines allgemeinen Psychologen und besorgten Bürgers” davor gewarnt, “Psychotherapie ... in einer pluralistischen Gesellschaft ... zu reglementieren”. Er hielt “die damit notwendig verbundene Professionalisierung eines für die menschliche Existenz zentralen Lebensbereichs langfristig für schädlich”[4].” Schönpflug (2004) hatte sich der Skepsis in seinem Lehrbuch angeschlossen und geschrieben: „In vielen Ländern sucht die Psychologie staatlichen Schutz für ihre Dienste. Nur Fachpsychologen sollen in schwierigen Fällen und bei verantwortungsvolleren Aufgaben als Therapeuten, Gutachter u.ä. zugelassen werden. Einer liberalen Gesellschaft bereitet eine solche Privilegierung Schwierigkeiten.“ [5]  
Hierzu meine Frage: Hat sich diese Skepsis nach den vielen Skandalen in Psychologie und Psychiatrie infolge einer nachvollziehbaren wissenschaftlichen Diskussion mit Konsensbildung schon erübrigt?
9.  Was spräche dagegen, den in der Sorgerechtspraxis tätigen Diplom-Psychologen abzuverlangen, ihren Lebensunterhalt vorrangig anderweitig zu verdienen als über Gutachtensaufträge und z.B. den Nachweis der Psychotherapiebefähigung und – Tätigkeit vorzulegen?
 
10.Wie steht der BDP nachlesbar zu den Psycho- Praktiken von „Scientology“/“Dianetik“/OSA?
 
11.Wie steht der BDP zu evtl. geheimdienstlicher Agententätigkeit von Gutachtern?[6] Sind Sie -aufgrund einer entsprechenden Willensbekundung o.ä.- einem geheimen Netzwerk wie CIA/CIAntlogy gegenüber loyal?
 
12.Kennen Sie unsere – erstmals in „Für unser Land. Für die Landeskinder[7]“ öffentlich skizzierte, von den Adressaten nie widerlegte[8] - Einschätzung, daß in der Sorgerechtspraxis der Gegenwart –nicht nur in Bayern und Thüringen- psychopathogene,  familiendestruktive und verfassungsfeindliche –zumal mit organsierter Datenkriminalität/ Ignoranz von beruflichen Verschwiegenheitspflichten[9] und mit Gerüchtestreuerei einhergehende- Verfahrensweisen etabliert wurden, welche an „Scientology“-„Admin.Tech.“ und Disconnection-Policy denken lassen müssen und z.B. mit dem strategisch organisierten Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit[10] korrespondieren?
 
13.Ist Ihnen bekannt, daß u.a. der Präsident des NRW- Landkreistages auf allgemeine Datenschutzanfragen schweigt, in denen es auch um die -wohl unbefugte- Ausreichung der Kopien von Psycho-Gutachten hinter dem Rücken Geheimnisbetroffener an Jugendämter geht[11]?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen.
Hochachtungsvoll
 
Dipl. med. W. Meißner
 
[2] Das Recht auf die Anwesenheit eines Zeugen und / oder die Nutzung eines Tonaufzeichnungsgerätes ist ja bereits heue höchst richterlich anerkannt, zuletzt 2015 vom OLG Hamm http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/14_UF_135_14_Beschluss_20150203.html . Seriöse Psychiater wie NEDOPIL (LMU München) erlauben die Videografie schon jetzt: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf
[4] Schweizerische Zeitschrift für Psychologie" 38 (1979), S. 290
[5] Schönpflug, W.: Geschichte und Systematik der Psychologie. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 2004, S. 37.
[6] Der seit Jahrzehnten – aus unerfindlichen Gründen einflußreiche-  Psychonihilist und  von der DGPs m.W. nie kritisierte DFGT- Funktionär Dr. Salzgeber  (GWG) antwortete auf wiederholte Fragen bzgl. evtl. Anwendung von „HUBBARD- Kommunikation“ mir gegenüber  nicht und negierte gegenüber dem AG Dachau sogar die Möglichkeit, daß Gutachten wissenschaftliche Arbeit en sein könnten:  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Salzgeber+keine+wissenschaftliche+Arbeit.pdf . Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer und der Präsident der bayerischen Psychotherapeutenkammer äußern sich –anders als die Berliner PT- Kammer in ihrem berufsethischen Kommentar K7 - nicht auf Fragen zur evtl. Vereinbarkeit von Psychotherapeuten- und Agententätigkeit: http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-aerzte-in-sonderfunktionen/sind-psychotherapeutentaetigkeit-und-geheimdienstliche-inklus-scientology-osa-taetigkeit-vereinbar-anfrage-bei-psychoanalytiker-dr-mazarweh.html
[8] Prof. Dr. iur. Bausback (Justizminister) schweigt auf öffentliche Nachfragen: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f451831.html#q451831
[10] Vgl. Essay von Dipl. Psychol. Prof.Dr. .rer.nat W. KLENNER (2010): http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
 
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wka.meissner@googlemail.com>
Datum: 13. November 2015 um 12:20
Betreff: Dipl. Psychol. Prof. C. SALEWSKI, FU Hagen: Zusammen gegen Science-Fiction- Psychobegutachtungspraxis? "Gutachten: Mangelhaft" (Sendung 3Sat am
An: Christel.Salewski@fernuni-hagen.de
Cc: 
 
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(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt  für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471
Saalfeld, den 13.11.2015
Frau
Dipl.-Psychol. Prof. Dr. Salewski
Gesundheitspsychologin
Fernuniversität Hagen
Fax:  2331 987 - 1047 
Tel:  2331 987 - 1047
Betr.:  „Gutachten: Mangelhaft“:  (Sendung 3Sat am 16. April 2015[1])  Privilegierung von Psychofachvertretern, Pseudowissenschaft und was man dagegen tun könnte („Psycho-TÜV“? Komplett-Videografie?).


Sehr geehrte Frau Prof. Salewski,
mit großem Interesse hatte ich Ihren Ausführungen in der Fernsehsendung gelauscht und hoffte, in Ihnen einen  geeigneten –an offenem Disput interessierten- Ansprechpartner zu finden.
Zunächst möchte ich Sie nochmals fragen, ob Ihnen bei Ihren Bemühungen auch die Psycho-Desinformationsfirma „GWG“ aufgefallen ist.
Der sehr viel schreibende GWG- Anführer Dipl.-Psychologe Dr. Dr. (???)[2]Salzgeber, dessen Firma schon lange wegen der Anwendung  pseudowissenschaftlicher -und familiendestruktiver, psychopathogener- Verfahren auffällig und 2001 Gegenstand einer kritischen – aber eben folgenlos gebliebenen - „Plusminus“- Sendung  gewesen war[3], behauptete in einer mir in Kopie vorgelegten  Stellungnahme (vom 24.09.2007) zu vorgebrachter Kritik an seinem Agieren im Einzelfall kurzerhand:
 Der Vorwurf, seine Begutachtung  habe sich nicht zu einer wissenschaftlichen Arbeit entwickelt, ginge „völlig fehl“.
Denn ein psychologisches Gutachten könne „nie eine wissenschaftliche Arbeit sein“.
Beweis: Kopie der letzten Seite im Dateianhang (E-Post folgt)
Eine weitere problematische „Psycho- Institution“ ist Dr. Fthenakis. Über die unglaubliche Wirkungsgeschichte des Bildungsindustriellen, der jahrzehntelang Regierungen / Parteien „beraten“ hat und nun die ganze Welt als „Welterzieher“ zu „beglücken“ ansetzt[4], wäre gesondert zu sprechen, vgl. Anhang 2.
Desweiteren möchte ich gern von Ihnen wissen, was Sie von unserem  (seitens der Regierung nicht gemochten) Vorstoß halten, die Komplett-Videografie (Proband und Untersucher) des Untersuchungsgespräches jedenfalls auf Wunsch der Probanden verpflichtend einzuführen[5], nachdem ja nun öffentlich geworden ist, daß Probanden schon jetzt –infolge rezenter Rechtsprechung- Anspruch auf Begleitung durch einen Zeugen (hilfsweise: Tonaufzeichnungsgerät) haben[6].
Vermittels Komplett-Videografie  könnte man effektiv gravierende Probleme bei der Erfassung der Primärdaten (und der Rolle des Verhaltens der Untersucher) in jedem Einzelfall in den Griff bekommen, gröbste Scharlatanerie für Fachkollegen, Richter und Verfahrensbeteiligte sofort transparent machen.
Ich lege Ihnen meine Transparenzinitiative aus dem Jahr 2005[7] vor, welche bei einigen Ärzten – mehr noch bei Betroffenen und anderen[8] - Resonanz gefunden hat[9].
Andere sollen sich vor solcher Art Transparenz ihrer Begutachtungspraxis fürchten wie der sprichwörtliche Teufel vor dem Weihwasser[10].
Bitte übersenden Sie mir gelegentlich den ausgefüllten Fragebogen.
Gern würde ich mit Ihnen zusammenarbeiten und über Ihre wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Laufenden gehalten werden.
Mit frdl. Grüßen
 
 
Dipl. med. W. Meißner
 


 
 
[2]  Öffentlich gemachte Kritik an dieser  international und transkontinental agierenden Spezial-Truppe und an dem anführenden, auf Fragen zu  denkbarer „Scientology“-Kollaboration schweigenden  Agenten finden Sie z.B.  im „Flugblatt wider die GWG“, vgl. Schweigen des MdL STREIBL (Jurist) hierzu: http://www.abgeordnetenwatch.de/florian_streibl-512-19221--f264321.html#q264321
[4] Als Präsident der “Welt- Didacta- Assoziation”/ „World Didac Association” („Shaping the future of education“): http://www.worlddidac.org/mc/About-Us/Worlddidac-Executive-Council.aspx
[5] Petitionen eingereicht u.a. in Hessen, Berlin, Thüringen vgl. http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18_03_2014_Petition_pro_Transparenz.pdf
[6] Beschluß  des OLG Hamm vom 3.2.2015 (Az. 14 UF 135/14):  https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/14_UF_135_14_Beschluss_20150203.html
[9] NEDOPIL z.B. läßt Videografie – anders als 2005 – jetzt zu:  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf
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