16. Dez 2015

Offene Voranfrage an Prof. emerit. Dr. med. Norbert Nedopil

Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 07. Dezember 2015
Prof. emerit. Dr. med. Norbert Nedopil
Abteilung Forensische Psychiatrie
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
der LMU München
Nußbaumstraße 7
80336 München
Fax: 089 440053398
 
Betr.:  Voranfragen (Weitere Bereitschaft zu transparenter –wissenschaftsüblicher- Begutachtung mit Komplett- Videografie? Vertrauen Ihnen  auch die Verantwortlichen des Thüringer Landesverwaltungsamtes?).
Sehr geehrter Herr Professor Nedopil,
hiermit möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Sie
1.  als Sachverständiger für Psychiatrie das Vertrauen auch der Verantwortlichen  des Thüringer Landesverwaltungsamtes haben und ob Sie
 
2.  Probanden im Rahmen von behördlich angeordneten Begutachtungen weiterhin[1] erlauben, das gesamte Gespräch videografisch aufzuzeichnen und somit  einer Nachbeurteilung für Sie und andere zugänglich zu machen.
Für diesen Fall würde ich nun auch Sie fragen wollen, ob Sie mich begutachten würden, um – aus meiner Sicht unbegründete, aus politischen Gründen (am ehesten meine bekannte „Scientology“-/ CIAntology-Gegnerschaft) bloß behauptete - Zweifel anderer  (nämlich von Nichtärzten aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt[2]) an meiner Fähigkeit zur Berufsausübung ggf. zu zerstreuen oder für alle Welt wissenschaftlich nachvollziehbar zu begründen.
Meine Approbation ruht mit Anordnung vom 1. Juni 2011 infolge meiner Weigerung,  ein Selbstbezichtigungs- bzw. „Einverständnis“- Formular auszufüllen, mit dem ich einen Wunsch (nach „medizinisch-psychologischer“  Begutachtung  durch Chefarzt Dr. med. Serfling, auf meine Kosten) hätte aussprechen und -wahrheitswidrig- behaupten sollen, mir seien die Gründe für die Eignungszweifel der Behörde (nicht etwa nur eines bestimmten Beamten)  bekannt. Auch antwortete mir der Kollege Dr. med. Serfling, Weimar, bis heute nicht auf die am 23. Mai 2011 gestellte Frage, ob er Videografie erlaubt.
Besondere Eilbedürftigkeit besteht für mich, weil ich mich am 3. November  um eine verantwortungsvolle Tätigkeit im neu zu schaffenden Amt für Maßregelvollzug Bayern beworben habe.
Beweis: Eingangsbestätigung in Anlage 2
Ich wäre Ihnen für eine baldige, verbindliche – am liebsten natürlich zusagende- Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
Dipl. med. W. Meißner
 
Anlagen (2 Seiten):
1.  Formular aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 560 Vertrauliche Personalsache…, „Az 560.11.2406. Überprüfung der Approbationsvoraussetzungen als Arzt… Einverständniserklärung“ (vgl. auch S 4 dieses Dokumentes: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF08012015.pdf)
2.  Ausdruck einer E- Post vom 4. Dezember, mit welcher der Eingang meiner Bewerbung beim ZBFS- Amt für Maßregelvollzug- bestätigt wurde.
 
 
[1] Vgl. Ihr Schreiben an den Bürger H.Gärtner, Halle /Saale vom 6. Mai 2013:  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf , meine  (u.a.  in der HAUSNER Depesche 3/2009 bzw. 2013 kommentierte) Bayreuther Transparenzinitiative   von 2005:  http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Transparenzinitiative_2005.pdf
 
[2] Von Frau Dipl. med. Burmeister (Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Saalfeld), bei der ich angestellt war (und noch bin), werden diese Zweifel nicht geteilt, vgl. zwei Einlassungen/ Zeugnisse: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Zeugnisse.pdf
 
Um Kommentare zu hinterlassen, logge dich bitte ein.

Meissner-Blog