01. Okt 2015

An Herrn Kuske (Justiziar des Jugendamtes Eisenberg SHK) wegen mutmaßlich illegaler Datenübermittlung zwichen Richtern und Jugendamtsmitarbeitern

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 
 
Saalfeld, den 30.September 2015
An das
Rechtsamt des Saale-Holzland-Kreises
Herrn Kuske persönlich
Im Schloß
07607 Eisenberg
Fax: 036691 70747



 
Betr.: Allgemeine Datenschutzhinweise zur Kriminalitäts-/ Gesundheitsprävention. Hinweise/ Beratungsangebot.
 
Sehr geehrter Herr Kuske,
 
mir ist bekannt geworden, daß in Ihrem Jugendamt Kopien der Gerichtakten aus – nach § 170 GVG nicht öffentlichen- Sorgerechtsverfahren aufbewahrt werden, bei denen das Jugendamt mitwirkt, ohne aber als Dritter am Verfahren beteiligt zu sein[1].
Ich habe Zweifel an der Rechtschaffenheit von Richtern, welche – an das Gericht adressierte- Parteischreiben (und gelegentlich Psycho- Gutachten, welche zum Zweck der Beweiserhebung von den Richtern in Auftrag gegeben wurden) kopieren und die Kopien an Ihre Behörde ausreichen. Ich halte  solche Richter für Straftäter im  Sinne des § 203 Abs. 2 S. 1 StGB, da ihr  Vorgehen durch eine – gem. Datenschutzgesetz erforderliche- Befugnisnorm regelmäßig nicht gedeckt ist und wohl niemals eine rechtfertigende Notsituation vorliegt bzw. behauptet wurde. Jugendämter haben die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten grundsätzlich zweckgebunden bei den betroffenen Einzelpersonen zu erheben §§ 61 ff SGB VIII. Für ihr Tätigwerden als Mitwirkende in Sorgerechts-/Umgangsrechtsverfahren genügt die befugte Übermittlung weniger Daten (vgl. die in § 17 Abs. 3 genannten zuzüglich Informationen über Beschlüsse).
Nicht zuletzt verbreiten Rechtsanwälte und Psycho-Fachvertreter mit ihren Schriftstücken bekanntlich oft Irrtümer –bzw. Lügen- über persönlichste Verhältnisse von Personen (Väter, Mütter, Kinder)[2]. Die stasiartige Weiterverbreitung hinter dem Rücken Betroffener kann nicht im Interesse der Geheimnis- /Gerüchtebetroffenen und auch nicht im Interesse seriöser Amtstätigkeit[3] sein. Sie steht nicht im Einklang mit Geist und Buchstaben der Landesverfassung, kollidiert selbstverständlich auch mit dem Sittengesetz und verursacht Seelenleid.
 
Daß in Ihrem Jugendamt praktisch Kopien der kompletten Gerichtsakten aufbewahrt werden, dürfte natürlich ebenfalls mit den gesetzlichen Bestimmungen kollidieren und auch ein Schadensersatz- Risiko bergen. Hierfür spricht auch das weit verbreitete Schweigen von Letztverantwortlichen (Ober-Bürgermeistern, Landrätinnen) auf allgemeine Fragen zum Datenschutz in Jugendämtern[4].
 
Ich habe auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vorgehens, welches neuerdings bei bzw. von Ihnen praktiziert werden soll: Angeblich läuft in Jugendamts- Mitwirkungssachen der Schriftverkehr –nach angezeigten abenteuerlichen Verhaltensauffälligkeiten einer Kreisoberinspektorin- über das Eisneberger Personal-/Rechtsamt bzw. über Sie.
Hierzu möchte ich höflichst fragen:
Stimmt das denn überhaupt? Und falls ja:
Was ist die Rechtsgrundlage hierfür?
 
 
Was spricht vor diesem Hintergrund gegen ein Vorgehen, das der Augsburger Datenschutzbeauftragte bereits am 22.04.20109 dem dortigen Jugendamt empfahl[5]: Kopien von –gar nicht an das Amt adressierten- Schriftstücken an das Gericht zurückzusenden, wenn es in den Schriftstücken gar nicht um das Jugendamt (bzw. das Fehlverhalten von Jugendamtsleuten/Oberinspektoren o.ä.)  geht?
Um Sie diesbezüglich noch mehr zu sensibilisieren, erhalten Sie in der E- Post- Anlage Einblick in den K. KISSEL.
Ich bin gern bereit, Ihnen im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß die auch in Thüringen komplex –unter dem Deckmantel des „Kindeswohls“- organisierte Datenkriminalität geeignet ist, Familien und Gesundheit mit Methoden zu zerstören, welche wir als operative Vorgänge bzw. operativ psychologische Maßnahmen zur Zersetzung kennen[6].
Sie sollten keine Scheu haben, hier einmal in eigener Verantwortung tiefgründig nachzudenken und ggf. in innovativer Weise mutig von Ihrem Remonstrations- Pflichtrecht Gebrauch machen.
Gern biete ich unsere Unterstützung an.


Hochachtungsvoll


 
W. Meißner
 
Anhang (folgt mit E- Post): GVG- K. KISSEL zu § 170 (C.H. Beck 2005)
 
 

 
[1] Bzgl. der  -von Richtern warum auch immer gern vernachlässigten- begrifflichen Unterscheidung  vgl. z.B  Bad Blankenburger K. (MÜLLER 2015): http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Juristischer_Essay_Mitwirkung_Jugendamt.pdf   und HAUSNER K: http://www.bss-by.de/docs/Hausner2009_Auszug.pdf
[2] N.BLÜM, Bundesminister a.D., schreibt in „Einspruch“, Rechtsanwälte würden in familiengerichtlichen Verfahren mit Lügen um sich werfen wie die Kölner Jecken im Karneval mit Kamellen.  Zur Güte / Vertrauenswürdigkeit von Psycho- „Gutachten“  gibt es jede Menge Kritik und –z.B. 12/2014 seitens des im Familien- und Psychorecht erfahrenen- Rechtsanwalts Thomas Saschenbrecker (Ettlingen) die Empfehlung an Betroffene, Untersuchungen zu verweigern, vgl. min. 7:25 hier https://www.youtube.com/watch?v=xbyX8CHeAxw
[4] Vgl. –von Ihrem Jugendamtsleiter Paul seit 2012 ignorierte-  allgemeine  Anfragen.  Zuletzt: seit 31.07. 2015 unbeantwortete  Anfragen bei der Landrätin/Präsidentin des TLKT Martina Schweinsburg: http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-andere-funktionaere/landraetin-tlkt-praesidentin-m-schweinsburg-cdu-wegen-ciantologyrtiger-familiendestruktiver-psychopathogener-antichristlicher-teurer-datenkriminalitaet.html
[6] Vgl. hierzu auch (aus Bayerischer Sicht) : „Nach Zerrüttung folgt Zersetzung“/ „Für unser Land. Für die Landeskinder“  http://www.bss-by.de/Zersetzung_/zersetzung_.html  und grafische Darstellung von (Des-)Informations- und Geldflüssen  auf  S. 9 ff hier http://www.arge-famr.org/script/ARGE_script_1666vs1671_kl.pdf
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